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Hallo Besucher!
Gurtpflicht W114
geschrieben von: Motocrossbull (IP-Adresse bekannt)
Datum: 28. Juni 2013 15:09

Hallo zusammen , ich hab nen 280E . Ich habe ihn ohne Gurte vorn und hinten gekauft und so hat er auch die H Zulassung bekommen. Ach er ist EZ 1973. . Jetzt die Frage muss ich Gurte nachrüsten ?! Ich habe die Aussage bekommen das wenn er keine Hatte ab Werk muss ich auch nicht nachrüsten ...

280E /8

MfG Andy

Re: Gurtpflicht W114
geschrieben von: Stefan300TD (IP-Adresse bekannt)
Datum: 28. Juni 2013 15:18

Aussage ist richtig...die Gurtpflicht wurde erst 1976 eingeführt.

Gruß
Stefan

Re: Gurtpflicht W114
geschrieben von: StrichAchtUndSo (IP-Adresse bekannt)
Datum: 28. Juni 2013 15:19

hatten wir schon mal

also wenn Kinder mitfahren sollen oder im Unglücksfalle Schmerzensgeld gewünscht wäre dann muss/sollte man nachrüsten



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 28.06.13 15:21.

Re: Gurtpflicht W114
geschrieben von: Motocrossbull (IP-Adresse bekannt)
Datum: 28. Juni 2013 15:23

Also keine Nachrüsten !? Hab ich auch keinen Bockdrauf in meine B Säulenverkleidung löcher zu bohren....

280E /8

MfG Andy

Re: Gurtpflicht W114
geschrieben von: Christian Dannert (IP-Adresse bekannt)
Datum: 28. Juni 2013 18:11

Hallo,

> ohne Gurte vorn und hinten gekauft und so hat er
> auch die H Zulassung bekommen. Ach er ist EZ 1973.

Dann wird es wohl ein Fahrzeug sein, das ins Ausland ausgeliefert wurde.

Wie in dem anderen Diskussionsfaden zu lesen war, mussten in Deutschland Fahrzeuge, die nach 1.4.1970 zugelassen wurden, auch nachträglich mit Gurten ausgerüstet werden.

Es gibt eine Ausnahme davon, wenn die Fahrzeuge keine Vorrichtung zur Aufnahme von Gurten hatten.

Das kann man so oder so sehen. Die Aufnahmen sind beim /8 natürlich da, aber nicht sichtbar (Verkleidungen davor). Je nach Prüfer bei der Hauptuntersuchung geht das oder nicht (eher nicht).

Schoenen Gruss,
Christian

Re: Gurtpflicht W114
geschrieben von: Alex 250 (IP-Adresse bekannt)
Datum: 28. Juni 2013 18:15

Ich meine '70 vorne und '76 hinten. Auf jeden Fall ist nach vorne und hinten zu differenzieren.

Gruß, Alex

Fahre gut - und höre Becker

Die Bundesregierung sagt...1976...
geschrieben von: Stefan300TD (IP-Adresse bekannt)
Datum: 28. Juni 2013 19:03

Gurtpflicht

Gruß
Stefan

Re: Die Bundesregierung sagt...1976...
geschrieben von: Alex 250 (IP-Adresse bekannt)
Datum: 28. Juni 2013 19:59

Hab nun auch nochmal geschaut. Sicherlich muss man Ausrüstungsvorschriften
(§ 35a StVZO) und Anschnallpflicht (§ 21a StVO) auseinander halten.

Diese Auflistung erscheint mit am umfassendsten:

Zitat:
Aus dem 107 SL Forum

Nach der Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO) besteht eine Ausrüstungspflicht für
- Gurte vorne: bei Pkw ab Erstzulassung 01.04.70 / spätestens seit 01.01.74
- Gurte hinten: bei Pkw serienmässig spätestens ab Erstzulassung 01.05.79
- Gurte in Wohnmobilen: ab Erstzulassung 01.01.92
- Kopfstützen vorne: ab Erstzulassung 01.01.99

Im einzelnen gilt:

Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 01.04.1970
In Fahrzeugen (Pkw und Lkw bis 2,7 t zulässigem Gesamtgewicht), die vor dem 01 .04.1970 erstmals in den Verkehr gekommen sind, müssen keine Sicherheitsgurte vorhanden sein.
Fahrzeuge, die zwischen dem 01.04.1970 und 31.12.1973 erstmals in den Verkehr kamen, benötigen nur dann Sicherheitsgurte, wenn sie mit Gurtbefestigungspunkten für die vorderer Außensitze ausgerüstet waren. Mittelsitze unterliegen nicht der Ausrüstpflicht.

Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.1974
Ausrüstpflicht mit 3-Punkt-Sicherheitsgurten auf den vorderen Außensitzen. Die restlichen Sitzplätze mussten zumindest Befestigungspunkte für 2-Punkt-Gurte haben. Bei Fahrzeugen mit offenen Aufbau (z.B. Cabrio) genügen 2-Punkt-Gurte.

01.01.1976
Anschnallpflicht für Fahrer und Beifahrer auf den Vordersitzen für alle seit dem 01.04.1970 zugelassenen Pkw, sofern hierfür Gurte vorgeschrieben/eingebaut waren.

01.01.1978
Spätester Nachrüstungstermin für Gurte vorne außen an Fahrzeugen, die ab 01.04.1970 erstmals in den Verkehr gekommen und mit Verankerungen zur Aufnahme von Sicherheitsgurten ausgerüstet sind.
Verankerungen vorne waren ab Erstzulassung 01.01.74 vorgeschrieben wurden von vielen Fahrzeugherstellern aber schon früher eingebaut. Diese können also, abhängig vom Fahrzeugtyp, \"vorhanden\" sein.

01.05.1979
Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten für alle ab 01.05.79 erstmals in den Verkehr gekommene Fahrzeuge auf allen Sitzen - jetzt also auch auf den Rücksitzen. Für die vorderen Außensitze sind 3-Punkt-Gurte vorgeschrieben,
für die übrigen Sitze mindestens Beckengurte. Grundsätzlich keine Nachrüstpflicht für Sicherheitsgurte auf den Rücksitzen.

01.08.1984
Gurtanlegepflicht auch auf den Rücksitzen für Fahrzeuge, die ab 01.05.1979 erstmalig in den Verkehr gekommen sind.
Einführung eines Verwarnungsgeldes von DM 40,-- bei Nichtanlegen der Sicherheitsgurte auf den Vordersitzen.

01.07.1986
Einführung eines Verwarnungsgeldes von DM 40,-- bei Nichtanlegen der Sicherheitsgurte auf den Rücksitzen.

01.08.1988
Die Beförderung von Kindern unter 12 Jahren auf dem Beifahrersitz ist zulässig, auch wenn die
Rücksitze nicht von Kindern besetzt sind. Voraussetzung: Benutzung eines nach ECE R 44 amtlich genehmigten
Kinderrückhaltesystems.

Ergo braucht ein 280E auf jeden Fall vorne außen Gurte. Benutzen muss man sie ab dem 1.1.76.

Gruß, Alex

Fahre gut - und höre Becker

Danke für die Aufklärung...eventuell mal ins knoffhoff übernehmen kopfkratz
geschrieben von: Stefan300TD (IP-Adresse bekannt)
Datum: 28. Juni 2013 21:45

Danke

Gruß
Stefan

Re: Danke für die Aufklärung...eventuell mal ins knoffhoff übernehmen kopfkratz
geschrieben von: Motocrossbull (IP-Adresse bekannt)
Datum: 02. Juli 2013 00:24

Dem schließe ich mich an . Danke

280E /8

MfG Andy

Schon drin...
geschrieben von: Helmut 230.6 (IP-Adresse bekannt)
Datum: 02. Juli 2013 09:53

...im /8-KnowHow.

Habe es unter die Rubrik "Ratgeber" gepackt.
Und zwar hierDeal

Sternengrüße
Helmut 230.6


Homepage im Web-Archiv: [web.archive.org]

kleine Ergänzung...
geschrieben von: Pete 200/8 (IP-Adresse bekannt)
Datum: 02. Juli 2013 15:48

selbst wenn dein Auto vor dem 01.04.1970 zugelassen wurde, würde ich mir das mit den Gurten gut überlegen...

Vor kurzem war mal ein interessanter Artikel im SPIEGEL, dort ging es um eine Fahrradfahrerin, die auf dem Fahrradweg vorschriftsmäßig unterwegs war. Ein Autofahrer hat ohne zu schauen die Fahrertür geöffnet, und die Radlerin kam dadurch zu Fall. Sie hat sich sehr schwere Kopfverletzungen zugezogen, da sie keinen Fahrradhelm trug.

Man glaubt es kaum, aber der Radlerin ist eine Teilschuld angehängt worden (20%), weil sie ohne schützenden Fahrradhelm unterwegs war. Hier wurde das bewusste Eingehen eines Risikos bestraft.

Es kann also auch einem Oldtimerfahrer passieren, der ohne Gurte fährt. es ist das gleiche, bewusste Eingehen eines Risikos. Die Versicherungen gehen immer mehr dazu über solche Fälle jedenfalls mal nicht zu 100% zu übernehmen.

Klar, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber muss ich mich mit so einem Ärger abgeben?!

Schon aus dem Grund sollte man sich überlegen vorne (und hinten) Gurte nachzurüsten. Muss ja nicht zwingend sch... aussehen. kopfkratz

Grüsse vom See
Pete

200/8 - 5/73
500 SL - 7/83
500 SEL - 1/90



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