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Das Mercedes-Benz /8 Forum

Mercedes Benz /8


Willkommen im Mercedes-Benz /8 Forum.
Hier dreht sich alles rund um die Baureihe W114/115.
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/8-KnowHow - geballtes Wissen
Hier werden technische Fragen geklärt. Teileanzeigen gehören eins tiefer und werden hier gelöscht!
Öffentliches Forum 
Hallo Besucher!
220 Benzin wiedererwecken
geschrieben von: tobias (IP-Adresse bekannt)
Datum: 26. Januar 2014 09:33

Moin,
ich glaub ich hab mir am Freitag nen 220/8 angelacht. Der stand seit 20 Jahren unbewegt. Werde ihn die nächsten Wochenenden mal abholen.
Bis dahin hab ich Zeit mir zu überlegen wie man am besten testet ob der Motor noch zur Mitarbeit zu überreden ist. Ich hab da absolut nur Dieselerfahrung. Gibt's was beim Benziner was man unbedingt bedenken sollte? Noch als Hinweis, ich will da keine Doktorarbeit draus machen, also erst mal nur das aller nötigste tun und nicht alles neu machen was man neu machen könnte...
Danke und Gruß
Tobias



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 26.01.14 09:43.

Auferstehung
geschrieben von: michael aus köln (IP-Adresse bekannt)
Datum: 26. Januar 2014 12:06

Hallo Tobias

Alle Flüssigkeiten erneuern.

Alle Gummiteile, insbesondere Schläuche, aber auch so manche Dichtung checken, bzw. auswechsel.

Auf jeden Fall alles erst mal nur per Hand bewegen. Also Wagen schieben, Getriebe ohne Motor durchschalten, Motor drehen, indem du den wagen im 4 Gang schiebst, ohne dass der Motor läuft.

Schau mal mal hier: Know How Wiederbelebung eines lang gestandenen Fahrzeugs

Und: Zeig uns mal ein Foto und gib uns ein paar Infos zu dem Autoo und deinem Kauferlebnis...

Ne schöne Krooß

Michael



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 26.01.14 12:07.

Re: Auferstehung
geschrieben von: tobias (IP-Adresse bekannt)
Datum: 26. Januar 2014 12:53

Hallo Michael,
danke, im Know-how hatte ich zielstrebig die Abteilung Benzinmotor angepeilt und diesen Beitrag nicht gesehen.
Das Auto und das Kauferlebnis...es geht um diesen im Tiefschlaf-Parallel-Forum angebotenen:[www.strichachtclub.de]. Wie es jetzt kam dass ich der erste und einzige war der den Wagen anschaut weiß ich nicht genau, für den freundlichen Verkäufer war das alles sehr nebenbei. Er hatte wenig Bezug zu dem Auto, da seine Frau den 220er gefahren hatte vor der gemeinsamen Zeit. Er wusste mal knapp die Etage vom Parkhaus und hatte den Wagen auch noch nie richtig angeschaut, nur mal die Plane gelupft... Es war auf jeden Fall wie in der vor-Internet-Zeit, Fotos gabs keine vorab und somit blieb die Spannung bis zum Schluss ob dies nun der Top-Fund oder ne Vollgrotte sein sollte. Soviel ich in dem dunklen Parkhaus sehen konnte (abends, Beleuchtung mäßig, Reifen platt/ schlechter Blick auf den Unterboden, eine Seite stramm an die wand geparkt) ist der Bursche nicht top aber zu schade zum schlachten. Da wir uns auf 3 stellig einigen konnten musste ich zuschlagen, und was dann wird sehen wir dann...Foto gibt's auch ein mäßiges, aber erst heute abend nach der Arbeit.
Gruß Tobias

Re: Auferstehung
geschrieben von: kristian b (IP-Adresse bekannt)
Datum: 26. Januar 2014 20:27

hallo tobias

klingt nach ner spannenden geschichte, ich bin auf die fotos nach der abholung sehr gespannt!

am besten du verballerst auf die vier zylinder eine dose rostlöser durch die zündkerzenbohungen und lässt das ganze ne woche ziehen, damit sich die kolbenringe lösen. erst dann würde ich die ersten drehversuche machen.

auf garkeinen fall den motor durchdrehen, ohne vorher öl von oben rein zugießen!

LG

kristian-1969-250CE-LPG

http://up.picr.de/14998271iw.gif
Hier geht's zur Restaurierung meines 250CE

Re: Auferstehung
geschrieben von: tobias (IP-Adresse bekannt)
Datum: 26. Januar 2014 21:43

Das ist er:

http://up.picr.de/17177405ux.jpg

Ist witzigerweise der Zwilling zu meinem Alltags /8er, auch 268 grün innen cognac, nur halt in Benzeng. Da hat der Verkäufer dann auch gestaunt dass ich mit quasi dem gleichen Auto vorfuhr, natürlich erst nachdem er sein Auto das erste Mal ohne Plane gesehen hat.
Das mit dem Rostlöser hatte ich auch vor, nur ob ich ne Woche durchhalte bis zum ersten Dreh??? Was mach ich mit dem antiken Sprit, reicht ablassen/ neu auffüllen?
Naja, erstmal herkriegen das gute Stück...
Gruß Tobias

Wenn da wirklich noch Sprit drin ist...
geschrieben von: Helmut 230.6 (IP-Adresse bekannt)
Datum: 26. Januar 2014 22:13

...dann MUSS der komplett raus und gegen frischen ersetzt werden.
Denn bei 20 Jahre altem Sprit sind so ziemlich sämtliche zündfähigen und zündwilligen Stoffe verdunstet.
Wenn da nicht mehr viel im Tank drin war/ist, könnte es auch im Tank munter gerosted haben - je nachdem wie die Umfeldbedingungen seines Dornröschenschlafs waren.
Viel Erfolg bei der Wiederbelebung!

Sternengrüße
Helmut 230.6


Homepage im Web-Archiv: [web.archive.org]

Re: Wenn da wirklich noch Sprit drin ist...
geschrieben von: jfinzel (IP-Adresse bekannt)
Datum: 26. Januar 2014 23:12

Hallo zusammen,

ich hatte dieses Jahr ein ähnliches Erlebnis:

Ich habe einen W124 300CE nach 12 Jahren Stillstand wieder zum Leben erweckt:

Was ich für den ersten Start gemacht habe:
1.) Öl kontrolliert: Seit dem letzten Wechsel wurde es nur 4000km gefahren. Es war nicht schwarz und fü+hlte sich von der Konsistenz her noch "normal" an - deshalb habe ich einen Erststart mit dem alten Öl gewaagt.

2.) Zündkerzen raus und WD40 in die Brennräume gesprüht

3.) Motor mit Anlasser 1 Minute durchdrehen lassen und gewartet bis das Öl die Nockenwelle erreicht hat,

4.) Zündkerzen wieder eingeschraubt,

5.) 10 Liter vom alten Sprit abgelassen und 5 Liter frischen Sprit draufgekippt (schätze, dass noch ca. 20 Liter im Tank waren).

-->Beim ersten Schlüsseldreh lief der Motor ohne Stottern schön rund - kaum zu fassen nach 12 Jahren!!!

Wie das Öl und die Schmierfähigkeit nach 20 Jahren ausieht - kein Ahnung!

Nach 5 km Fahrt habe ich das alte Öl dann sofort rausgeschmissen.

Gruß

Jörg

Re: Wenn da wirklich noch Sprit drin ist...
geschrieben von: kristian b (IP-Adresse bekannt)
Datum: 27. Januar 2014 11:48

wie du nach dem spritablassen weiter machst, hängt ganz davon ab, wie die suppe aussieht, welche da noch dirn ist.
ist sie rostbraun. heisst es erstmal tank sanieren - den probelauf kann man dann auch erst´mal mit nem trichter machen...

nach der zeit wäre ich wirklich vorsichtig mit dem ersten probelauf. darum die woche wartezeit. vielleicht kommst du ja noch mal vor der abholung zum auto und kannst die zylinder schon mal fluten zwinker

lg
kristian

kristian-1969-250CE-LPG

http://up.picr.de/14998271iw.gif
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Re: Wenn da wirklich noch Sprit drin ist...
geschrieben von: Mike Malli (IP-Adresse bekannt)
Datum: 27. Januar 2014 14:34

Mit altem Sprit hatte ich schon jede Menge Aerger. Alter Sprit hinterlaesst Ablagerungen im Tank die durch den frischen Sprit sich ueber die naechsten Monate langsam aufloesen und dann in die Vergaser wandern. Dort lagern sie sich dann in den Duesen ab und dann laeuft der Wagen immer beschissener bis dann irgendwann nix mehr geht. Darum Tank ausbauen und reinigen wie im know-how beschrieben.

Gruss

Mike

Mal n anderer Schnack
geschrieben von: tobias (IP-Adresse bekannt)
Datum: 28. Januar 2014 09:52

Moin,
schonmal ein Problem bevor irgendwas an der Karre gedreht wurde: gestern hab ich die Info gekommen, daß vom Wagen der Brief nicht mehr aufzufinden ist.
Gut dachte ich mir, dann erkundige ich mich bei der Zulassungsstelle ob der Verkäufer mir irgendeine Versicherung aufschreiben soll mit der ich bei der Wiederzulassung punkten kann. Nun wurde mir gesagt schlimmstenfalls (was durchaus möglich ist) existieren wegen der langen Zeitspanne der Abmeldung gar keine Daten mehr. Irgendwas neu beantragen könne da nur der letzte Halter.
Ist da jemand von Euch sattelfest wie sowas laufen kann? Die Aussagen meiner Zulassungsstelle vor Ort und in Hamburg wichen schon etwas voneinander ab.
Danke und Gruß Tobias

kein Brief mehr vorhanden
geschrieben von: michael aus köln (IP-Adresse bekannt)
Datum: 28. Januar 2014 15:09

Hallo Tobias

"Die Aussagen meiner Zulassungsstelle vor Ort
und in Hamburg wichen schon etwas voneinander ab." Das kann dir ja erst mal egal sein. Entscheidend ist, die Zulassungstelle zu der du am Ende gehst.

Prinzipiell: Der TÜV muß die Daten im Brief bestätigen, bzw. bestätigen, welcher Datensatz für dein Auto der richtige ist. Zulassungstelle und TÜV haben Zugriff auf die Daten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA). Dort ist für jeden Fahrzeugtyp und dessen Varianten eine Grundabnahme erfolgt und entsprechende Daten hinterlegt.

Der TÜV prüft also dein Auto und stellt fest, welche Daten zu deinem Auto gehören und bestätigt das dann amtlich. Mit diesem Dokument stellt dir dann deine Zulassungsstelle einen neuen Brief aus.

Es ist denkbar, dass die Zulassungstelle diesen Brief nicht direkt austellt, sondern erst eine Anfrage und ein öffentlicher Aufruf durch das Bundeszentralregister in Flensburg erfolgt. Dabei geht es darum, ob das Auto als gestohlen gemeldet wurde oder irgendjemand anders Anspruch auf das Fahrzeug erhebt und dafür z.B. als Sicherheit den originalen Brief noch besitzt.

Den neuen Brief kann natürlich nicht nur der letzte Halter beantragen, aber es gibt einen guten Grund warum der letzte Halter nicht unwichtig ist.
Du vereinfachst das Verfahren erheblich, wenn du einen sauberen Kaufvertrag mit allen Daten hast und in diesem, oder einem Beibrief bestätigt wird, dass der vorherige Halter den Brief ursprünglich besessen hat, ihn dann aber verschludert hat.

So ungefähr wird die Sache sicher klappen.

Kostet halt sicher einige Euros und wird halt auch nicht innerhalb eines Tages klappen. Aber am Ende wirst du einen Brief haben.

Ne schöne Jrooß


Michael

Re: kein Brief mehr vorhanden
geschrieben von: tobias (IP-Adresse bekannt)
Datum: 28. Januar 2014 21:44

Hallo Michael,
so hatte ich mir das auch grob gedacht. Der Mann von meiner zuständigen Zulassungsstelle fand meine Ideen (Kaufvertrag, Erklärung über die Eigentumsverhältnisse und den Verlust des Briefs vom Verkäufer) auch nicht schlecht, er verwies mich aber nach Hamburg, wo das Auto zuletzt zugelassen war, weil die ergründen könnten ob in irgendwelchen Registern oder Karteien noch etwas über das Auto vorliegt.
Der Mann in HH stellte sich dann etwas an und stellte in Aussicht, dass die Daten schon alle gelöscht sein könnten und dass es dann nicht so einfach für mich wäre etwas neu zu beantragen, wenn der Vorbesitzer die Papiere verloren hat ("Sie glauben nicht ws wir hier alles erleben"). Er war der Ansicht, dass dann nur der letzte Halter was ausrichten könnte.
Ich werde den Verkäufer jetzt bitten, sich persönlich bei der Zulassungsstelle zu melden und den Sachverhalt darzulegen und um Nachforschung zu bitten, ob noch Daten vorhanden sind.
Wenn mir jemand noch zusätzliches über die Rechtslage sagen kann ist es gerne genommen, irgendwo fehlt mir da noch was um völlig klar zu sehen...
Gruss Tobias

Re: kein Brief mehr vorhanden
geschrieben von: Lars (IP-Adresse bekannt)
Datum: 28. Januar 2014 22:46

Hallo Tobi,

wenn der Wagen länger als 7 Jahre abgemeldet ist, dann ist er aus dem Register sowieso raus. S war es beim Kumpel mal.

Also Unbedenklichkeitsbescheinigung besorgen. Halter bestätigt, dass er Eigentümer war/ist, dann Brief aufbieten und fertig. Meine hat damals 40€ gekostet.

Kannst ja noch die Datenkarte von MB besorgen und beim TÜV dann noch den Datensatz bestätigen lassen.

Gruss Lars

@ tobias: Bitte weiter berichten...
geschrieben von: Helmut 230.6 (IP-Adresse bekannt)
Datum: 28. Januar 2014 23:41

...denn ich möchte für's /8-KnowHow zum Schluss eine komplette Info aufbauen.

Hab dazu erst mal VorläufigesDeal ins /8-KnowHow aufgenommen.

Sternengrüße
Helmut 230.6


Homepage im Web-Archiv: [web.archive.org]

Noch ein paar Infos zum Verlust des Briefs
geschrieben von: michael aus köln (IP-Adresse bekannt)
Datum: 29. Januar 2014 09:16

Hallo Tobias

Das schreibt z.B. die Stadt Köln auf ihrer Internetseite zu dem Problem:

"Bei Verlust der Zulassungbescheinigung Teil II müssen Sie bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle eine Versicherung an Eides Statt leisten. Alternativ kann die eidesstattliche Versicherung vor einer Notarin oder einem Notar abgegeben werden.

Die abhanden gekommene Bescheinigung wird im Verkehrsblatt aufgeboten. Etwa 3 Wochen nach der Verlustmeldung kann die neue Bescheinigung ausgehändigt werden.

Die Umschreibung des Fahrzeugs auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter ist vor Ablauf der Aufbietungsfrist nicht möglich."


Klar, hier geht man erst mal davon aus, dass der alte Halter den Brief beantragt. aber der letzte Satz bezieht sich auf eher auf deine Situation.


Und in der Zeitschrift Oldtimer Markt gibt es auch Infos dazu:

Oldtimer Markt: Zulassung ohne Papiere

und

Oldtimer Markt - ein Anwalt rät dazu

Ganz allgemein denke ich, dass du da auch mal im Internet nach Erfahrungen fahnden solltest. Hier wird es Infos geben, von Leuten die das hinter sich haben. Interessante Links könntest du dann hier auch mal reinpacken.

Alles in Allem denke ich: Du solltest schauen dich persönlich an einen Abteilungsleiter in der Zulassungsbehörde zu wenden. Der hat die Kompetenz klare Entscheidungen zu treffen. Mit dem solltest du für dich konkret vereinbaren wie ihr es über die Bühne bringt. Es wird Zeit und Geld kosten, aber es wird auf jeden Fall erfolgreich sein.

Im Übrigen mußt du das Auto erst mal TÜV reif haben, damit es konkret werden kann. Da der Wagen ewig abgemeldet war, wird der TÜV genauer hinschauen. Die alte Volluntersuchung gibt es nicht mehr, aber die TÜV Menschen prüfen schon etwas umfangreicher als normal, wenn ein Wagen so lange ausser Betrieb war. Dazu kommt dann noch die bereits erwähnte Bestätigung der Briefdaten.

Schau dir mal die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZo) an. Hier scheinen die §19 bis §21 wichtig. Zusätzlich interessant: §29 regelt die normale Hauptuntersucheung (HU). Aber Vorsicht, nicht ins Boxhorn jagen lassen. Du willst nicht ein selbstgebautes Fahrzeug nach §21 in den Verkehr bringen, sondern ein an sich bauartgeprüftes Fahrzeug wieder in diesen Stand zurück bringen, und der Wagen war nur länger als 7 Jahre ausser Betrieb...

Ich habe vor 15 Jahren mal einen großen PKW Anhänger selbst gebaut. Das war nicht ganz einfach den zugelassen zu bekommen. Aber am Ende hatte ich eine Zulassung und in den Papieren stand unter Hersteller mein Name. Wenn sowas geht, dann geht dein Anliegen sicher viel einfacher...

Ne schöne Jrooß

Michael

elektronisches Verkehrsblatt und KBA Infos
geschrieben von: michael aus köln (IP-Adresse bekannt)
Datum: 29. Januar 2014 15:09

Hallo

Hier noch ein zwei Hinweise zur Aufbietung.

zuständig ist wohl § 12 Abs.4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und $ 13

Eine Info aus der Zulassungsordnung:
"Bei Wiederzulassung (§ 14 Abs. 2 FZV): die letzte gültige Zulassungsbescheinigung Teil II oder der letzte gültige damalige Fahrzeugbrief. Fehlt dieses Dokument, ist das Ausfertigen einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II nach § 12 Abs. 1 FZV zu beantragen. Der Verlust der ausgefertigten damaligen Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des damaligen Fahrzeugbriefes ist von der Zulassungsbehörde dem Kraftfahrt-Bundesamt anzuzeigen. Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den verlorenen Fahrzeugbrief auf Antrag im Verkehrsblatt mit
einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde auf. Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II darf erst nach Ablauf der Frist ausgefertigt werden (§ 12 Abs. 4 FZV). Sofern das wieder zuzulassende Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister noch registriert ist, kann die Zulassungsbehörde die für das Ausfertigen der Zulassungsbescheinigung benötigten Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister im automatisierten Verfahren abrufen. Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zent-ralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge bzw. Einzelgenehmigung für Fahrzeuge des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig beigebracht werden, ist § 21 der StVZO entsprechend anzuwenden (§ 14 Abs. 2 letzter Satz FZV); b) bei Zulassung nach § 6 FZV von Fahrzeugen wie z. B. - zuvor im Ausland zugelassenen Fahrzeugen, - gebrauchten Inlandsfahrzeugen, die bislang auf nicht öffentlichem Gelände genutzt wurden, - im Eigenbau (ggf. auch gewerbsmäßig) hergestellten Fahrzeugen, - aus Beständen der Bundeswehr stammenden Fahrzeugen, - ..."
(Quelle: [www.kba.de]


Wichtig dabei: Für dein Fahrzeug kannst du eine Übereinstimmungsbescheinigung bekommen. Also zieht § 21 nicht!
Im Zweifel mußt den Mädels vom Straßenverkehrsamt halt mal die Gesetze erklären...

Hier gibt's die Aufbietung bei verlorenem Brief:

elektronisches Verkehrsblatt



Ne schöne Jrooß

Michael

Re: elektronisches Verkehrsblatt und KBA Infos
geschrieben von: tobias (IP-Adresse bekannt)
Datum: 29. Januar 2014 22:13

Hallo Michael, danke nochmal für die Infos. Auf einigen der links hatte ich mich auch schon rumgetrieben.
Habe mit dem Verkäufer kommuniziert und er hat sich anstandslos bereit erklärt sich selber um die Neuerstellung der Papiere zu kümmern. Wenn dabei wissenswertes rumkommt werd ich das hier vermelden.

Re: elektronisches Verkehrsblatt und KBA Infos
geschrieben von: jfinzel (IP-Adresse bekannt)
Datum: 01. Februar 2014 16:43

Hallo zusammen,
Diese Aktion habe ich geradedieses Jahr hinter mich gebracht - daher Erfahrungen aus erster Hand:
Mein w124 stand auch 12 Jahre abgemeldet ineiner Tiefgarage und ich hatte keinerlei Papiere.
Ich habe in 3 verschiedenen Strassenverkehrsaemtern nachgefragt und 3 verschiedene Aussagen bekommen - bringt also nichts!

1. SCHRITT
Mit Kaufvertrag und einem Ausdruck von Daimler ueber Ausstattung und Ausliferdatum (keine datenkarte!!!denn die kostet ca 200 Eur bei DC und kann nur mit Eigentumsnachweis beantragt werden) und Personalausweis gehst du zum Strassenverkehrsamt und laesst den Brief aufbieten (Stichwort Aufbietungsverfahren).Kostet 13 Eur. NACH 4 Wochen habe ich Post bekommen,dass ich mit einer Vollabnahme den Wagen nun neu zulassen kann.Dieses Verfahren startest du bei deinem naechst gelegenen Strassenverkehrsamt.

2.Schritt
Mache eine Vollabnahme beim Tuev.Ueberpruefe ob der Wagen im Typenschild eine ABE Nummer aufweist.Wenn ja,dann kommt der Tuev an saemtliche Fahrzeugdaten wie Masse und Gewichte dran.Deshalb brauchst du keine teure Datenkarte bei DC zu beantragen.
3. SCHRITT
Wie ueblich mit den Tuevpapieren und Versicherungsnr zum Strassenverkehrsant und anmelden.Dann wird dir ein neuer Brief ausgestellt.

Ich hab die Erfahrung gemacht,dass man oft der Beamtenwillkuer ausgesetzt ist.Man muss darauf bestehen,dass ein Aufbietungsverfahren ueber einen GARAGENFUND gestartet wird.Der Kaufvertrag reicht vollkommen aus.Dieser muss nicht vom letzten Halter sein!!!

Ich hoffe,ich konnte helfen.So hat es bei mir jedenfalls im Mai 2013 geklappt.

Gruesse

Joerg

Re: elektronisches Verkehrsblatt und KBA Infos
geschrieben von: Lars (IP-Adresse bekannt)
Datum: 02. Februar 2014 09:37

Hallo Jörg,

Datenkarte f.ür 200 €???

Kann nicht sein. Ich bekomme die Kopien umsonst. Ich Brauch noch nic,hat einmal den Nachweis, ob es mein Fahrzeug ist. Einfach anrufen und fertig.

Gruss Lars

Re: elektronisches Verkehrsblatt und KBA Infos
geschrieben von: jfinzel (IP-Adresse bekannt)
Datum: 02. Februar 2014 10:58

Hallo,
Bitte nicht verwechseln mit den Fahrzeugdaten aus dem VeDoc.Die habe ich auch kostenlos bekommen.Direkt ausgedruckt beim Vertragshaendler.
Das rein technische Datenblatt mit den Daten welche imBrief stehen,muss der Haendler beantragen und das dauert ca 4 Wochen und kostet.
Habe diverse telefonate mit dem offiziellen Support bei Mercedes gefuehrt:
Diese Daten haetten sie mir nur gegen Vorlage des Briefs zugesendet.
Und da beisst sich die Katze wieder in den Schwanz!

Aber abgesehen davon brauchst du diese Daten nicht,da der Tuev an diese im Rahmen der Vollabnahme dran kommt.Sofern dein Auto eine ABE Nummer hat.

Gruesse
Joerg

ABE Nummer
geschrieben von: michael aus köln (IP-Adresse bekannt)
Datum: 02. Februar 2014 11:07

HAllo Jörg

Das ist ja gut, dass du da aus erster Hand erzählen kannst.


Wo hast du den Wagen denn zugelassen / welches Straßenverkehrsamt?

Und: Wo steht denn diese ABE Nummer bei einem Daimler? Ist das die Fahrgestellnummer, steht die auf dem Typenschild, das beim /8 vorne auf dem Träger pappt??

Danke

Michael

Re: ABE Nummer
geschrieben von: jfinzel (IP-Adresse bekannt)
Datum: 02. Februar 2014 22:48

Hallo,

ich habe dies im Kreis Mettmann durchlebt!

Die ABE Nummer müsste auf dem Typenschild im Motorraum stehen (ich meine, dass es das geschraubte Schild ist).

Gruß

Jörg

Jetzt im /8 KnowHow komplett...
geschrieben von: Helmut 230.6 (IP-Adresse bekannt)
Datum: 02. Februar 2014 22:57

...überarbeiteter Beitrag zum Thema Beschaffung verlorengegangener FahrzeugbriefDeal

PS: Ich seh' nur noch § § § § § §. Muss das jetzt wegspülen prost

Sternengrüße
Helmut 230.6


Homepage im Web-Archiv: [web.archive.org]

Re: Jetzt im /8 KnowHow komplett...
geschrieben von: tobias (IP-Adresse bekannt)
Datum: 10. Februar 2014 22:28

So,
nach der ganzen Theorie jetzt die ersten Schritte in der Praxis. Gestern war es soweit:

http://up.picr.de/17330454aa.jpg

http://up.picr.de/17330457jf.jpg

http://up.picr.de/17330459pa.jpg

http://up.picr.de/17330472iq.jpg

http://up.picr.de/17330533gt.jpg

Das ganze ging erstaunlich problemlos, nichtmal die Bremsen waren fest, wovon ich ausgegangen wäre. Jetzt steht er bei mir auf der Bühne, Motor ist mit Rostlöser geflutet, der alte Sprit abgelassen. Und so werd ich weiter vortasten, sofern es meine anderen Projekte erlauben...Hilfe!!!
Der Wagen ist ein echter 68er, Blechmäßig dafür noch echt ganz dankbar wenn ich so beobachte was hier noch so an Zombies wiederbelebt wird. Auf die Strasse muss er wieder...
Erstbesitzer war ein stellvertretender Vorsitzender des Bundesverfassungsgerichts a.D., der sich den Wagen anno 68 gegönnt hat. Mal sehen wie es so weiter geht...
Gruß Tobias

Re: Jetzt im /8 KnowHow komplett...
geschrieben von: jfinzel (IP-Adresse bekannt)
Datum: 10. Februar 2014 22:37

Cool!
Halte uns mal bzgl. der Erstinbetriebnahme auf dem Laufenden.Stell mal vom Motorraum weitere Bilder ein...

Gruesse Joerg



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