Datum: 29. Januar 2014 09:16
Hallo Tobias
Das schreibt z.B. die Stadt Köln auf ihrer Internetseite zu dem Problem:
"Bei Verlust der Zulassungbescheinigung Teil II müssen Sie bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle eine Versicherung an Eides Statt leisten. Alternativ kann die eidesstattliche Versicherung vor einer Notarin oder einem Notar abgegeben werden.
Die abhanden gekommene Bescheinigung wird im Verkehrsblatt aufgeboten. Etwa 3 Wochen nach der Verlustmeldung kann die neue Bescheinigung ausgehändigt werden.
Die Umschreibung des Fahrzeugs auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter ist vor Ablauf der Aufbietungsfrist nicht möglich."
Klar, hier geht man erst mal davon aus, dass der alte Halter den Brief beantragt. aber der letzte Satz bezieht sich auf eher auf deine Situation.
Und in der Zeitschrift Oldtimer Markt gibt es auch Infos dazu:
Oldtimer Markt: Zulassung ohne Papiere
und
Oldtimer Markt - ein Anwalt rät dazu
Ganz allgemein denke ich, dass du da auch mal im Internet nach Erfahrungen fahnden solltest. Hier wird es Infos geben, von Leuten die das hinter sich haben. Interessante Links könntest du dann hier auch mal reinpacken.
Alles in Allem denke ich: Du solltest schauen dich persönlich an einen Abteilungsleiter in der Zulassungsbehörde zu wenden. Der hat die Kompetenz klare Entscheidungen zu treffen. Mit dem solltest du für dich konkret vereinbaren wie ihr es über die Bühne bringt. Es wird Zeit und Geld kosten, aber es wird auf jeden Fall erfolgreich sein.
Im Übrigen mußt du das Auto erst mal TÜV reif haben, damit es konkret werden kann. Da der Wagen ewig abgemeldet war, wird der TÜV genauer hinschauen. Die alte Volluntersuchung gibt es nicht mehr, aber die TÜV Menschen prüfen schon etwas umfangreicher als normal, wenn ein Wagen so lange ausser Betrieb war. Dazu kommt dann noch die bereits erwähnte Bestätigung der Briefdaten.
Schau dir mal die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZo) an. Hier scheinen die §19 bis §21 wichtig. Zusätzlich interessant: §29 regelt die normale Hauptuntersucheung (HU). Aber Vorsicht, nicht ins Boxhorn jagen lassen. Du willst nicht ein selbstgebautes Fahrzeug nach §21 in den Verkehr bringen, sondern ein an sich bauartgeprüftes Fahrzeug wieder in diesen Stand zurück bringen, und der Wagen war nur länger als 7 Jahre ausser Betrieb...
Ich habe vor 15 Jahren mal einen großen PKW Anhänger selbst gebaut. Das war nicht ganz einfach den zugelassen zu bekommen. Aber am Ende hatte ich eine Zulassung und in den Papieren stand unter Hersteller mein Name. Wenn sowas geht, dann geht dein Anliegen sicher viel einfacher...
Ne schöne Jrooß
Michael