Datum: 26. Januar 2016 08:11
Hallo,
das ist mehr als erstaunlich. Inkonsequent in Hinblick auf andere Sachverhalte wie z.B. Zusatzscheinwerfer, die funktionieren müssen, wenn sie angebaut sind. Bei Defekt hilft nur Abdecken oder Abbauen, ansonsten ist man mit Einwurf von kleinen Münzen dabei .... Kein Wunder, dass unsere Polizei manchmal überfordert ist.
Danke für die Aufklärung der Dinge, die fast niemand braucht
- Again what learned
Gruß
Mmickey
Nordlicht schrieb:
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> Hier noch ein Link von Polizeihauptkommissar
> Robert Daubner:
>
> [
daubner-verkehrsrecht.info]
> berblick-und-anschnallpflicht
>
>
> "...Anschnallpflicht in Oldtimern
> Oldtimer, die vor dem 01.04.1970 erstmals
> zugelassen sind, müssen nicht mit
> Sicherheitsgurten ausgestattet sein
> (Übergangsvorschriften zu § 35a StVZO). Somit
> besteht auch keine Anschnallpflicht, da nach § 21a
> StVO nur vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt
> sein müssen..."
>
> Mein Datum 1.7.1970 war falsch. Es zählt der
> 1.4.1970.
> Der Autor ist Polizist und wird schon wissen, was
> er schreibt.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 26.01.16 08:12.