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Hallo Besucher!
Bin auch wieder dabei &1. Frage
geschrieben von: Benjamin (IP-Adresse bekannt)
Datum: 25. April 2001 19:27

Hallo /8-Gemeinde,

seit heute zähle ich auch wieder zu den /8 Besitzern mit einem 200D, EZ 5/73, pastellweiß 131, stoff braun, Bauern-Vollausstattung (nur AHK).

Jetzt einmal gleich meine Frage mit dem Versuch einer Antwort: Ich möchte ihn jetzt zulassen und weiß noch, daß das bei meinem letzten 200D/8 ein Mordstheater (2 Stunden)war, bis die endlich einsahen, daß der /8 Diesel von der AU befreit ist.

Vielleicht wissen die es ja mittlerweile, ansonsten wollte ich diesmal besser vorbereitet sein. Ist das, was ich hier in der STVZO gefunden habe, der passende Gesetztestext ? Kompressionsmotor vor 1977, das müßte doch stimmen oder ?


AUSZUG STVZO:




§ 47 a Untersuchung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen (Abgasuntersuchung). (1) Die Halter von Kraftfahrzeugen, die mit Fremdzündungsmotor oder mit Kompressionszündungsmotor angetrieben werden, haben zur Verringerung der Schadstoffemissionen das Abgasverhalten ihres Kraftfahrzeuges auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage XI a in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind 1. Kraftfahrzeuge mit


a) Fremdzündungsmotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind;


b) Kompressionszündungsmotor, die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h haben oder die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind;


c) rotem Keimzeichen oder Kurzzeitkennzeichen (§ 28);



Laßt einmal eine Meinung hören, werde demnächst auch einmal ein Bild machen, das ich dann Thorsten zukommen lasse.


*-Grüsse, Benjamin


Au ja! Wieder ein Bild mehr! smile) (o.T.)
geschrieben von: Thorsten Weiss (IP-Adresse bekannt)
Datum: 25. April 2001 20:29

~Hallo /8-Gemeinde,

~seit heute zähle ich auch wieder zu den /8 Besitzern mit einem 200D, EZ 5/73, pastellweiß 131, stoff braun, Bauern-Vollausstattung (nur AHK).

~Jetzt einmal gleich meine Frage mit dem Versuch einer Antwort: Ich möchte ihn jetzt zulassen und weiß noch, daß das bei meinem letzten 200D/8 ein Mordstheater (2 Stunden)war, bis die endlich einsahen, daß der /8 Diesel von der AU befreit ist.

~Vielleicht wissen die es ja mittlerweile, ansonsten wollte ich diesmal besser vorbereitet sein. Ist das, was ich hier in der STVZO gefunden habe, der passende Gesetztestext ? Kompressionsmotor vor 1977, das müßte doch stimmen oder ?

~AUSZUG STVZO:

~

~§ 47 a Untersuchung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen (Abgasuntersuchung). (1) Die Halter von Kraftfahrzeugen, die mit Fremdzündungsmotor oder mit Kompressionszündungsmotor angetrieben werden, haben zur Verringerung der Schadstoffemissionen das Abgasverhalten ihres Kraftfahrzeuges auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage XI a in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind 1. Kraftfahrzeuge mit

~a) Fremdzündungsmotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind;

~b) Kompressionszündungsmotor, die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h haben oder die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind;

~c) rotem Keimzeichen oder Kurzzeitkennzeichen (§ 28);

~Laßt einmal eine Meinung hören, werde demnächst auch einmal ein Bild machen, das ich dann Thorsten zukommen lasse.

~*-Grüsse, Benjamin

Stimmt, nur mit Elektromotor müßtest du zur ASU(oT)
geschrieben von: Alexander Jeitler (IP-Adresse bekannt)
Datum: 26. April 2001 20:45

~Hallo /8-Gemeinde,

~seit heute zähle ich auch wieder zu den /8 Besitzern mit einem 200D, EZ 5/73, pastellweiß 131, stoff braun, Bauern-Vollausstattung (nur AHK).

~Jetzt einmal gleich meine Frage mit dem Versuch einer Antwort: Ich möchte ihn jetzt zulassen und weiß noch, daß das bei meinem letzten 200D/8 ein Mordstheater (2 Stunden)war, bis die endlich einsahen, daß der /8 Diesel von der AU befreit ist.

~Vielleicht wissen die es ja mittlerweile, ansonsten wollte ich diesmal besser vorbereitet sein. Ist das, was ich hier in der STVZO gefunden habe, der passende Gesetztestext ? Kompressionsmotor vor 1977, das müßte doch stimmen oder ?

~AUSZUG STVZO:

~

~§ 47 a Untersuchung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen (Abgasuntersuchung). (1) Die Halter von Kraftfahrzeugen, die mit Fremdzündungsmotor oder mit Kompressionszündungsmotor angetrieben werden, haben zur Verringerung der Schadstoffemissionen das Abgasverhalten ihres Kraftfahrzeuges auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage XI a in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind 1. Kraftfahrzeuge mit

~a) Fremdzündungsmotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind;

~b) Kompressionszündungsmotor, die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h haben oder die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind;

~c) rotem Keimzeichen oder Kurzzeitkennzeichen (§ 28);

~Laßt einmal eine Meinung hören, werde demnächst auch einmal ein Bild machen, das ich dann Thorsten zukommen lasse.

~*-Grüsse, Benjamin



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