Datum: 12. September 2017 09:25
Guten Morgen,
ich ahne schon...die Frage hat bei Original-Enthusiasten u.U. Streitpotential...
Dennoch:
Ich war gestern mit meinem /8 beim TÜV um die Eintragung einer Tieferlegung (nur Federn) mit ihm zu besprechen.
Da der Wagen ein H-Kennzeichen hat seien nur Federn eintragungsfähig, die es zur damaligen Zeit des Baujahres (+10 Jahre) als zeitgenössisches Zubehör für diesen Wagen (W115) gegeben haben soll.
Heißt im Klartext, wenn die Firma XY in der Zeit zwischen 1975-1985 Tieferlegungsfedern für z.B. 55mm Tieferlegung für den W115 hergestellt hat, trage er heute NEUE Federn dieses Herstellers XY für den W115 ein.
Richtig so, oder zu einem anderen Prüfer fahren?
Falls dies richtig ist, welcher Hersteller hat im o.g. Zeitraum Tieferlegungsfedern für den W115 hergestellt, die somit beim H-Kennzeichen eintragungsfähig sind?
Hat jemand von Euch eine Tieferlegung mit H-Kennzeichen eingetragen?
Grüße,
Kowalski
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 12.09.17 09:25.