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Hallo Besucher!
Suche Fahrzeugbrief vom W115 240D 2.Baureihe
geschrieben von: Tommes72 (IP-Adresse bekannt)
Datum: 10. Oktober 2017 17:55

Hallo,
nachdem jetzt der Motor von meinem importierten 240D W115 sauber läuft, würde ich ihn gerne TÜVen.
Also quasi eine 21er Vollabnahme auf deutsche Zulassung machen.

Dazu benötigt der TÜV Prüfer ein Muster eines deutschen Fahrzeugs.

Kann mir netterweise jemand ein Muster/Kopie eines solchen Briefs geben, oder sagen wer sowas haben könnte?

Vorab vielen Dank!

VG
Tommes smile

Re: Suche Fahrzeugbrief vom W115 240D 2.Baureihe
geschrieben von: wartmann (IP-Adresse bekannt)
Datum: 10. Oktober 2017 18:18

Wenn die Importpapiere sauber, der Vorbesitzer klar und nachvollziehbar ist, brauchts kein Muster.

Wie verblödet ist Dein Tüvler?

Drei Buchstaben zum Erfolg...TUN...(Goethe)

Re: Suche Fahrzeugbrief vom W115 240D 2.Baureihe
geschrieben von: Tommes72 (IP-Adresse bekannt)
Datum: 10. Oktober 2017 19:14

wartmann schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wenn die Importpapiere sauber, der Vorbesitzer
> klar und nachvollziehbar ist, brauchts kein
> Muster.
>
> Wie verblödet ist Dein Tüvler?


Der Prüfer ist überhaupt nicht verblödet. Es ist ein US import. Da steht im Title überhaupt nix brauchbares auaser fahrgestellnummer und erstzulassung.

Re: Suche Fahrzeugbrief vom W115 240D 2.Baureihe
geschrieben von: L.R. (IP-Adresse bekannt)
Datum: 10. Oktober 2017 20:14

Moin,

du brauchst (wenn der TÜV-Prüfer nicht total verblödet ist) für die Vorführung nur den Certificate of Title und deinen /8. Wenn der Herr vom TÜV sich dann mal bequemt und die Fahrertür aufmacht wird er fast alle Daten finden die er braucht. Dazu muß er sich allerdings in eine Zwangshaltung (bücken) begeben. Den Rest (und alles andere auch) haben die im Rechner.
Wie soll denn sonst ein H-Gutachten erstellt werden? Da gibt es dann nur zwei Möglichkeiten. Entweder habe ich die passenden Nummern und den Brief (was auch beim deutschen Fzg nicht immer der Fall sein wird). Oder ich sonst was für ein Motor reinschrauben und behaupten das passt. Der TÜV kann dem dann nichts entgegen setzen.
Ich habe selbst einen Ami als 1 Serie mit wahrscheinlich 240D Motor, d.h. mit einem Motor den es für die 1 Serie nicht gab. Das einzige was man noch lesen konnte war keine Motornummer sondern nur vom amerikanischen Instandsetzer 240. Und das auch nur mit Wohlwollen.
Mein Prüfer beschloß den 240er einzutragen. Das ist sowieso egal, weil das ein H-Fahrzeug ist. Die Daten für diesen Motor haben die Rechner und wenn nicht sollen sie die Daten vom 78er W123 240D nehmen, der hat den selben Motor und muß noch zur AU (weil Zulassung nach 77).
Ich habe die Zulassung nur mit Benz und Title bekommen, daß war kein Problem. Selbst die Sidemarker wurden problemlos (für nur noch € 40,--)eingetragen... und das ohne E-Zeichen!

Gruß Lars

Re: Suche Fahrzeugbrief vom W115 240D 2.Baureihe
geschrieben von: schreyhalz (IP-Adresse bekannt)
Datum: 10. Oktober 2017 21:13

Moin Moin !

Zitat:
Wenn der Herr vom TÜV sich dann mal bequemt und die Fahrertür aufmacht wird er fast alle Daten finden die er braucht. Dazu muß er sich allerdings in eine Zwangshaltung (bücken) begeben.

Unsinn !

Zitat:
Den Rest (und alles andere auch) haben die im Rechner.

Auch Unsinn !

Er kann aber in den Rechner des KBA sehen und sich dort die Daten raussuchen. Dauert aber elend lange , und jetzt rate mal , wer die Zeit bezahlen darf. genauso könnte er ein Datenblatt anfordern , auch das müsste der TE löhnen.
Hat er dagegen den Brief eines identischen Fzges , gehts erheblich schneller und damit billiger für den TE.

MfG Volker

Re: Suche Fahrzeugbrief vom W115 240D 2.Baureihe
geschrieben von: L.R. (IP-Adresse bekannt)
Datum: 10. Oktober 2017 21:42

Moin,

dann habe ich das alles falsch verstanden. Die Datenschilder auf der B-Säule haben den Prüfer nicht interessiert, er hat wohl meinen Teppich und die Sitzbefestigungen inspiziert. Und rate mal wer das Raussuchen der Daten nicht bezahlt hat (davon war nie die Rede).
Aber ich will das alles garnicht bezweifeln, es gibt wohl unterschiedliche Auffassungen bzw. Landesvorgaben oder ähnliches. Damit geht es dann doch nur mit Brief, wenn der TÜV es nicht will oder kann.

Gruß Lars



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