Datum: 12. März 2016 23:16
Moin Zusammen,
einem guten Freund von Mir ist ein Blender zugelaufen.
Von Aussen steht der wagen in 903 Blau sehr gut da auch der Chrom klasse...innen leider nicht so gut aber ok. Er hat den Wagen vor dem Winter gakauft und dann erstmal weggestellt. Nun ist die Hebebühne frei und wir schauen mal mit verstand drunter. Und ....
....ALLE Wagenheberaufnahmen weggegammelt, stellenweise sehr grob gepfuscht...hinten rechts neugeformt aus ca 1/2 Kilo 2K spachtel. Fiel so in einem Stück raus. Längsträger vorne (vorallem links) das gleiche Spiel. Motorstehwand ein Gemisch aus Bauernblind und 2k Spachtel und schlechten flicken! Und so zieht es sich komplett umzu. Haben nur die beiden stellen auf gemacht.
Nun hat er leider für diesen Blauen-Blender richtig gutes Geld hingelegt.
Die Frage ist: Ob man den Kaufvertrag anfechten kann. So hätte das Fahrzeug im September keinen TÜV bekommen dürfen.
Wie seht ihr die Rechtslage?
Der Verkäufer, noch nicht kontaktiert, sagte beim verkauf das er von der Technik keine Ahnung habe und immer alles in der Werkstatt hat machen lassen.
Und bitte keine Belehrungen, hat er denn nicht druntergeguckt, da guckt man doch zuerst hin etc. Er beisst sich schon genug in den Arsch...
Er wird mal mit den Juristen drüber sprechen. Halte euch Diesbezüglich auf den Laufenden, aber Vlt habt ihr ja Erfahrungen Ideen!?
Grüße,
Sebastian