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Hallo Besucher!
Blender mit TÜV
geschrieben von: BaschtelWaschtel (IP-Adresse bekannt)
Datum: 12. März 2016 23:16

Hilfe!!!
Moin Zusammen,
einem guten Freund von Mir ist ein Blender zugelaufen.

Von Aussen steht der wagen in 903 Blau sehr gut da auch der Chrom klasse...innen leider nicht so gut aber ok. Er hat den Wagen vor dem Winter gakauft und dann erstmal weggestellt. Nun ist die Hebebühne frei und wir schauen mal mit verstand drunter. Und ....

....ALLE Wagenheberaufnahmen weggegammelt, stellenweise sehr grob gepfuscht...hinten rechts neugeformt aus ca 1/2 Kilo 2K spachtel. Fiel so in einem Stück raus. Längsträger vorne (vorallem links) das gleiche Spiel. Motorstehwand ein Gemisch aus Bauernblind und 2k Spachtel und schlechten flicken! Und so zieht es sich komplett umzu. Haben nur die beiden stellen auf gemacht.


Nun hat er leider für diesen Blauen-Blender richtig gutes Geld hingelegt.
Die Frage ist: Ob man den Kaufvertrag anfechten kann. So hätte das Fahrzeug im September keinen TÜV bekommen dürfen.
Wie seht ihr die Rechtslage?
Der Verkäufer, noch nicht kontaktiert, sagte beim verkauf das er von der Technik keine Ahnung habe und immer alles in der Werkstatt hat machen lassen.

Und bitte keine Belehrungen, hat er denn nicht druntergeguckt, da guckt man doch zuerst hin etc. Er beisst sich schon genug in den Arsch...wall heul

Er wird mal mit den Juristen drüber sprechen. Halte euch Diesbezüglich auf den Laufenden, aber Vlt habt ihr ja Erfahrungen Ideen!?

Grüße,
Sebastian
Hilfe!!!

Re: Blender mit TÜV
geschrieben von: Arne Ruhr (IP-Adresse bekannt)
Datum: 13. März 2016 07:49

Den TÜV (DEKRA, GTÜ...) kann man hier für nichts verantwortlich machen.

Den Verkäufer auch nicht. Gekauft wie gesehen von privat.

Die Verantwortung liegt hier alleine beim Käufer. Manchmal muss man eben eingestehen, dass man Mist gebaut hat. Zwei Möglichkeiten: Wegwerfen oder Investieren.

Arne

Re: Blender mit TÜV
geschrieben von: Christoph_250C (IP-Adresse bekannt)
Datum: 13. März 2016 08:18

Moin,
leider da wird da wohl nix zu holen sein!

Ein Kumpel von mir hat jüngst einen SEAT Alhambra gekauft. 4 Jahre alt, 60 Tsd. gelaufen - sehr guter Zustand.

Holt ihn mit Mietwagen aus Bayern ab, bezahlt, alles gut. - kurz hinter Berlin: Motor Totalschaden (Steuerkette oder so), keine 4 Stunden nach dem Kauf.

Auch hier: nix zu holen beim privaten Verkäufer.

Wenigstens hat SEAT ordentlich Kulanz auf den neuen Motor gegeben - Glück im Unglück für meinen Kumpel! - aber ob MB bei Dir noch auf Kulanz was übernimmt - wohl eher nicht...

Re: Blender mit TÜV
geschrieben von: L.R. (IP-Adresse bekannt)
Datum: 13. März 2016 11:04

Moin,

ganz so einfach ist das mit dem "Gekauft wie besehen" nicht. Wenn der Verkäufer die Mängel kannte und man ihm das nachweisen kann, dann ist das schlicht und ergreifend Betrug. Und den Betrug meine ich auch im juristischen Sinne.
Man kann nicht einfach bekannte Mängel in dieser Art abwälzen und sich ins Fäustchen lachen.
Das Problem ist wie immer die Beweislage. Das ist bei Rost- und Unfallschäden noch "relativ" einfach. Die Rechtsprechung sagt zwar, daß man ab einen gewissen Alter des Autos mit Durchrostungen zu rechnen und damit hinzunehmen sind.
Allerdings ist eine Rosstäuscherei wie sie hier wohl vorliegt eine andere Sache da wohl eine Täuschungsabsicht vorlag.
Das der TÜV oder die DEKRA nicht mit ins Boot geholt werden kann ist auch so eine Sache. Wenn der Benz durch solch Mangel einen schweren Unfall verursacht hätte, würden die Meinungen hier schon anders aussehen. Allerdings ist die Aussage der HU grundsätzlich nur: Wir können uns vorstellen, daß dieses KFZ die nächsten zwei Jahre verkehrssicher ist.

Das Ganze ist allerdings eine Sache der Beweislage und eines guten Rechtsanwaltes (der ist schwerer zu finden als ein guter /8).

Erst mal ruhig bleiben und vernünftig beraten lassen (mit der Faust in Tasche).

Gruß Lars

Re: Blender mit TÜV
geschrieben von: wartmann (IP-Adresse bekannt)
Datum: 13. März 2016 14:04

Wieso? Holst Du Dir zwei gut gebaute Jugos vom Bau (oder Kiez, nicht ganz so billig), steckst denen 200,- Euro auf Tasche und machst Dich noch mal deutlich vorstelliggrins

Drei Buchstaben zum Erfolg...TUN...(Goethe)

Re: Blender mit TÜV
geschrieben von: Christoph_250C (IP-Adresse bekannt)
Datum: 13. März 2016 16:24

Sollte es absichtlich gewesen sein - dann kann man den Kauf tatsächlich anfechten!

Problem wird hier aber, wie oben gesagt, die Nachweisbarkeit sein. Und die wird immer schwieriger, je länger das her ist.

Gibt es denn Zeugen vom Kauf (nicht, dass der Verkäufer erklärt, er habe doch genau darauf hingewiesen - und jetzt erst, nach so und so langer Zeit soll das reklamiert werden!? Wahrscheinlich hat sich der Käufer nunmehr übernommen!? etc. pp. - das sind auch Fragen, die jeder Richter stellen wird ("Sie haben also ein 45 Jahre altes Auto erworben und nicht mal drunter geschaut!? und Monate (!) nach dem Kauf fällt ihnen auf, dass sie besch*** wurden!?...)

Was sagt denn die Rechtsschutzversicherung? Wollen sie das übernehmen? - dann mal los!

(PS: zu dem Alhambra von meinem Kumpel: das hat die Rechtsschutz gleich abgewunken - alle Wartungen in der Werkstatt exakt nach Vorgabe gemacht - gekauft wie gesehen - etc. pp.)

Re: Blender mit TÜV
geschrieben von: L.R. (IP-Adresse bekannt)
Datum: 13. März 2016 16:34

Moin,

"Holst Du Dir zwei gut gebaute Jugos vom Bau (oder Kiez, nicht ganz so billig), steckst denen 200,- Euro auf Tasche und machst Dich noch mal deutlich vorstellig"

Die regeln das im Hand oder im Arm umdrehen!

Was die Gesetzgebung wohl dazu sagt?

Aber vom Prinzip her ...

Gruß Lars

Re: Blender mit TÜV
geschrieben von: BaschtelWaschtel (IP-Adresse bekannt)
Datum: 13. März 2016 20:03

Morgen wird er mal Anfühlen beim Anwalt. Aber klar nach Monaten und bei einem alten Auto wird das schon etwas komisch. auslach Übernommen hat er sich nicht, es ist nur sau ärgerlich. Weil dort soooo beschissen wurde, der Vorbesitzer hat den Wagen seit 92. Und dem will nicht aufgefallen sein, dass die Schweller 50 cm weggegammelt sind? verdächtig Im TÜV Bericht steht: Anrostungen Unterbodengruppe; frisch versiegelt. Auch wenn der Vorbesitzer das nun nicht wusste, was eine Arbeit von der Werkstatt? Den Schweller aus 2k Spachtel nachzuformen. Von der Sikomastikorgie um die Stoßdämpferaufnahme vorne mal abzusehen. Zwischen Konsole und Stehwand ca. 3cm Spalt dichtgeschmiert. Was sagt die Innung?
Naja unrettbar ist er nicht, FAKT!
Aber die Art und Weise ist erschreckend, wie in dem Segment gewildert wird. Er ist gut Rechtschutzversichert und die wird das Übernehmen. Ihm gehts nun glaub ich kaum ums Geld als um das Aufdecken von der Schweinerei. Die Kohle ist weg das weiß er. respekt

Soweit erstmal. Und besten Dank für die Meinungen Anregungen etc. Wie immer top hier im Forum. Feine Sache Männer!

Wer Rechtschreib Fehler Findet Kann Sie Behalten prost

Grüße,
Basti

Re: Blender mit TÜV
geschrieben von: BaschtelWaschtel (IP-Adresse bekannt)
Datum: 31. August 2017 11:40

Rückmeldung!

Die ganze Geschichte ging vor Gericht. Und Tatsache mein Kumpel wurde entschädigt! Es gab natürlich Gutachten und Gutachten und Termine etc. Im Endeffekt hat die gegnerische Seite wohl erkannt das es keinen Sinn macht!

Aber das generelle Urteil: "gekauft wie gesehen" kann man nicht anwenden! Falsch! Keule
Wenn man dem Verkäufer nachweisen kann das er von den Schäden wusste, oder die Schäden so offensichtlich sind das man sie schlecht übersehen kann, dann geht es wohl!

Entweder stand im Raum das Geschäft wird Rückabgewickelt oder es werden knapp 70% zurückgezahlt. So ist es dann auch gekommen.
Mein Kumpel hat genug Geld bekommen um den Wagen in einer namhaften Werkstatt wieder ein gesundes Blechkleid verpassen zu lassen.

Er wollte nie einen Note 2+ Wagen haben und er weiß das wird er auch nicht werden. Aber damit ist er zufrieden, ist ja auch "nur" ein Strich Acht. Und dieser steht nun echt gut da!

So das zur Rückmeldung! Strichacht gut alles gut! hüpf-freu

Wir sehen uns aufm Strich acht Tag!
Grüße,
Basti



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 31.08.17 11:42.

Re: Blender mit TÜV - Regress erfolgreich
geschrieben von: michael aus köln (IP-Adresse bekannt)
Datum: 03. September 2017 14:25

Hallo Basti

Das ist ja eine erstaunlich positive Rückmeldung!

Wenn du möchtest erzähl ruhig noch ein bisschen detaillierter, was die Knackpunkte waren, die zur Durchsetzung der Forderung verholfen haben. Was für Gutachten wurden erstellt, war es ein Urteil oder ein Vergleich etc...? Kann man ja draus lernen... (und aus der Kauferfahrung könnten ja auch einige was lernen, aber ...)

ne schöne Jrooß

Michael



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