Umrüstung USA /8-er auf deutsche Zulassung

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Dieser Beitrag ist aus diversen Beiträgen von /8-Kollegen aus diesem Thread zusammengestellt worden.
Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; es warden jedoch die gravierendsten Themen angesprochen.

Weitere ergänzende Informationen sind willkommen.

Bei den für USA gebauten /8-ern gibt es wegen US-spezifischer zu den für Deutschland gebauten einige Unterschiede, die bei einem reimportierten US-Modell von Bedeutung sind:

  1. Scheinwerfer haben “Sealed Beam” Leuchten für Fahr- und Abblendlicht in einem einzigen großen Glaskolben samt Verspiegelung.
  2. Es befinden sich seitliche gelbe Standleuchten (“Side Marker Lights”) an den vorderen und hinteren Kotflügeln
  3. Die Tachometer zeigen Distanz in Meilen und Geschwindigkeit in Meilen/Stunde (MPH) an
  4. Die Stoßstangen sind anders.
  5. Die Sitzgurte können anders sein.
  6. Falls die Windschutzscheibe mal in den USA ersetzt wurde, hat sie hier keine Zulassung.


Nun im Einzelnen:

1) Scheinwerfer

Die Scheinwerfer müssen in der Regel gegen deutsche ersetzt warden.
Es gibt zwar Fälle, wo man mit den US-Scheinwerfern beim TÜV “durchkommt”, darauf sollte sich aber nicht verlassen.
Hat man dann deutsche Scheinwerfereinheiten eingesetzt, sind die vorderen Sidemarkers sowieso ohne Funktion, da diese nur bei US-Scheinwerfern direkt mit einem Stecker angeschlossen werden können. EU-Scheinwerfer haben keinen Anschluss für die Sidemarkers.
In EBAY werden fallweise komplette Scheinwerfereinsätze H4 für Mercedes Benz/8 in US Ausführung zum Umrüsten für den deutschen TÜV angeboten. Diese ersetzten physisch die US Sealed Beam Leuchten und haben auch die integrierte Verspiegelung im Glaskörper.


2) Side Marker Lights

Leuchten, die an Autos dran sind müssen in Deutschland prinzipiell auch funktionieren.

Andererseits sind die Side Marker Lights in Deutschland nicht zugelassen; sie haben kein E-Prüfzeichen. Aber einfach abklemmen und drin lassen geht auch nicht (laut TÜV).
Für die Side Marker Lights muß eigentlich eine Ausnahmegenehmigung gestellt werden.
Die Kosten dafür sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Hamburg liegen (lagen) sie um € 40,00 und in Schleswig-Holstein um € 24,00. Damit können die Leuchten dann dran bleiben.

Hat man die deutschen Scheinwerfer drin, und will die Side Marker weiter betreiben, muss man sich für die vorderen Anschlüsse die fehlenden Steckverbindungen an den Scheinwerfern natürlich nachrüsten.
Die hinteren Side Marker werden von den Rückleuchten gespeist.
Man kann die Side Markers auch komplett ausbauen, doch leider gibt es dafür keine professionellen Blenden um die Löcher abzuschließen.

Es sind aber auch Kollegen mit aktiven Side Marker Lights ohne vorhandene Ausnahmegenehmigung beim TÜV durchgekommen, indem sie dafür vorübergehend die Lichter deaktiviert haben.


3) Tachometer

Das Anzeigeinstrument für die Distanz und Geschwindigkeit muss gegen eines mit km und km/h Eichung ersetzt werden.

Je nach Motorisierung, Hinterachsübersetzung und ggf. größeren 15 Zoll Rädern muss der Tacho hinsichtlich max. Geschwindigkeitsanzeige sowie Wegdrehzahl passen. Die Wegdrehzahl bei Meilen-Tachos ist dazu keine Anhaltspunkt, da sie deutlich höher liegt (z.B. 1,4) als beim km-Tacho (wo sie immer kleiner 1 ist).

Hierzu Näheres unter diesen Links:
Kombiinstument Ausbau, Einbau plus Tipps
Tachometer-Varianten im /8 (und anderen)
Hinterachsübersetzungen und Wegdrehzahl Mercedes /8


4) Weitere Instrumente

Der Öldruck wird u.U. nicht in Bar sondern in PSI (Pounds/Square Inch) angezeigt.
Und die Temperatur in Fahrenheit.
Das ist aber beides nicht TÜV-relevant.


5) Stoßstangen

Die Stoßstangen jedweder US-Art müssen nicht umgerüstet werden.
Stoßstangen der Serie 0,5 sind wie deutsche.
Stoßstangen der 1. Serie sind wie deutsche, nur zusätzlich mit Hörnchen.
Und es gab einige Zeit auch Stoßstangen, die Auffahrstöße über Stoßdämpfer bis zu 5 mph (ca. 8 km/h) schadensfrei auffangen können. Diese Stoßstangen stehen dann in deutlichem Abstand zur Karosserie.


6) Sitzgurte

Bei einigen Modellen sind nur die Ordensbandgurte als Automatik ausgeführt und die Beckengurte sind statisch. . Diese Gurte haben u.U. keine europäische Zulassung.

Ob der TÜV was dagegen hat oder nicht scheint orts- und prüferabhänig zu sein. Evtl. sollte man die Gurte vorn im Interesses der Sicherheit sowieso auf deutsche Dreipunkt-Automatoikgurte umrüsten.


Zum Schluss:

Die Erfahrungen der Kollegen hinsichtlich dessen was der TÜV zulässt und was nicht gehen auch in diesem Themenkreis weit auseinander.
Deshalb empfiehlt es sich ggf. im Vorwege mal den “Prüfer/Baurat seines Vertrauens” darauf anzusprechen, was er wirklich verlangt.





Erstellt von: Helmut 230.6 13:48, 18. Dez. 2018 (UTC)

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