Datum: 08. Juni 2017 18:59
Weisthor schrieb:
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> chris_1401 schrieb:
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> die Querstreben müssen, wenn abgesägt,
> > an andere Stelle ausgeglichen werden (wenn
> > überhaupt möglich). Und das müsste dann auch
> > eingetragen sein. Ist es aber natürlich nicht,
> > weils technisch wohl gar nicht lösbar ist.
>
> Nun, Mercedes-Benz hat es technisch gelöst. Bei
> jedem 280er
> Nein, Spass, ich weiss, wie Du es meinst:
> Technisch lösbar im Sinne von Eigenumbau. Ich
> halte die Sache prinzipiell auch da für lösbar. Ob
> aber der finanzielle Aufwand dann noch lohnt, mag
> anzuzweifeln sein. Könnte billger sein, gleich
> einen "echten" 280 zu kaufen...
Naja aber sind wir mal ehrlich...selbst wenn der iwie gelöst bekommt...So viele "Deppen" wie mich die nicht merken das eine 115er-Nummer mit einem 280e nicht klappt gibts nicht. Hab ich dem auch gestern schon versucht zu erklären...
Wegen dem Gutachten: §21 und 23 sind doch die TÜV-Gutachten oder? Die hab ich da liegen. Da steht aber eig. nur drin das alles vorschriftsmäßig ist...