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Hallo Besucher!
Konformitätsbescheiigung (COC) - hat jemand eine?
geschrieben von: Verräter (IP-Adresse bekannt)
Datum: 06. Februar 2018 23:56

Guten Abend,

Ich muss jetzt mal langsam meinen 280CE '72 hier in Portugal zulassen. Die Bürokratie ist überwältigend - zum Glück ist mir als Zuziehender wenigstens die Einfuhrsteuer erspart.
Was ich jedoch zu benötigen scheine ist eine Konformitätsbescheiigung, certificate of conformity oder auf Portugiesisch certificado de homologação.

Da dieses jedoch ein europaweites Formular ist und typenumfassend ist kann demnach auch eine Kopie zulässig sein - ich möchte nicht unbedingt noch einmal 100 Euro oder mehr zahlen für ein Dokument, das meiner Meinung nach überhaupt nicht notwendig sein sollte!

Wenn jemand also Zugriff zu einem solchen Dokument, möglichst aktuell hat würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank und schönen Gruss,
Kai

Kai

nun leider komplett Benzlos
Starex 4x4, 07/9
Cherokee XJ, 04/00

www.mercedesstrichacht.wordpress.com

Re: Konformitätsbescheiigung (COC) - hat jemand eine?
geschrieben von: schreyhalz (IP-Adresse bekannt)
Datum: 07. Februar 2018 11:03

Moin Moin !


Zitat:
Was ich jedoch zu benötigen scheine ist eine Konformitätsbescheiigung, certificate of conformity

Zitat:
Da dieses jedoch ein europaweites Formular ist und typenumfassend ist kann demnach auch eine Kopie zulässig sein

Nein ! Und gleich vorneweg: Gibts auch nicht !

Was ist das "certificate of conformity" -- "CoC" überhaupt?
vereinfachend gesagt , der Brief zum Fzg !
So war es früher : Db hat eine neue Baureihe auf den Markt gebracht , vorher hat diese Baureihe umfangreiche Tests bei verschiedenen deutschen Institutionen durchlaufen , die vom Kraftfahrtbundesamt dazu berechtigt sind. Anschliessend wurde vom KBA der Baureihe eine ABE zugeteilt, DB als Inhaber der ABE verpflichtet sich , die Fzge exakt entsprechend der ABE zu bauen und kann jedem neu gefertigtem Fzg einen Brief mitgeben , mit dem das Fzg sofort in D zugelassen werden kann. Wird das Fzg nicht D , sondern im Ausland zugelassen , muss der dortige Importeur in seinem Land eine Vollabnahme mit Umrüstungen , den entsprechenden Zulassungsvorschriften in seinem Land entsprechend , vornehmen.

Das gibt es heute noch in einigen Fällen.

üblich ist jedoch , zumindestens bei Fzgen , die in grösseren Stückzahlen gefertigt werden, dass diese keine nationale Betriebserlaubnis haben , sondern eine internationale. Diese Möglichkeit gibt es seit Anfang der 90er Jahre.
Vorraussetzung dafür ist , dass die Baureihe nach den international gültigen Zulassungsvorschriften gefertigt wurde und die Baureihe auch dahingehend geprüft wurde. Man hat sich also auf einheitliche Bauvorschriften und Prüfungen geeinigt , unterschiedliche nationale Vorschriften gibt es nicht mehr. Da alle vorgeschriebenen Prüfungen identisch sind und alle Bauvorschriften gleich , reicht also eine Prüfung in einem Land aus , alle anderen Länder erkennen die Prüfung an.
Der Hersteller , dessen Baureihe nach diesen internationalen Vorschriften geprüft wurde, erhält jetzt für diese Baureihe keine ABE , sondern eine EG-Betriebserlaubnis. Es wird auch kein Brief ausgestellt , sondern eben das COC.
In diesem ist das Fzg mehrsprachig und viel genauer beschrieben als früher im brief, denn mit diesem COC kann das Fzg in sämtlichen EG-Ländern und solchen , die sich dem Abkommen angeschlossen haben , ohne weitere Änderung oder Untersuchung zugelassen werden , es wird nur noch nach Links- oder Rechtsverkehr unterschieden.Anhand des CoC kann jede Zulassungsbehörde in jedem angeschlossenem Land die nationalen Zulassungsdokumente erstellen.

Damit ist klar : Ein CoC kann nur für ein Fzg existieren , dessen Baureihe nach den internationalen Vorschriften geprüft und abgesegnet wurde. Das erste Fzg , dass diese Prüfung erfolgreich absolvierte und damit das erste Fzg mit einer EG - BE und einem CoC ist übrigens die C-Klasse gewesen.

Ob ein Fzg eine EG- BE besitzt , ist ganz einfach zu überprüfen. Jedes Fzg besitzt ein Typschild , auf diesem ist die Nr. der BE eingeschlagen. Beginnt die mit "e.........." , dann hat das Fzg eine EG-BE und es existiert ein CoC.
Logischerweise kann das nur für Fzge zutreffen , deren Baureihe nach 1990 neu auf den Markt kam.

MfG Volker

Re: Konformitätsbescheiigung (COC) - hat jemand eine?
geschrieben von: Kikation (IP-Adresse bekannt)
Datum: 09. Februar 2018 12:52

Hallo Kai,

dieses Problem ist hier in Spanien auch bekannt. Ich habe schon öfters mit dem Gedanken gespielt, einen zweiten Oldie aus Deutschland zu importieren. Zumindest hier in Andalusien ist das aber ein Abenteuer.
Man erhält auch keine verbindliche Information, wenn man vorher anfragt, um zu erfahren, was man tun muss.

Volker hat das wunderbar erklärt. Vielen Dank für die ausgiebige Info.
Ich arbeite hier in Andalusien für eine deutsche Organisation und habe öfters mit Fahrzeugen zu tun, die von Kolleg(inn)en nach Spanien verbracht werden. Das ist jedesmal ein Riesenärger. Selbst bei Fahrzeugen mit dieser EG-Übereinstimmungsbescheinigung wird zusätzlich eine sogenannte "Ficha Técnica" verlangt. Das ist letztendlich eine Zusammenfassung der Technischen Daten des Fahrzeugs in Landessprache verfasst und von einem Techniker gezeichnet und gesiegelt. Oft musste ich dem spanischen Ingenieur die Daten übersetzen, er hat dann aber das Geld für seine "Arbeit" kassiert. Kostenpunkt: zwischen 120,- und 200,- €.

Meiner Meinung nach ist das reine Geldmache und eine Taktik, um es den Leuten so schwierig wie möglich zu machen, Autos aus dem Ausland mitzubringen bzw. zu importieren. Man soll Autos gefälligst hier kaufen - und somit die hiesige Wirtschaft ankurbeln !

In letzter Zeit machen wir das so, dass wir den TÜV Rheinland Madrid einschalten. Über Kollegen in Portugal weiß ich, dass es dort auch diesen TÜV Rheinland gibt.
Frag doch einfach mal nach:
[www.tuv.com]

Wird aber mit Sicherheit auch Geld kosten...

Weitere Kfz-Kuriositäten aus Spanien:

- wenn man ein Auto von privat an privat weiterverkauft, zahlt man eine Art "Übertragungssteuer". Das kann manchmal ziemlich teuer werden, weil die Steuer vom Wert (eine Tabelle, die das span. Finanzamt erarbeitet) des Wagens bestimmt wird.

- wenn man ein Auto ab- oder ummeldet, erhält man die Teilbeträge weder von der Versicherung noch vom Finanzamt zurück. Die Steuer wird jährlich fällig. Der neue Fzg-Halter erhält die Steuer also als Extra mit. Das ist z.B. ärgerlich, wenn man das Auto im Januar oder Februar verkauft und sich dann ein neues Auto zulegt.

- viele Stadtverwaltungen gewähren den Eigentümern von Oldtimer (mehr als 25 Jahre alt) Steuernachlass oder direkt Steuerbefreiung. Ich zahle z.B. für meinen W115 0,- € Kfz-Steuer. Das soll sich aber bald ändern, man möchte das Mindestalter auf 30 Jahre erhöhen.

Gruß aus dem kalten Andalusien

Kiko

Re: Konformitätsbescheiigung (COC) - hat jemand eine?
geschrieben von: madmog (IP-Adresse bekannt)
Datum: 21. Februar 2018 18:23

Falls es irgendeinen Nutzen gibt:

Ich importierte eine W114 von Griechenland nach Großbritannien und fragte nach einem CoC. Die DVLA (Fahrzeugzulassungsbehörde) wollte eigentlich eine Bestätigung des Herstellungslandes und des Herstellungsjahres. CoC Anfrage, was ihre faule Art, dies zu fragen.

Jedenfalls konnte die britische Mercedes-Homologationsabteilung einen Brief schreiben, der bestätigte, dass alles in Ordnung sei und von den Behörden akzeptiert wurde. Kosten ca. 35 €

Also, vielleicht haben Sie eine gleichwertige Mercedes-Abteilung in Portugal, die ein offizielles Dokument für Sie schreiben konnte ...?


In case it's of any use:

I imported a W114 from Greece to UK and was also asked for a CoC. The DVLA (government driving department) actually wanted some kind of confirmation of country of manufacture & year of manufacture. CoC request was just their lazy way to ask for this.

Anyhow, the UK Mercedes homologation department UK were able to write a letter confirming that everything was in order and that was accepted by the authorities. Cost about €35

So, perhaps you have an equivalent Mercedes department in Portugal that has experience with this and can write an official document for you... ?

Re: Konformitätsbescheiigung (COC) - hat jemand eine?
geschrieben von: gelibra (IP-Adresse bekannt)
Datum: 04. April 2019 23:02

Hallo einige sachen stimmen hier nicht mehr so ganz!
-------------------------------------------------------
> Hallo Kai,
>
> dieses Problem ist hier in Spanien auch bekannt.
> Ich habe schon öfters mit dem Gedanken gespielt,
> einen zweiten Oldie aus Deutschland zu
> importieren. Zumindest hier in Andalusien ist das
> aber ein Abenteuer.
> Man erhält auch keine verbindliche Information,
> wenn man vorher anfragt, um zu erfahren, was man
> tun muss.
>
> Volker hat das wunderbar erklärt. Vielen Dank für
> die ausgiebige Info.
> Ich arbeite hier in Andalusien für eine deutsche
> Organisation und habe öfters mit Fahrzeugen zu
> tun, die von Kolleg(inn)en nach Spanien verbracht
> werden. Das ist jedesmal ein Riesenärger. Selbst
> bei Fahrzeugen mit dieser
> EG-Übereinstimmungsbescheinigung wird zusätzlich
> eine sogenannte "Ficha Técnica" verlangt. Das ist
> letztendlich eine Zusammenfassung der Technischen
> Daten des Fahrzeugs in Landessprache verfasst und
> von einem Techniker gezeichnet und gesiegelt. Oft
> musste ich dem spanischen Ingenieur die Daten
> übersetzen, er hat dann aber das Geld für seine
> "Arbeit" kassiert. Kostenpunkt: zwischen 120,- und
> 200,- €.

Für Fahrzeuge die keine coc. haben weil sie älter sind muss nartürlich eine eidesstaatliche übersetzung des fahrzeugbriefs angefertigt werden. Wie soll die spanische behörde ansonsten die ficha tecnica ( Fahrzeugbrief) austellen!?
>
> Meiner Meinung nach ist das reine Geldmache und
> eine Taktik, um es den Leuten so schwierig wie
> möglich zu machen, Autos aus dem Ausland
> mitzubringen bzw. zu importieren. Man soll Autos
> gefälligst hier kaufen - und somit die hiesige
> Wirtschaft ankurbeln !

Nur mal zur klarstellung hierbei geht es um fahrzeuge die vor 1990 gebaut wurden.
Ich denke hierbei gibt es keinerlei finanziellen interessen der behörden.

> In letzter Zeit machen wir das so, dass wir den
> TÜV Rheinland Madrid einschalten. Über Kollegen in
> Portugal weiß ich, dass es dort auch diesen TÜV
> Rheinland gibt.
> Frag doch einfach mal nach:
> [www.tuv.com]

Nur mal zum bedenken was der ITV. in madrid meint hat wenig damit zu tun was der Itv. in andalusien dazu sagt. Und wo ist das problem diese übersetzung für hier bei uns ohne zwischenhändler 90€ machen zu lassen und gut ist !?
>
> Wird aber mit Sicherheit auch Geld kosten...
>
> Weitere Kfz-Kuriositäten aus Spanien:
>
> - wenn man ein Auto von privat an privat
> weiterverkauft, zahlt man eine Art
> "Übertragungssteuer". Das kann manchmal ziemlich
> teuer werden, weil die Steuer vom Wert (eine
> Tabelle, die das span. Finanzamt erarbeitet) des
> Wagens bestimmt wird.

Ja das ist schon so richtig allerdings gibt es für fahrzeuge vor bj. 1990 wenig daten in der sogenannten BOE liste. Somit ist diese steuer für unsere oldies nicht wirklich relevant. Mein 911er bj. 1988 habe ich selber über einen kaufvertrag taxiert da es keine daten in der BOE liste gibt.

Mitlerweile werden die an und verkaufs steuern bei den neueren fahrzeugen über den co2 ausstoss berechnet.
Unter 120mg. 0% dann bis 160mg glaub ich 7% und drüber 14% oder so, aus der gültigen BOE liste mit abzug des prozentsatzes des jeweiligen alters des kfz.

Also emmisions freundliches auto kaufen/importieren wird vom staat honoriert. Fette SUV. brauche ich ehrlich gesagt hier auch nicht.

Teilbeträge der KFZ Versicherung bekommt man entweder gutgeschrieben oder ausgezahlt man sollte nur den richtigen versicherungs agenten haben.
D
>
> - wenn man ein Auto ab- oder ummeldet, erhält man
> die Teilbeträge weder von der Versicherung noch
> vom Finanzamt zurück. Die Steuer wird jährlich
> fällig. Der neue Fzg-Halter erhält die Steuer also
> als Extra mit. Das ist z.B. ärgerlich, wenn man
> das Auto im Januar oder Februar verkauft und sich
> dann ein neues Auto zulegt.

Die Kfz Steuer wird jährlich von der gemeinde erhoben seit 2 Jahren gibt es den status 100% rabat erst ab 30 jahren fahrzeugalter. Ist aber ja nun für unsere /8er auch kein problem.

Zur rückzahlung ist zu sagen das das system halt so ist wie es ist ,aber ja keinerlei nachteile enstehen da wenn ich im januar ein auto kaufe ja dann auch erst die kfz. steuer im nächsten jahr zahlen muss.

> - viele Stadtverwaltungen gewähren den Eigentümern
> von Oldtimer (mehr als 25 Jahre alt)
> Steuernachlass oder direkt Steuerbefreiung. Ich
> zahle z.B. für meinen W115 0,- € Kfz-Steuer. Das
> soll sich aber bald ändern, man möchte das
> Mindestalter auf 30 Jahre erhöhen.

Wie alt ist dein 115er ?
Unsere gemeinde hat sich für 2019 überlegt alle fahrzeuge egal ob 30 oder 100 jahre alt wieder zu besteuern !

Selbst der status einer historischen zulassung soll da nicht helfen. Wir werden aber auf jeden fall einige eingaben (5) dies bezüglich machen da wir die bescheinigung der freistellung von der kfz. steuer von der gemeinde vorliegen haben.
> Gruß aus dem kalten Andalusien
>
> Kiko

Grüsse aus Almunecar
Udo.



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