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Hallo Besucher!
2 Jahre kein TÜV, wie weiter
geschrieben von: Jan (IP-Adresse bekannt)
Datum: 27. Mai 2019 09:06

Hallo Leute,

ich habe mich ziemlich lange hier nicht mehr sehen lassen: Ich hatte echt etwas Stress zwischenzeitlich, aber nachdem das Eigenheim nun einigermaßen fertig ist, will ich mich wieder ein wenig mehr um die alte Diesel-Dame kümmern ...

Hilfe! --> Die Hauptuntersuchung ist seit fast 2 Jahren überfällig; Ausserdem besteht ein gewisser Reparaturstau, Stichwort Kardanwelle. Um den zu bewältigen, muß der Wagen aber erst mal wieder auf die Straße.

Meine Frage: Ist formal irgendwas zu beachten nach so langer Zeit ohne Hauptuntersuchung ? Oder kann ich einfach wieder zum TÜV fahren und die neu machen lassen nach 2 Jahren ? Kann ich einfach mit Kurzzeitkennzeichen fahren ?

Vielen Dank für Eure Antworten,
Jan aus Potsdam

Re: 2 Jahre kein TÜV, wie weiter
geschrieben von: L.R. (IP-Adresse bekannt)
Datum: 27. Mai 2019 09:23

Moin,

bezüglich TÜV und Kurzkennzeichen ist etwas geändert worden.

[www.pkw.de]

Beim ADAC gibt es Überführungskennzeichen, da unbedingt mal nachfragen, insbesondere wenn man Mitglied ist.

Gruß Lars

Re: 2 Jahre kein TÜV, wie weiter
geschrieben von: ktc (IP-Adresse bekannt)
Datum: 27. Mai 2019 10:32

Servus,

Ist die Kiste noch angemeldet/versichert?
Wenn ja, einfach zum (nächstgelegenen) TÜV fahren.
Wenn nein, entweder - wenn vorhanden - mit Hänger zu TÜV, spart Geld und KZK-Organisationsstreß, oder eben KZK. Vor den gesetzlich eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten bei ohne TÜV hät ich keine Angst.
TÜV kost nach dieser Überziehungszeit bissle mehr.

*-Gruß
thomas

Re: 2 Jahre kein TÜV, wie weiter
geschrieben von: Jan (IP-Adresse bekannt)
Datum: 27. Mai 2019 11:20

Danke für Eure Infos,

ja, das Auto ist noch angemeldet und auch fahrbereit und äußerlich sogar in ganz gutem Zustand -- dann werde ich mal einige Feinheiten etwas aufpolieren und auf zur Hauptuntersuchung!

Gruß, Jan

Re: 2 Jahre kein TÜV, wie weiter
geschrieben von: ktc (IP-Adresse bekannt)
Datum: 27. Mai 2019 13:06

kleine Anmerkung noch:
ein angemeldetes Auto muß grundsätzlich gültigen TÜV haben.
TÜV überziehen ist immer strafbar, sogar wenns in der Garage steht.
Beim Alteisen kommts aber schonmal vor. Mein s123 hat ein Jahr auf die ABS Reparatur gewartet, bin dann auch mit 12 Mon Überzug los.
Hat den TÜV nicht interessiert, kost halt mehr.
Den Kontakt mit einer übereifrigen Rennleitungseinheit sollte man aber vermeiden.

*-Gruß
thomas

Re: 2 Jahre kein TÜV, wie weiter
geschrieben von: nightkiter (IP-Adresse bekannt)
Datum: 27. Mai 2019 15:32

Hallo Jan,

grundsätzlich sind Fahrten zum TÜV und zur KFZ-Zulassungsstelle auch ohne Kennzeichen erlaubt, siehe:
Fahren ohne Zulassung

Vorsichtshalber immer die eigene Versicherung anrufen und kurz anmelden, wann man das vorhat.

VG

Frank

Re: 2 Jahre kein TÜV, wie weiter
geschrieben von: Anonymer Teilnehmer (IP-Adresse bekannt)
Datum: 27. Mai 2019 18:22

nightkiter schrieb:
-------------------------------------------------------
> grundsätzlich sind Fahrten zum TÜV und zur
> KFZ-Zulassungsstelle auch ohne Kennzeichen
> erlaubt


WOWOWOWOW!
Schock Neenee, so natürlich nicht. Gültige(!) Kennzeichen müssen auf jeden Fall dran sein, sie müssen nur nicht zwingend gestempelt sein.

Grüße, Tom

Re: 2 Jahre kein TÜV, wie weiter
geschrieben von: W115_1975 (IP-Adresse bekannt)
Datum: 04. Juni 2019 15:39

Hallo Jan,

wenn Dein Auto noch angemeldet ist und nur der Tüv abgelaufen ist, dann hole Dir einen Tüvtermin und fahre an dem Tag direkt von zu Hause zum Tüv.

FERTIG

Rennleitung notfalls die Tüvterminbestätigung zeigen.


Gruß Willi



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