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Zitat:Grundsätzlich muss die Bauartgenehmigung bzw, Betriebserlaubnis der Teile die du verbauen möchtest (Felgen, Fahrwerk etc.) im Zeitraum von max. 10 Jahren nach Erstzulassung deines Fahrzeuges genehmigt worden sein
Zitat:Bei einer Eintragung nach §21 lassen die Prüfer da kaum Spielraum zu
Zitat:Wenn du allerdings mit ABE nach §19 eintragen lässt (was beim H&R Fahrwerk möglich ist), hat der Prüfer etwas mehr Freiheiten
Zitat:Von Vorteil war natürlich auch, das mein Prüfer
Zitat:Was ist dann sicherer? Irgendwelche alten Federn unbekannter Herkunft und Laufzeit, oder neue Federn von H&R mit ABE, hergestellt nach heutigen hohen Standard?
Zitat:Natürlich ist das Fahrwerk im Originalen Neu Zustand hervorragend konstruiert und natürlich sind aktuelle Autos wesentlich sicherer als unsere alten Schätze das sind. Es geht hier aber um das H und um die Sicherheit.
Zitat:Geht man streng nach dem Begriff Historisch wertvoll, dürfen nur Komponenten verbaut werden, die damals auch hergestellt wurden
Zitat:Auf der anderen Seite muss aber auch die Sicherheit gegeben sein. Daher halte ich einen Kompromiss für notwendig, welcher auch vom Gesetzgeber so gewollt ist.
Zitat:In Bezug auf das Startthema heißt das für mich, lieber eine neue H&R Feder, die sehr wohl auch für das Fahrzeug entwickelt wurde
Zitat:als eine originale gebrauchte mit über 40 Jahren unbekannter Abnutzung auf dem Buckel