Datum: 30. Januar 2020 10:47
ja, ein bißchen reden wir aneinander vorbei
reifenquerschnitt, breite und durchmesser ist klar, und mit 45er querschnitt habe ich mich natürlich auf die verlinkten reifen 205 / 45 r15 bezogen.
bei fahrzeugen mit einer erstzulassung bis 19
90 darf die tachoabweichung allerdings max. 7% betragen, ab 1991 max. 10% und ich bin mir nicht mal sicher ob sich diese großen abweichungen auch auf das eintragen neuer räder beziehen, da habe ich irgendwas mit 4% im kopf
(also besser prüfer fragen)
außerdem handelt es sich bei den verlinkten um sehr wenig gummiflanke und echt kleine (auf die höhe) bezogene räder, dies passt optisch eher auf alte opelz.
so ähnlich halt:
aber jedem das seine
ich wollte nur darauf hinweisen dass die felgen passen, die reifen überhaupt nicht und es höchst kompliziert bis unmöglich sein dürfte diese rad/reifenkombintaion an einem /8 eingetragen zu bekommen.
viele grüße vom dorf, die wibke