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Öffentliches Forum 
Hallo Besucher!
Anhängerkupplung nachrüsten TÜV
geschrieben von: Dr.Zook (IP-Adresse bekannt)
Datum: 07. Mai 2020 11:11

Hallo,
es hat zwar schon Freds zu diesem Thema gegeben, aber die sind schon etwas älter, deshalb greife ich das nochmal auf.
Ich habe mir eine gebrauchte Peka AHK K25 für meinen 240 D, Bj. 75 in der Bucht geholt und möchte die anbauen. Nun ging es um die Frage, eintragen oder nicht. Habe deshalb mal mit der DEKRA gesprochen und der hiesige Leiter der Niederlassung hat mir die Auskunft gegeben, dass sie nicht eingetragen werden muss, sofern sie für das Fahrzeug zugelassen ist (Nachweis ABE oder Anbauanleitung(!) und die Anhängerlast in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist (wobei diese zählt und nicht die Angabe auf dem Typenschild der AHK). Ferner muss die AHK natürlich in entsprechendem Zustand sein (ungeschweißt, Kugeldurchmesser im Toleranzbereich und nicht schief und krumm).
Vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen Nutzer.

Re: Anhängerkupplung nachrüsten TÜV
geschrieben von: Birgit Kraft (IP-Adresse bekannt)
Datum: 11. Mai 2020 23:30

Hallo,
ja genau. Seit dem Zulassungsbescheinigungsgedöns ist das so, braucht nicht mehr eingetragen zu werden.
Hab meine schon viele Jahre dran, original war er ohne, und es gab nie Rückfragen oder Diskussionen.




Prost und viele Grüße,

Birgit Kraft

früher F...H...




Braune Schrift: Geschrieben von zuhause.
Schwarze Schrift: Geschrieben von unterwegs. (meistens jedenfalls)



Re: Anhängerkupplung nachrüsten TÜV
geschrieben von: La.R. (IP-Adresse bekannt)
Datum: 12. Mai 2020 09:04

Moin,

ohne EU-Zulassung muss eine Anhängerkupplung eintragen werden. Das nennt sich „Teilegutachten für nachträglich eingebaute Teile“. Dabei handelt es sich um ein nationales Verfahren, welches speziell für Anbauten ohne ECE-Prüfzeichen vorgesehen ist.
Das ECE-Zeichen gilt glaube ich für Teile ab Bj 1995. Könnte also sein, daß die AHK nicht eintragungsfrei ist.

Gruß Lars

Re: Anhängerkupplung nachrüsten TÜV
geschrieben von: ThorstenS (IP-Adresse bekannt)
Datum: 12. Mai 2020 11:34

da stimme ich zu.....auch wenn neuere Kupplungen eintragungsfrei sind da sie eine ABE besitzen müssten theoretisch ältere AHK eingetragen werden.

La.R. schrieb:
-------------------------------------------------------
> Moin,
>
> ohne EU-Zulassung muss eine Anhängerkupplung
> eintragen werden. Das nennt sich „Teilegutachten
> für nachträglich eingebaute Teile“. Dabei handelt
> es sich um ein nationales Verfahren, welches
> speziell für Anbauten ohne ECE-Prüfzeichen
> vorgesehen ist.
> Das ECE-Zeichen gilt glaube ich für Teile ab Bj
> 1995. Könnte also sein, daß die AHK nicht
> eintragungsfrei ist.
>
> Gruß Lars

Re: Anhängerkupplung nachrüsten TÜV
geschrieben von: schreyhalz (IP-Adresse bekannt)
Datum: 13. Mai 2020 07:56

Moin Moin !

Um da mal etwas Klarheit reinzubringen:
Nach [www.gesetze-im-internet.de]
gehören Verbindungseinrichtungen wie AHK zu den bauartgenehmigungspflichtigen Teilen, das heisst, für diese ist eine Bauartgenehmigung vorgeschrieben, es gibt also eine ABG , keine ABE oder ein Teilegutachten. In der ABG ist der Fortbestand der Betriebserlaubnis für das Fzg von einer Anbauabnahme (heisst jetzt Änderungsabnahme , im Volksmund "Eintragung") abhängig gemacht.
Seit etlichen Jahren besitzen AHK meistens aber keine deutsche Bauartgenehmiging , sondern eine internationale "e" Typgenehmigung. Das ist quasi eine internationale Bauartgenehmigung. Nun kennen die wenigsten anderen Länder eine Abnahme und Eintragung wie bei uns , nach dem internationalen Vorstellungen ist der Hersteller für den ordnungsgemässen Anbau verantwortlich ( wie das funktionieren soll , kann sicherlich ein Eurokrat erklären , ich leider nicht)

Das bedeutet rein formalrechtlich , das Anhängerkupplungen mit nationaler Bauartgenehmigung eine Änderungsabnahme bekommen müssen , solche mit "e" Prüfzeichen nicht. Im Zuge der Gleichbehandlung hat sich der Gesetzgeber entschlossen , die Änderungsabnahme für Kupplungen mit nat. Bauartgen. ebenfalls auszusetzen.

Eine Änderungsabnahme beim Anbau einer AHK und Eintragung ist jetzt nur noch notwendig , wenn entweder die AHK eine Bauartgen. im Einzelfall besitzt oder irgendein Fall vorliegt , der nicht in der ABG oder EG-Typgen. beschrieben ist. Z.B. es sind keine Anhängelasten eingetragen, es ist das Fzg nicht im Verwendungsbereich aufgeführt usw.

MfG Volker

Re: Anhängerkupplung nachrüsten TÜV
geschrieben von: Jürgen 230/6 (IP-Adresse bekannt)
Datum: 13. Mai 2020 10:07

Hallo,
bei meinen /8 und bei dem VW BusT1 waren die Anhängekupplungen in den alten Papieren eingetragen.
In den neuen Papieren ist kein Eintrag mehr vorhanden.Hat auch seit 14
Jahren keinen Interessiert.

Gruß aus Solingen

Jürgen

W114 230/6 Bj.1974
VW Bus T1 Bj.1964
VW Bus T6 Bj.2017

Re: Anhängerkupplung nachrüsten TÜV
geschrieben von: Helmut 230.6 (IP-Adresse bekannt)
Datum: 15. Mai 2020 10:28

Hallo Volker!

toll, was du alles so weißt top

Habe Deinen vorstehenden Beitrag via /8-KnowHow verankert: Anhängerkupplung nachrüsten TÜVDeal

Danke, das hilft sicher so Manchem/er sich besser durch den Genehmigungsdschungel durchzuschlagen.

Sternengrüße
Helmut 230.6


Homepage im Web-Archiv: [web.archive.org]

Re: Anhängerkupplung nachrüsten TÜV
geschrieben von: Dr.Zook (IP-Adresse bekannt)
Datum: 20. Mai 2020 16:00

Das hat jetzt sicher mehr Verwirrung gestiftet. nixweiss
Ich werde mich an die Aussage des DEKRA-Ingenieurs halten und meine nicht eintragen lassen - ich will die Leute ja auch nicht belästigen. Wie sagt man so schön - Papier ist geduldig smile

Gruß
Harri



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