Datum: 29. Mai 2020 18:13
@wibke: haha, das ist schlimmer 80er-Schnauzbart-Vokuhila-Zuhälterporno ohne jede Ästhetik (meine Meinung). Ansonsten denke ich schon dass, wie Du schreibst, „man dann beim strassenverkehrsamt einfach zusätzlich zum neuen h-gutachten noch eine alte rädereintragung dazulegen und alles wird in den schein geschrieben“ Das wäre zumindest der Plan.
@Volker: danke für den mutmachenden Beitrag. Die Felgen sind lt. Prägung von 1983 und 1984, das könnte also passen. Leider ist das Hauptproblem nicht die H-fähigkeit, sondern das nicht vorhandene Gutachten/ABE der Pornofelge für den /8 und somit die grundsätzlich fehlende Genehmigungsfähigkeit. Aber im Rahmen einer §21-Vollabnahme sollte doch eigentlich so manches gehen….
Der Plan ist jetzt weiterentwickelt:
1. bei Rial die TÜV-Gutachten für die Pornofelgen für den w123 besorgen. Leider reagieren die seit einer Woche nicht auf meine Mail, wahrscheinlich alle in Kurzarbeit…. werde die Mail nochmal präzisieren mit meinen bisherigen Erkenntnissen und ihnen die Sache erleichtern.
2. von MB-Classics eine Stellungnahme holen, dass die Räder beim w115 und beim w123 identisch waren und getauscht werden konnten, ohne dass die Originalherkunft feststellbar wäre. Den Wortlaut werde ich denen zur Zeitersparnis per Mail „vorschlagen“
Leider sind die definitiv zur Zeit nicht da, wie ich heute telefonisch erfahren habe. Nächste Woche ruf ich dann nochmal an.
3. Saschas Foto des FZ-Scheins mit den eingetragenen Felgen ausdrucken.
Dazu eine stringente Argumentation schreiben, Kurzversion: für den /8 gäbe es natürlich ein TÜV-Gutachten für die Felgen, wenn Rial es beantragt hätte – da die Felgen aber erst in den frühen 1980ern herauskamen, haben sie das nicht getan, da zu diesem Zeitpunkt der w123 den /8 lange abgelöst hatte. Da die Räder aber identisch waren (wie MB-Classics offiziell bestätigt) ist in der w123-Freigabe der /8 sozusagen stillschweigend inkludiert. Und dass selbstverständlich andere/größere Felgen eintragungsfähig sind sieht man ja an Saschas FZ-Schein – sogar mit H.
Das alles dann mit Gutachten und Stellungnahme zu einer schönen Präsentation zusammenbauen und als PDF den raren Sachverständigen schicken, nach telefonischem Erstkontakt. Die Recherche ergab: selbst in München haben der TÜV und Dekra nur wenige zu §21-Abnahmen „unterschriftsberechtigte“ Spezialisten. So eine §21 Vollabnahme ist ja nicht ganz billig, deshalb habe ich zunächst geschaut, ob ich nicht einen unabhängigen, freien KÜS-Sachverständigen finde, der vielleicht eher Interesse an dem Auftrag hat als ein Halbbeamter beim TÜV. Aber Pustekuchen, KÜS darf gar keine §21-Abnahmen machen, GTÜ nur an einer Prüfstelle mit einem einzigen Fachmann. Mit den wenigen Experten werde ich telefonieren (zwei davon werden mich kommende Woche zurückrufen) und ihnen im Anschluss die Präsentation schicken.
Wenn einer sagt „Ok, der Argumentation kann ich folgen und mit 60PS stellt der /8 ja auch kein Mordinstrument dar, das trage ich ein“ – hurra, der kriegt den Auftrag. Aber gut, wir werden sehen. Wenn das sogar wie Volker argumentiert, mit H-Kennzeichen möglich ist: gewonnen. Ich fürchte der fehlende Nachweis des zeitgenössischen Umbaus könnte das schwierig machen, aber einen Versuch ist es wert. Wenn es klappt bin ich wahrscheinlich mit den deutschlandweit fettesten legalen Felgen auf einem /8 unterwegs
Wenn die mich aber alle auslachen gebe ich auf und fahre die Pornos illegal. Oder besorge extra für die Felgen einen w123 außenrum
Cheers: Matthias