Datum: 05. September 2020 09:15
Sorry, aber ich bin sicher, hier irrt der Autor
Bei dem MB Dokument handelt es sich um die Auflistung zulässiger Rad- und Reifenkombinationen. Mehr nicht. Das ist keine Freigabe, die eine Eintragung ersetzt!
Sonst stünde dort nicht auch:
"Diese Herstellerbestätigung kann vom a.a.S. (amtlich anerkannten Sachverständigen) bei einer Nachbegutachtung na § 19 StVZO als Arbeitsgrundlage herangezogen werden.!
Das heißt, auf der Grundlage des Dokuments wird eine Eintragung und damit Änderung der Betriebserlaubnis vorgenommen. Das ist
keine ABE. Und es ist auch
keine Freigabe, wie sie bis Anfang dieses Jahres teils für Reifen verwendet wurde, beispielsweise bei Motorrädern, für die eine alte Reifengröße nicht mehr verfügbar ist.
Klar, am Ende könnte man mit Hilfe des Dokuments bei einer Verrkehrskontrolle immer noch behaupten, die Räder erst montiert uzu haben um sie dann eintragen zu lassen...
Sascha Hahl schrieb:
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> Die Liste von Mercedes ist kein TÜV-Gutachten,
> sondern eine HERSTELLER FREIGABE(ABE) , Also kein
> Eintrag in die Papiere. Mitführen ist nicht
> erforderlich, kann dir aber im Falle einer
> Kontrolle Heckmeck oder Ärger evtl. ersparen.
>
> Die Reifen-/Felgenliste von Conti bringt dich
> nicht weiter. Eine Liste, welche Felgenbreite mit
> welcher Reifenbreite kombiniert werden kann, liegt
> jedem TÜV vor.Ohne Eintragung legalisiert eine
> solche Liste nicht deine Rad-/Reifenkombination.