Datum: 08. September 2020 20:01
L.R. schrieb:
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> Wenn der Verkäufer in Kenntnis darüber eine Sache
> mit einem schweren Mangel verkauft und den nicht
> angibt ist das arglistig. Das ist natürlich wie
> immer eine Sache des Beweises. Eine Anzeige hat
> damit weniger zu tun. Anders ist das schon zu
> sehen wenn explizit die Unfallfreiheit als
> Verkaufsargument angegeben wird. Das gehört dann
> aber auch in den Kaufvertrag. Das nennt sind dann
> zugesicherte Eigenschaft. Sollte der Verkäufer
> dann einen Kneifer machen, weiß man hoffentlich
> was die Stunde geschlagen hat. Wenn die
> Unfallfreiheit im Vertrag ausgeschlossen wird,
> dann sieht das schon auch wieder anders aus. Im
> Prnzip kann man auch nur für die Zeit gerade
> stehen in der man den Wagen besaß. Unfallschäden
> sind nicht bekannt usw. sind genau die gleichen
> Fallstricke. Wenn man allerdings beweisen kann das
> Verkäufer vom Schaden wußte, dann gibt es keine
> zweite Meinung. Gekauft wie besehen kann er dann
> auch vergessen.
>
> [
www.strichacht-forum.de],
> 132639#msg-132639
>
> Ich kenne natürlich die Sachlage und den
> Kaufvertrag nicht. Und ich bin auch kein Jurist
> oder noch was schlimmeres. Von daher nehme ich mal
> an, daß da noch etwas anderes eine Rolle spielt.
>
> Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes
> Hand.
> Siehe auch den Spitzbubenerlaß 15.12.1726 von
> König Friedrich Wilhelm dem I:
> „Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes,
> dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche
> bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß
> zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon
> von weitem erkennt.“
>
> Gruß Lars
Hi,
Normaler Vertrag, zur Internetplattform.
...nur hat die Anzeige keinen Bezug mehr zum Vertag, auch wenn die Anzeige den Himmel auf Erden beschreibt.
Das war mein Fehler.
Antiquierte Gags haben immer Charme!
Schönen Abend Lars