Datum: 27. August 2020 07:28
Hallo RaDü,
Ich hatte dasselbe Thema mit meinen Rial-Felgen, ebenfalls aus den frühen 1980er Jahren.
[
www.strichacht-forum.de]
Meinem Gutachter hat es gereicht, dass die Felgen älter als 30 Jahre sind, um sie als „zeitgenössischen Umbau“ anzuerkennen und sie ins H-Gutachten und in den FZ-Schein einzutragen.
Du brauchst nicht unbedingt eine ABE für den /8 (oder den W108). Es reicht, dass es eine ABE für die Felgen gibt und die dort angegebenen Achslasten passen.
Außerdem müssen natürlich auch die Abstände in den Radhäusern passen, da darf nichts scheuern beim Einfedern.
Gruß Matthias