Datum: 15. Juni 2025 20:42
Moin!
Rückfahrscheinwerfer für PKW sind in D erst ab 1987 vorgeschrieben.
Also sind unsere Autos freiwillige Rückstrahler!
Ich hatte hier in E vor drei Jahren das Problem, dass mein Rückfahrlicht beim Suzuki Samurai SJ413 nicht mehr funktionierte.
Der Schalter dafür, der auch am Getriebe sitzt, war einfach (bisher) nicht mehr aufzutreiben.
Also habe ich die Rückfahrscheinwerfer sauber schwarz abgeklebt.
Das hat dem TÜV hier genügt, obwohl der hier mittlerweile sogar stehengebliebene Kilometerzähler ganz schlimm findet...
Ich habe mal irgendwo gelesen, dass eine Lampe am Auto dann als stillgelegt gilt, wenn das Leuchtmittel ausgebaut ist.
Weiss aber nicht, ob das wirklich stimmt...
Wenn dem so ist, könnte man sich ja wenigstens bei der Suche Zeit lassen, bis man ein Sascha-Schnäppchen auftut oder den Schalter reparieren kann...
100€ für diesen Schalter sind allerdings auch nur im Kontrast zum Neupreis ein guter Deal...
Helmuts Idee finde ich super, wenn man das richtig choreografiert, sollte man auch durch den TÜV kommen!
Ausserdem kann man damit Drängler auf der Autobahn schnell wieder auf Sicherheitsabstand bringen...
Wieder ausknipsen darf man dabei natürlich nicht vergessen...
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Knut