Datum: 03. Juni 2008 14:40
wenn vor § 31-12-1969 zugelassen, muessen sie nicht eingetragen werden,
da bauartbedingt.<-- aber nicht bei allen fahrzeugen wir reden hier nur von mercedes ....
grundsaetzlich sind rote binkleuchten in der BRD nicht zulaessig.
(aussnahmen sind importe aus anderen laendern (typisch USA) usw.....)
die begruendung ist plausibel,rotes licht sieht man nicht so gut
wie das orangene blinklicht.
ihr koennt euch mal beim lichttechnischen institut darueber informieren.
ist leider so
diesen gluehlampenlack gibt es uebrigens beim e-haus transparent rot.
have a nice day.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 03.06.08 14:52.