Datum: 23. April 2020 09:03
Schade eigentlich - bei einer Infektionsgemeinschaft pro Auto wäre das ja Seuchenhygienisch unbedenklich gewesen. Aufgrund der derzeitigen Ausnahmeregel würde man dabei aber sicher gegen einige aufgelöste Grundrechte verstossen und das ist scheinbar wohl eher bedenklich
oder nicht im Allgemeinwohl
Andere Zeiten - Andere Sitten
Gruss
Olof