Datum: 02. Juni 2020 21:45
Hallo Kostas,
bei Ottomotoren ist die Grenze früher, die sind mit Erstzulassung vor dem 1.7.1969 ausgenommen.
Als ich vor knapp zwei Jahren die HU in einer Werkstatt habe machen lassen, kam zwischen dem Prüfer und dem Meister auch die Diskussion auf, wie es bei den Ausnahmeregelungen ist, weil kurz zuvor die Sondenmessung wieder eingeführt wurde. Das macht für die Ausnahmen aber keinen Unterschied. Sie haben auch durchblicken lassen, dass sie den Motor ohnehin nicht bis zur Abregeldrehzahl gedreht hätten.
Beste Grüße,
Sven