Datum: 08. Januar 2023 21:58
Hallo Alle,
danke für Eure zahlreichen Beträge.
Alltagsfahren ausschließen geht natürlich gar nicht.
Ich denke, es ist dann so wie mit dem 07-Kennzeichen gemeint: Nur Überführungs-, Prüf-, Einstellfahrten oder historische Ausfahrten. Also nicht zum Bäcker, und besser nicht zwei Tage hintereinander auf dem Firmenparkplatz.
Ich habe inzwischen mit der Allianz gesprochen. Ich habe die Möglichkeit, den letzten Teilkaskoschaden zurückzuzahlen und dadurch der Erhöhung zu entgehen.
Abgesehen davon hatte ich anscheinend völlig verdrängt, dass sich 2018 unsere Älteste ohne Führerschein, aber mit ein paar Joints und ein paar Freunden in den /8 gesetzt und ihre Fahrt erst mit der Kaltverformung eines nagelneuen A6 beendet hat
(Schaden Audi: 9k€; Schaden /8: Kühlergrill, unwesentliche Delle im Kotflügel und Streuscheibe). Wir hatten dann erst mal befürchtet, dass wir auf dem Schaden sitzenbleiben, weil Autoschlüssel Minderjährigen zugänglich gemacht etc. ... hat die Allianz dann aber brav übernommen. Insofern: Schon OK, liebe Allianz. Ich werde der Erhöhung erst mal zustimmen, weil es wohl immer blöd ist, wenn man von der Versicherung rausgeschmissen wird, und dann Eurem Rat folgend mal bei OCC und Württembergischer Angebote holen.
Jan