Wertgutachten für Oldtimer

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Für sehr gut erhaltene/gepflegte/restaurierte Oldtimer mit Zustand 1 bis bestenfalls 2 empfiehlt sich die Erstellung eines Wertgutachtens.

Als Oldtimer-Fahrer sollte man sich nämlich darüber im Klaren sein, dass im Schadenfall die Beweislast bei einem selbst als Fahrzeughalter liegt.

Sinn und Zweck des Gutachtens ist nun, dass es im Falle eines Totalverlustes (Diebstahl, Unfall mit Totalschaden, Brandschaden...) keine Diskussion über die Schadenshöhe gibt, die die Versicherung zu vergüten hat.


Es gibt zwei verschiedene Qualitäten von Wertgutachten:

1. Ausführliche Bewertung: Sie ist recht umfangreich und entsprechend teuer (für sowas z.B. Classic Data.

2. Kurzbewertung: Die andere ist einfacher und billiger (klar unter 100 Euro). Kurzbewertung


In der Regel reicht der Versicherung das “kleine” Gutachten per Kurzbewertung

Wenn das Gutachten zu alt ist, wird die Versicherung entscheiden, dass sie Abzüge macht, weil der Wert aus dem Gutachten nicht mehr stimmt. Dass ein solcher Wertverlust eventuell nicht eingetreten ist oder durch Pflege- und Reparaturmaßnahmen ausgeglichen wurde, wird zum Streitfall, weil das alte Gutachten darüber ja nichts aussagen kann.

Wenn man ohne Generve einen Wertverlust ersetzt haben möchte, sollte man das Gutachten ca. alle 5 Jahre erneuern. Vor allem bei Vollkasko!.

Beim Gutachten kommt es drauf an, ob der Marktwert ermittelt wird oder der Wiederbeschaffungswert; der i.d.R höher ist. Unter Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten des Fahrzeuges und des aktuellen Marktumfelds ermittelt der Sachverständige anhand der Marktwertanalyse und der vergebenen Zustandsnote den Marktwert und ggf. den Wiederbeschaffungs- oder Wiederaufbauwert des Fahrzeuges.

Also: Mit der eigenen Versicherung abklären, ob das “kleine” Gutachten reicht und dann läßt man das z.B. von der GTÜ, der DEKRA, einem freien Sachverständigen oder von Classic Data machen.


Man muss halt bei der Anfrage beim Gutachter entscheiden, ob der Preis für das Gutachten angemessen ist und einem damit die Sicherheit im Versicherungsfall gibt.

Wenn einem der ermittelte Wert des Oldies zu niedrig erscheint, muss man das natürlich direkt und unmittelbar mit dem Gutachter klären, nicht erst später im Schadensfall.

Wenn man seit dem letzten Gutachten erhebliche Investitionen in das Auto getätigt hat, spricht das auch für die Erstellung eines aktualisiertes Gutachtens.


Dieser Beitrag basiert auf dem Threadvon “michael aus köln” – tlw. Redaktionell bearbeitet und ergänzt.




Erstellt von: Helmut 230.6 12:57, 11. Dez. 2017 (UTC)

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