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Hallo Besucher!
gurtpflicht ab wann?
geschrieben von: devrim (IP-Adresse bekannt)
Datum: 03. November 2005 14:19

hallo zusammen

hat jemand eine ahnung, ab wann genau die gurtpflicht gilt?

ein bekannter hat nen 7/69 in dem keine gurte drin sind und da hab ich mich gefragt, ob und ab wann man die nachrüsten muß...

bzw. muss man es überhaupt? (klar, vom sicherheitsaspekt her schon zwinker )


danke und gruß


Re: gurtpflicht ab wann?
geschrieben von: Heinrich (IP-Adresse bekannt)
Datum: 03. November 2005 14:50

Man unterscheidet zwischen Gurtpflicht (für Hersteller) und Anschnallpflicht für Insassen (lt. Wikipedia). Grutpflicht für Vordersitze besteht seit 1.April 1970, für Rücksitze seit 1. Mai 1979 (die Pflicht des Herstellers, Gurte einzubauen).

Man muss sich mit diesen Gurten anschnallen (Anlegepflicht, Anschnallpflicht) auf den Vordersitzen seit 1.Januar 1976, auf den Rücksitzen seit 1. August 1984. Jetzt kommts aber: Sind keine Gurte vorhanden, weil noch keine Gurtpflicht bestand, müssen sie nicht nachgerüstet werden. Ausnahme: Wer Kinder befördert, muss diese anschnallen, also Gurte nachrüsten, sonst bleiben die Kinder zu Hause, und zwar an den Seiten mit Drei-Punkt-Gurten). Bei Versicherungen bekommt derjenige eine Mitschuld, der in einem Auto mitfährt, das keine Gurte hat (weil es noch nicht musste), wenn es zu einem Unfall kommt und Schmerzensgeld verlangt wird. Wer aber Gurte nachgerüstet hat, obwohl niemand muss, MUSS diese anlegen. Ist ein Gurt vorhanden, herrscht automatisch Anschnallpflicht. Und noch eine Feinheit: Es gibt Autos wie einige ältere Cabrios (Escort, Peugeot 205), die hinten an den Seiten keine Drei-Punkt-Gurte haben sondern nur Beckengurte. Auch da gilt: keine Kinder, Kinder nur mit Drei-Punkt-Gruten.

Zum Schluß: Geahndet wird das Nchtanschnallen mit Bußgeld vorne seit 1.8.1984, hinten seit 1.7.1986.

Für Kleinlastwagen, LKW und Busse gelten andere Regelungen, auf die ich hier verzichte. Mehr über den Gurt bei Wikipedia.


Alles geschnallt,


Heinrich


Ganz sicher???
geschrieben von: AndiP (IP-Adresse bekannt)
Datum: 07. November 2005 10:30

Zitat:

Es gibt Autos wie einige ältere Cabrios (Escort, Peugeot 205), die hinten an den Seiten keine Drei-Punkt-Gurte haben sondern nur Beckengurte. Auch da gilt: keine Kinder, Kinder nur mit Drei-Punkt-Gruten.

-----------



Hallo,

das glaube ich erst mal so pauschal nicht. Ich stand vor einiger Zeit vor diesem Problem, mein 85er James Cook (Wohnmobil auf MB309D) hat hinten "nur" Beckengurte (eigentlich besser "immerhin", das war 1986 für Womos noch freiwillig) und meine Kinder, der eine über 15kg, der andere über 25kg schwer, sollten weiterhin mitfahren dürfen. Bis dahin hatte der kleine einen "Römer King", der war für Beckengurte zugelassen. Der große hatte eine "Römer Brücke", so ein Kissen, das über dem Schoß des Kindes liegt), das auch für Beckengurte zugelassen ist. Allerdings nur für Kinder bis 25kg. Schwerere Kinder dürfen nach Aussage des ADAC und des Hersteller "Römer" nur mit dem Beckengurt gesichert werden.


Also dürfen nach meiner Kentnissstand Kinder wohl mit Beckengurt geschützt werden, allerding mit dafür geeigneten Kindersitzen. Dass eine Sitzerhöhung bei Beckengurt unsinnig ist und nicht dafür zugelassen ist, ist völlig logisch und auch sinnvoll.

Und nach meinem Wissen dürfen Kinder auch nicht gesichert mitfahren, wenn keine Gurte vorgeschrieben und auch nicht vorhanden sind. Allerdings müssen sie, wenn Gurte vorne vorhanden sind, auch vorne sitzen, dann muss der erwachsene Beifahrer nach hinten.


Gruss aus Soest

Andi




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