Datum: 03. November 2005 14:50
Man unterscheidet zwischen Gurtpflicht (für Hersteller) und Anschnallpflicht für Insassen (lt. Wikipedia). Grutpflicht für Vordersitze besteht seit 1.April 1970, für Rücksitze seit 1. Mai 1979 (die Pflicht des Herstellers, Gurte einzubauen).
Man muss sich mit diesen Gurten anschnallen (Anlegepflicht, Anschnallpflicht) auf den Vordersitzen seit 1.Januar 1976, auf den Rücksitzen seit 1. August 1984. Jetzt kommts aber: Sind keine Gurte vorhanden, weil noch keine Gurtpflicht bestand, müssen sie nicht nachgerüstet werden. Ausnahme: Wer Kinder befördert, muss diese anschnallen, also Gurte nachrüsten, sonst bleiben die Kinder zu Hause, und zwar an den Seiten mit Drei-Punkt-Gurten). Bei Versicherungen bekommt derjenige eine Mitschuld, der in einem Auto mitfährt, das keine Gurte hat (weil es noch nicht musste), wenn es zu einem Unfall kommt und Schmerzensgeld verlangt wird. Wer aber Gurte nachgerüstet hat, obwohl niemand muss, MUSS diese anlegen. Ist ein Gurt vorhanden, herrscht automatisch Anschnallpflicht. Und noch eine Feinheit: Es gibt Autos wie einige ältere Cabrios (Escort, Peugeot 205), die hinten an den Seiten keine Drei-Punkt-Gurte haben sondern nur Beckengurte. Auch da gilt: keine Kinder, Kinder nur mit Drei-Punkt-Gruten.
Zum Schluß: Geahndet wird das Nchtanschnallen mit Bußgeld vorne seit 1.8.1984, hinten seit 1.7.1986.
Für Kleinlastwagen, LKW und Busse gelten andere Regelungen, auf die ich hier verzichte. Mehr über den Gurt bei Wikipedia.
Alles geschnallt,
Heinrich