Datum: 08. März 2002 11:59
~1. garantiert der Halter mit seiner Unterschrift für die Verkehrsssicherheit des Fahrzeugs
Wie denn garantieren?? ohne Sachverstand (eigentlich bin ich Mediziner)
~2. Tüv muß das FZ nicht haben, aber verkehrsunsicher darf es auch nicht sein.
Wo ist der Nachweiss?? Tüv oder Bescheinigung (Werkstatt) ist erforderlich..!
~3. logische Folge : ein NICHT bestandener Tüv der das FZ als nicht verkehrsunsicher ausweist reicht allemal. Alles klar, oder ?
Nein....
Ich selber bringe jedesmal eine Bescheinigung einer Werkstatt mit...alle 2 Jahre..zur Verlängerung
Vorteil: Modifikationen am Fahrzeug werden nicht eingetragen.
Grüsse S.
PS. Seit 6 Jahren 07er-Nummer...und noch nie kontrolliert worden(!), noch nicht...selbst mit einem 84er Alpina nicht