Datum: 21. April 2002 12:53
Dann wander halt aus in den Kongo - da will niemand deinem heiligen Fahrzeugbrief die Ohren abschneiden, höchstens dir ein bißchen den Bauch aufschlitzen...
~Die deutsche Bürokratie ist ein riesen
~Schweineverein. Mit wurde grade auch der PAppbrief eingezogen. DA ich jemand geschickt habe und nicht selber vor Ort war konnte ich leider nicht intervenieren. Diesen intellektuell minderwertigen Arschlöchern auf dem Amt hätte ich ordentlich den Marsch geblasen. Der PAppbrief ist Teil eines wertvollen originalen Fahrzeugs. Es gibt keinerlei vernünftige Begründung diesen wegen § 21 einzuziehen. Ich ziehe jede Bananenrepublik einen Staat wie der BRD vor wo tagtäglich Steuergelder verschwendet werden um das Leid in diesem LAnde zu vergrößern. Ich kann nur hoffen, daß Leute die an solchen Entscheidungen beteiligt sind vor dem jüngsten Gericht zur Rechenschaft gezogen werden.
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Natürlich ist es ärgerlich, wenn der Brief eingezogen oder auch nur beschädigt/eingeschnitten/gelocht wird - aber deswegen die zuständigen Bearbeiter derartig zu beschimpfen ist absolut daneben!
Der typische Schaltermensch im Straßenverkehrsamt hat sich auch nur nach den Weisungen seiner Dienststellenleitung zu richten - und wenn "von oben" die Anweisung kommt, die Briefe seien einzuziehen, dann haben die Leute das eben so zu machen! Anderenfalls bekommen sie einen Einlauf vom Chef, und der ist DEUTLICH unangenehmer als einer vom wildgewordenen Kunden auf der anderen Seite des Schalters.
Außerdem ist nicht jeder Angestellte oder Beamte in der Zulassung ein glühender Oldtimerfan - und wer das nicht ist, ahnt mitunter nicht einmal, weshalb in Gottes Namen jemand diese alte und ungültige Urkunde wieder zurückhaben wollen sollte.
Und letzten Endes ist es auch immer noch eine Frage deines persönlichen Auftretens, ob dir der Mensch im Amt entgegenkommen WILL oder nicht.
Meine Schwiegermutter arbeitet selber im hiesigen Straßenverkehrsamt, und was die schon für Geschichten erlebt hat...
Allerdings hatte sie sich vor einigen Jahren sogar selber bei Ihrem Chef dafür stark gemacht, daß ein Kunde entgegen allen Vorschriften seinen alten Fahrzeugbrief wieder UNZERSCHNITTEN und UNGELOCHT wieder mit nach Hause nehmen durfte - und das sogar GANZ OHNE BESTECHUNGSGELDER (um solchen Mutmaßungen vorzubeugen)
In diesem Fall hatte es sich um den Brief eines hochwertigen und teuren Oldtimers gehandelt, bei dem der Brief nicht nur ein schnöder Pappdeckel war, sondern eine regelrechte Broschüre des Autos mit Bild und technischer Beschreibung ähnlich wie ein besserer Werbeprospekt. (Kann das ein 300SL gewesen sein? Meine Schwiegermama erinnert sich nicht mehr ganz sicher, meint aber es wäre ein Mercedes gewesen...
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Hier wurde dann tatsächlich der Brief lediglich ungültig gestempelt und per schriftlicher Verfügung dazu bescheinigt, daß von der eigentlich fälligen Einziehung des Fahrzeugbriefs abgesehen wird, weil es sich um ein historisches Dokument von eigenem Wert handelt.
Daß man sich für einen übellaunigen und überheblichen bis herablassenden Zulassungskunden nicht so sehr ins Zeug legt versteht sich wohl von selbst... (und wenn Du dich hier schon schriftlich über angeblich "intellektuell minderwertige Arschlöcher" ausläßt, möchte ich nicht wissen wie Du jemandem persönlich entgegentrittst.
DA wird dann - in meinen Augen völlig zu Recht! - das Gesetz buchstabengetreu angewandt und Du guckt in die Röhre!
)
PROST MAHLZEIT
Robert
PS: ich glaube nicht, daß das Einziehen oder Zerschneiden von Fahrzeugbriefen eine Todsünde ist, dementsprechend glaube ich auch nicht, daß beim jüngsten Gericht solche "Verfehlungen" angesprochen werden... Jähzorn und üble Beschimpfungen sind da eventuell eher gefragt!