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Öffentliches Forum 
Hallo Besucher!
Amerikanische Ausführung
geschrieben von: Peter (IP-Adresse bekannt)
Datum: 19. November 2002 16:35

Hallo Strichacht-Fans,


was muss alles berücksichtigt werden, um in der BRD einen importierten Strich8 als H-Kennzeichen z zulassen.

Wer hat Verbindungen zu günstigen Verschiffungs bzw. Importmöglichkeiten?


Gruß


Peter


Re: Amerikanische Ausführung
geschrieben von: Stefan Schorlemmer (IP-Adresse bekannt)
Datum: 19. November 2002 17:17

- Amerikanische "Sealed Beam" Scheinwerfer gegen Europäische Standardware austauschen.

- Seitliche Positionsleuchten lahmlegen.

- KM Tacho / es reicht aber auch nur je eine Markierung bei 50/100/130 km/h auf dem Meilentacho.

- Deutschen Brief klar machen.


anmelden, losfahren


hab ich an alles gedacht ???


Grüße aus Münster

Stefan Schorlemmer


Positionsleuchten
geschrieben von: Wolfgang Rapp (IP-Adresse bekannt)
Datum: 19. November 2002 20:06



~- Seitliche Positionsleuchten lahmlegen.


Die müssen meines Wissens nicht lahm gelegt werden.


Wenn du einen US-Reimport in der BRD zuläßt, mußt du es zumindest nicht tun.


Manche "Tuning-Freunde" rüsten die sogar nach und lassen sie sich eintragen.




Gruß,


Wolfgang




Re: Positionsleuchten
geschrieben von: Pete (IP-Adresse bekannt)
Datum: 20. November 2002 09:48

~

~~- Seitliche Positionsleuchten lahmlegen.

~Die müssen meines Wissens nicht lahm gelegt werden.

~Wenn du einen US-Reimport in der BRD zuläßt, mußt du es zumindest nicht tun.

~Manche "Tuning-Freunde" rüsten die sogar nach und lassen sie sich eintragen.

~

~Gruß,

~Wolfgang


Hallo.

Also, bei beiden Ami-Importen ( 79er VW Rabbit Desel, 72er MB 220D), die ich hier in good ole germany durch den TÜV geschoben habe, musste ich die Begrenzungsleuchten stillegen und die Gläser schwärzen, die Jungs haben da keine Gnade gekannt...

Pete


Die Zulassungsstellen verfahren da nicht einheitlich:
geschrieben von: Stefan Schorlemmer (IP-Adresse bekannt)
Datum: 20. November 2002 10:08

Grundsätzlich sind die seitlichen Positionsleuchten der US-Versionen nicht zulässig.


Einige Zulassungsstellen bzw. TÜV/Dekra Jungs sind da aber großzügiger und lassen das durchgehen bzw. tragen das auch ein.


Wenn du die Dinger zu Blinkern umrüstest hast du zumindestens vorne keine Probleme.


und tatsächlich wird auch immer wieder verlangt dass die Dinger nicht nur lahm gelegt, sondern auch noch unkenntlich gemacht werden (schwärzen).


Sinn der Sache ist (achtung Bandwurmsatz), dass niemand der nebenherfährt denken soll das wäre ein Blinker und die Tatsache dass das Ding nicht blinkt ihn vermuten lässt, das Auto wolle geradeausfahren, in Wiklichkeit hat der Fahrer dieses Autos aber den Fahrtrichtungsanzeiger betätigt, der wirkt aber nur nach vorne und kann daher von den nebenherfahrenden Fahrer nicht erkannt werden - es kracht und keiner war schuld.


So, oder so ähnlich ist die Argumentationskette.


Genug geschrieben

Grüße aus MS

Stefan Schorlemmer


Side Marker Lights
geschrieben von: Stefan S. (IP-Adresse bekannt)
Datum: 21. November 2002 02:35

Einiges von dem was in vorherigen Antworten genannt wurde stimmt...nicht mehr.

Frueher waren side marker lights in D nicht zulaessig.

Mittlerweile wurde die StVZO geaendert und diese sind zulaessig, allerdings nur in Farbe gelb.

Beispiele sind die aktuellen Volvo.

Das heisst, wenn die hinteren side marker lights von rot auf gelb umgeruestet werden, duerfte es weniger Probleme geben.

Warum weniger und nicht keine?

Nun, heiliger St. Buerokratius, weil die side marker lights in der Regel "nur" ein DOT Pruefzeichen (Department of Transportation, entspricht dem Deutschen KBA) haben, jedoch kein ECE Pruefzeichen und die Anwendung gesunden Menschenverstandes, dass eine Leuchte eine Leuchte ist, leider nicht in den Vorschriften vorgesehen ist (aber erfreulicherweise doch immer wieder mal stattfindet).


Regards

Stefan '73 280E Automatic 114062-12-004902


Ist doch immer wieder gut auf den neuesten Stand gebracht zu werden - Danke (n/t)
geschrieben von: Stefan Schorlemmer (IP-Adresse bekannt)
Datum: 21. November 2002 08:56


Genau das! und zwar......
geschrieben von: Roland450SE (IP-Adresse bekannt)
Datum: 23. November 2002 20:10

gibt es seit längerem die Vorschrift, daß LKW mit einer Gesamtlänge von mehr als 6 m "Seitenmarkierungsleuchten" haben müssen. Dies ist definiert in der STVZO § 51!!!!!


Dieser § besagt, daß es für Fahrzeuge, die nicht zwangsweise mit diesen Leuchten ausgerüstet werden müssen, völlig ausreicht, wenn im vorderen und hinteren Drittel des Fahrzeugs eine Leuchte angebracht ist.


Gemäß dieser Definition kann man die hinteren auf orange umrüsten, das ganze eintragen lassen und was man dann später damit macht..............http://www.strichacht-forum.de/mods/smileys/images/zwinker.gif


In meinem 450 SE hab ich die erst in die deutschen Rückleuchten und Blinkergläser reingefummelt (mit Standlichtbirnchen und -fassungen), eintragen lassen und dann später auf Doppelfadenbirnchen vorne umgerüstet und die Heckleuchten an der Original-Position rot lackiert.


Die meisten "Grünen" schlucken es! Einmal hab ich die hinteren Gläser gegen Orgs getauscht, vorgeführt und danach wieder eingebaut!


Aber ich finde den US-Look einfach genial! Da ist so ein bischen Aufwand doch gern geschehen!


Grüße aus dem Münsterland!


Roland


450 SE ´78

230/6 ´71

500 SEL ´86




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