Datum: 11. Juni 2003 17:28
Hallo,
sogar die Radschrauben für die 6J und die 6,5 J Alufelgen sind verschieden, insofern muß man da in der Tat aufpassen, 7 er hab ich leider keine (hätte ich aber gerne).
Grüße
Gunther
~Hallo Joachim,
~die Reifengröße 195/65R15 dürfte kein Problem sein, da der Abrollumfang dem der Originalgröße (175/80R14) entspricht. Müßte der TÜV also eintragen.
~Handelt es sich eigentlich um "echte" 15er von Fuchs?
~Falls Du Dich noch nicht anderweitig mit alten Benzen und Alus beschäftigt hast: Für die Alufelgen werden andere Radbolzen als für die Stahlfelgen benötigt. Der Hinweis nur so zur Sicherheit...
~Was die Nebelscheinwerfer betrifft... keine Ahnung. (Würde sie einfach montieren
)
~Gruß
~Jonas
~~Hallo zusammen,ich gehöre erst seit kurzem zu den Strichachtfahrern und bin deshalb genau so neu in diesem Forum. Ich fahre seit 2 Monaten meinen neuen 200D von 76. Laut KFZ-Schein sind 175er Reifen auf 14 Zoll- Felgen zulässig. Besteht die Chance die Fuchs Alufelgen mit den Reifen 195-65 R15 eingetragen zu bekommen? Ausserdem hab ich da noch gelbe Nebelscheinwerfer mit verchromtem Gehäuse im Keller liegen. Ist es möglich 4 Nebelscheinwerfer gleichzeitig leuchten lassen oder muss ich die alten abklemmen?