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Öffentliches Forum 
Hallo Besucher!
ohne Versicherung?
geschrieben von: Bernd (IP-Adresse bekannt)
Datum: 08. Dezember 2002 13:37

Hi Leute,

ich hab festgestellt, dass ich für meinen 230C seit 2 Jahren keine Rechnung von der Versicherung bekommen habe. (bei 4 Fahrzeugen verliert man schonmal den Überblick sauer !

Ich hatte den angemeldet und wie gesgt nie ne Rechnung bekommen.


Wie ist das jetzt?

Ist der Wagen nun garnicht versichert?

Wenn ich jetzt die VS aufmerksam mache, für wie lange können die die Prämie zurückverlangen?


billige Grüße

Bernd


Am besten sofort abmelden, Versicherung kuendigen
geschrieben von: Stefan (IP-Adresse bekannt)
Datum: 08. Dezember 2002 16:55

und dann mit neuer Versicherung anmelden.


~Hi Leute,

~ich hab festgestellt, dass ich für meinen 230C seit 2 Jahren keine Rechnung von der Versicherung bekommen habe. (bei 4 Fahrzeugen verliert man schonmal den Überblick sauer !

~Ich hatte den angemeldet und wie gesgt nie ne Rechnung bekommen.

~Wie ist das jetzt?

~Ist der Wagen nun garnicht versichert?

~Wenn ich jetzt die VS aufmerksam mache, für wie lange können die die Prämie zurückverlangen?

~billige Grüße

~Bernd


Re: Am besten sofort abmelden, Versicherung kuendigen
geschrieben von: Bernd (IP-Adresse bekannt)
Datum: 08. Dezember 2002 17:29

Versicherung kündigen iss gut

Hab ich denn überhaupt eine? Wenn die das ganze Geld für die Jahre auf einmal haben wollen bleibt sowieso nur abmelden zwinker


Wenn ich den Wagen abmelde kriegt die Versicherung doch automatisch eine Benachrichtigung, oder nicht?


Grüße

Bernd




~und dann mit neuer Versicherung anmelden.

~~Hi Leute,

~~ich hab festgestellt, dass ich für meinen 230C seit 2 Jahren keine Rechnung von der Versicherung bekommen habe. (bei 4 Fahrzeugen verliert man schonmal den Überblick sauer !

~~Ich hatte den angemeldet und wie gesgt nie ne Rechnung bekommen.

~~Wie ist das jetzt?

~~Ist der Wagen nun garnicht versichert?

~~Wenn ich jetzt die VS aufmerksam mache, für wie lange können die die Prämie zurückverlangen?

~~billige Grüße

~~Bernd


Nein, die bekommen nur bei Ummeldung eine
geschrieben von: Stefan (IP-Adresse bekannt)
Datum: 09. Dezember 2002 00:14

Nachricht vom Strassenverkehrsamt. Bei Abmeldung musst du ihnen die Abmeldebescheinigung zuschicken. Du könntest natuerlich versuchen ueber alles einen Mantel des Schweigens zu huellen. Auch das wäre eine Mölglichkeit. (Allerding laueft dein Vertrag dann immer noch weiter, auch wenn du nicht bezahlen musst und du bekommst vieleicht in fuenf Jahren irgedwann ein Hammerrechung).Was ich meinte ist aber, dass du abmeldest und dann die Versicherrung ueber die Abmeldung informierst und hoffst, dass sie nicht drauf kommen, dass du solange nicht gezahlt hast. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie dann darauf kommen, dass du nie bezahlt hast ist natuelich hoch. Zu beachten ist, dass man offizell sein auto nicht einfach abmelden darf und dann mit einer neuen Versicherung anmelden. Es bedarf zusätlich immer einer Kündigung der alten Versicherung (siehe Versichrungsbedingungen).

Was ich allerdings nicht weiss ist, ab wann die Forderungen einer Versicherung verjährt sind. Vieleichht solltest du dich dahingehend mal schlau machen.

Gruß Stefan


~Versicherung kündigen iss gut

~Hab ich denn überhaupt eine? Wenn die das ganze Geld für die Jahre auf einmal haben wollen bleibt sowieso nur abmelden zwinker

~Wenn ich den Wagen abmelde kriegt die Versicherung doch automatisch eine Benachrichtigung, oder nicht?

~Grüße

~Bernd

~

~~und dann mit neuer Versicherung anmelden.

~~~Hi Leute,

~~~ich hab festgestellt, dass ich für meinen 230C seit 2 Jahren keine Rechnung von der Versicherung bekommen habe. (bei 4 Fahrzeugen verliert man schonmal den Überblick sauer !

~~~Ich hatte den angemeldet und wie gesgt nie ne Rechnung bekommen.

~~~Wie ist das jetzt?

~~~Ist der Wagen nun garnicht versichert?

~~~Wenn ich jetzt die VS aufmerksam mache, für wie lange können die die Prämie zurückverlangen?

~~~billige Grüße

~>>Bernd


Re: Nein, die bekommen nur bei Ummeldung eine
geschrieben von: Volker G. (IP-Adresse bekannt)
Datum: 09. Dezember 2002 00:40

Das mit den Abmeldebescheinigungen wird meines Wissens von jeder Zulassungsstelle anders gehandhabt, manche informieren die Versicherungen von sich aus, andere lassen das den Versicherungsnehmer erledigen.


Für das eigentliche Problem (Nachzahlen ja oder nein) sehe ich aber eigentlich keine Lösung, denn bei einer Abmeldung wird in jedem Fall das Vertragskonto überprüft. So bald die Versicherung auf Dich aufmerksam wird, kommt sowieso die Rechnung; hier sollte sich allerdings eine Teilzahlung vereinbaren lassen (wäre nur kulant, war ja deren Fehler!).

Viel interessanter ist aber doch, die Frage, ob Du denn überhaupt jemals einen Versicherungsvertrag bekommen hast. Wenn nicht, besteht unter Umständen gar kein Versicherungsschutz! Ich würde das unter einem Vorwand antesten: laß Dir doch für Deinen Wagen eine Grüne Versicherungskarte ausstellen, dann siehst Du ja, wie die reagieren.


Viel Glück

Volker


(leider kein Jurist)


Noch ein Nachtrag zur Verjährung
geschrieben von: Volker G. (IP-Adresse bekannt)
Datum: 09. Dezember 2002 00:43

Wie gesagt, Jurist bin ich nicht, aber soviel ich weiß, laufen Verjährungsfristen immer ab dem Datum der Rechnungsstellung.

Da aber noch nie eine Rechnung erstellt wurde, ist da bisher noch nix verjährt.

Sieht schlecht aus...


Volker


~Das mit den Abmeldebescheinigungen wird meines Wissens von jeder Zulassungsstelle anders gehandhabt, manche informieren die Versicherungen von sich aus, andere lassen das den Versicherungsnehmer erledigen.

~Für das eigentliche Problem (Nachzahlen ja oder nein) sehe ich aber eigentlich keine Lösung, denn bei einer Abmeldung wird in jedem Fall das Vertragskonto überprüft. So bald die Versicherung auf Dich aufmerksam wird, kommt sowieso die Rechnung; hier sollte sich allerdings eine Teilzahlung vereinbaren lassen (wäre nur kulant, war ja deren Fehler!).

~Viel interessanter ist aber doch, die Frage, ob Du denn überhaupt jemals einen Versicherungsvertrag bekommen hast. Wenn nicht, besteht unter Umständen gar kein Versicherungsschutz! Ich würde das unter einem Vorwand antesten: laß Dir doch für Deinen Wagen eine Grüne Versicherungskarte ausstellen, dann siehst Du ja, wie die reagieren.

~Viel Glück

~Volker

~(leider kein Jurist)


Re: Noch ein Nachtrag zur Verjährung
geschrieben von: Bernd (IP-Adresse bekannt)
Datum: 09. Dezember 2002 08:46

jau, aber es gibt auch Fristen innerhalb derer ein Rechnungslegung erfolgen muss. Bei Handwerkern ist es glaube ich so, dass sie innerhalb eines Jahres (ab 31.12) nach dem Jahr der Fälligkeit ausgestellt werden muss.


Schaun wir mal


Grüße

Bernd


~Wie gesagt, Jurist bin ich nicht, aber soviel ich weiß, laufen Verjährungsfristen immer ab dem Datum der Rechnungsstellung.

~Da aber noch nie eine Rechnung erstellt wurde, ist da bisher noch nix verjährt.

~Sieht schlecht aus...

~Volker

~~Das mit den Abmeldebescheinigungen wird meines Wissens von jeder Zulassungsstelle anders gehandhabt, manche informieren die Versicherungen von sich aus, andere lassen das den Versicherungsnehmer erledigen.

~~Für das eigentliche Problem (Nachzahlen ja oder nein) sehe ich aber eigentlich keine Lösung, denn bei einer Abmeldung wird in jedem Fall das Vertragskonto überprüft. So bald die Versicherung auf Dich aufmerksam wird, kommt sowieso die Rechnung; hier sollte sich allerdings eine Teilzahlung vereinbaren lassen (wäre nur kulant, war ja deren Fehler!).

~~Viel interessanter ist aber doch, die Frage, ob Du denn überhaupt jemals einen Versicherungsvertrag bekommen hast. Wenn nicht, besteht unter Umständen gar kein Versicherungsschutz! Ich würde das unter einem Vorwand antesten: laß Dir doch für Deinen Wagen eine Grüne Versicherungskarte ausstellen, dann siehst Du ja, wie die reagieren.

~~Viel Glück

~~Volker

~~(leider kein Jurist)


Bei Zulassungsvorgängen wird der Versicherer immer informiert!
geschrieben von: Stumpfi (IP-Adresse bekannt)
Datum: 09. Dezember 2002 10:53

Bei allen Vorgängen wie Zulassung, Ab-, An-,Ummeldung Wohnortwechsel, wird per EDV das VU(Versicherungsunternehmen) informiert.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

Entweder die Zulassungstelle hat die Deckungskarte, die seinerzeit hinterlegt wurde, versehentlich nicht weitergeleitet, dann bestand kein Versicherungsschutz. (folglich ist auch nichts zu bezahlen)!

Es wurde versehentlich kein Vertrag ausgefertigt, aber dein VU hat die Deckungskarte erhalten, dann wird es so aussehen, daß der Betrag vollständig

eingefordert werden wird, da auch im Schadenfall eine Leistung erbracht worden wäre.

In der Praxis ist das superselten, es kommt eher vor, daß ein Auto 4 Jahre abgemeldet ist und über Einzugsverfahren der Vertrag noch läuft.

Dann würde auch Prämie für 4 Jahre ausbezahlt werden ohne Hinweis auf Verjährung.


Es grüßt

aus der Kraftfahrtabteilung eines VU

Stumpfi




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