Datum: 03. Januar 2003 10:30
Wegen der Verwendung des Kürzel wirst Du keine Probleme bekommen. Es läßt sich schließlich problemlos nachweisen, daß es die Anfangsbuschstaben Deines Namens sind ( = berechtigtes Interesse an deren Verwendung). Problematisch wirds regelmäßig nur, wenn man den Schriftzug und die Gestaltung übernimmt, bzw. kopiert, da diese ggf. durch das Markenschutzrecht geschützt werden.
So kann zum Beispiel ein Herr "Jürgen Shell" selbstverständlich eine Firma unter dem Namen Shell gründen, er darf jedoch bei der Logo-Gestaltung nicht auf das typische Shell-Rot und das bekannte Schriftbild zurückgreifen um eventuell deren Wiedererkennungswert zu nutzen. Dieses "Gesamtbild" ist nähmlich als sog. "Marke" geschützt und ein Mißbrauch kann rechtliche Konsequenzen haben. Allerdings dürften sich diese, bei einem lediglich privatem Gebrauch, auf Unterlassung beschränken.
*Grüße
Jay
250CE/8 dunkelblau