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Hallo Besucher!
H-Zulassung ohne Nutzungsbeschränkung?
geschrieben von: w123coupe (IP-Adresse bekannt)
Datum: 17. Januar 2003 20:34

Hallo Zusammen!

Ich bin eigentlich aus dem Lager der w123-Fahrer, möchte mir jetzt aber einen /8 zulegen! !

Durch meinem Bekanntenkreis habe ich erfahren, was ein /8 mit H-Zulassung an Steuern und Versicherung kostet! Da ich einen sehr schönen 220D in Ausicht habe, möchte ich euch vor dem Kauf um Hilfe bitten und habe daher folgende Fragen:

1)

Kann ich einen /8 mit H-Zulassung nach freiem Belieben bewegen und auch an öffentlichen Straßen/Parkplätzen stehen lassen!

2)

Welche anderen Nutzungseinschränkungen gibt es (Ziehen eines Anhängers)?

3)

Ich habe gehört, dass bei Dieseln mit EZ vor 1.1.77 die AU wegfällt. Mein zukünftiger (EZ:70)braucht eine Vollabnahme, braucht er diesmal auch eine AU?

4)

Muss der Wagen zur H-Zulassung nur TÜV-Mäßig i.O. oder auch besonders schön sein?

5) Die für mich wichtigste Frage:

Kann der /8 als Erstwagen für das rote 07er-Kennzeichen genommen werden (damit ich dann meine W123 bewegen kann)?


Meine Fragen beziehen sich auf Niedersachsen/Lankreis Aurich!


Vielen Dank für Eure Hilfe,



Michael






Re: H-Zulassung ohne Nutzungsbeschränkung?
geschrieben von: Christian Dannert (IP-Adresse bekannt)
Datum: 17. Januar 2003 21:44

Hallo,


~Ich bin eigentlich aus dem Lager der w123-Fahrer, möchte mir jetzt aber einen /8 zulegen! !


Hihi, ich habe es genau andersherum gemacht zwinker


~Kann ich einen /8 mit H-Zulassung nach freiem Belieben bewegen und auch an öffentlichen Straßen/Parkplätzen stehen lassen!


Ja. Das gilt auch fuer jeden anderen H-Kennzeichen-Oldtimer, wobei ein /8 natuerlich besonders schoen auf der Strasse ist. Er rostet dann aber auch besonders schoen.


~Welche anderen Nutzungseinschränkungen gibt es (Ziehen eines Anhängers)?


Keine.


~Ich habe gehört, dass bei Dieseln mit EZ vor 1.1.77 die AU wegfällt. Mein zukünftiger (EZ:70)braucht eine Vollabnahme, braucht er diesmal auch eine AU?


Nein. Er wird niemals eine AU brauchen.


~Muss der Wagen zur H-Zulassung nur TÜV-Mäßig i.O. oder auch besonders schön sein?


Es werden Anforderungen an die historische Zulassung gestellt, die ueber die uebliche Vollabnahme hinausgehen. Beim TUeV Sued gibt es im Internet eine Liste mit Kriterien fuer die H-Zulassung:


[www.tuevs.de]


Und dann musst Du suchen, "Privatkunden", "Zulassungsarten", "Gutachten" und so weiter, die tatsaechliche Seite laesst sich leider nicht verlinken.


~Kann der /8 als Erstwagen für das rote 07er-Kennzeichen genommen werden (damit ich dann meine W123 bewegen kann)?


Wenn er ein H-Kennzeichen hat, kannst Du ihn nicht zusaetzlich auf eine rote 07er-Nummer anmelden, obwohl das ganz hart am Gesetz entlang moeglich sein sollte, denn eine 07er-Nummer bedeutet KEINE Zulassung. Meine Zulassungsstelle sagte damals dazu: "Machen wir nicht, verklagen Sie uns!".


Schoenen Gruss,

Christian

1971 200/8

1975 240D/8-Export






Re: H-Zulassung ohne Nutzungsbeschränkung?
geschrieben von: Thorsten Weiss (IP-Adresse bekannt)
Datum: 17. Januar 2003 21:46

Hallo Michael,


tja, wenn Du ihn schon hättest würd ich jetzt gratulieren, aber er steht ja noch in Aussicht...


Zum Thema "H-Kennzeichen"...

Schau mal auf die Seite vom TÜV-Süd, da gibt es sehr hilfreiche Tips rund um das "historische Kennzeichen". Einfach in der Navigation ~~Auto-TÜV ~~Infos rund ums Fahrzeug ~~Oldtimer anklicken. Dort siehst Du eine Zusammenstellung, wie ein Oldtimer bei H-Abnahme auszusehen hat und wie Du ihn am besten zulässt (H-Kennzeichen, 07er Nummer).


Ansonsten kannst Du einen /8 mit "H" im Alltag bewegen wie Du lustig bist. Da gibts 0,0 Einschränkung. Allerdings muß Deine Versicherung da mitspielen - meldest Du ihn ganz normal an gibts keine Bedenken, aber bei Oldie-Versicherungen kann es sein, daß Du eine km-Begrenzung hast, ihn artgerecht nachts einsperren mußt, ein Alltagsauto brauchst usw. - der Einsatz des Wagens hängt also weniger von der Steuer sondern von der Versicherung ab!


Zwecks AU denke ich dürfte auch eine Vollabnahme keine Probleme darstellen - er ist ja nach der Vollabnahme immer noch 33 Jahre alt und kein bißchen leise (oder rußärmer). Dürftest also auch in Zukunft mit nur einer Plakette aufm vorderen Nummernschild rumfahren! zwinker


*Gruß

Thorsten, Gastleser im 123-Forum




Re: H-Zulassung ohne Nutzungsbeschränkung?
geschrieben von: w123coupe (IP-Adresse bekannt)
Datum: 17. Januar 2003 22:34

Hallo nochmal!

Vielen Dank für den Link, dort werde ich wohl alle Fragen klären können!

meine Fünfte Frage bezog sich auf folgenden Sachverhalt:


Ich möchte meinen zukünftigen Strichacht mit H-Zulassung ganz normal im Verkehr bewegen. Ohne zusätzliche 07er-Kennzeichen, dann würde ich den ja doppelt zulassen!?

Ich möchte dann rote o7er-Nummern beantragen, um meine W123 zu bewegen.

Voraussetzung für die Zulassung mit 07er-Nummer ist in Niedersachsen ein

Erstfahrzeug, damit gewährleistet ist, dass ich den 07er nicht als Alltagsauto nutze!

Ich wollte also fragen:

Ist der Strichacht mit H-Zulassung als Alltagswagen genau so "gültig" wie beispielsweise ein Golf2 mit normaler Zulassung?


danke, Michael







Re: H-Zulassung ohne Nutzungsbeschränkung?
geschrieben von: Roland230.6`71 (IP-Adresse bekannt)
Datum: 18. Januar 2003 13:34

Hallo Michael,


bei der Zulassung mit H-Kennzeichen gibt es eigentlich nur ein Problem: die Versicherung! Denn die lassen zumeist nicht zu, daß ein Fahrzeug als Oldtimer versichert, aber als Alltagsfahrzeug genutzt wird. Ent- oder weder! Daher wirst du den Wagen vermutlich als Alltagsfahrzeug ohne Oldie-Tarif zulassen müssen.

Zusätzlich kommt dazu, daß du Dein fahrzeug eindeutig als Alltagsfahrzeug deklarierst, wenn du die 07-Nummer beantragst. Ich fürchte, das macht keine Versicherung mit!


Eigentlich gilt der Oldie-fahrer bei den VG´s als gemäßigter Fahrer, der sein Fahrzeug schont, aber im Alltagseinsatz setzt Du den Wagen hohen Risiken aus, die die VG nicht zum verbilligten Tarif tragen will. Es wird Dir wohl nichts anderes übrigbleiben, als den normal zu versichern.


Gruß Roland


Eine Einschränkung gibt es...
geschrieben von: Eberhard Weilke (IP-Adresse bekannt)
Datum: 18. Januar 2003 18:33

...Du darfst den Wagen nicht gewerblich nutzen. Freunde auf einer Hochzeit fahren ist o.k., als Hochzeitsdienst das gewerblich machen, nicht.


Auch wirst Du den Wagen nicht als Taxi zulassen können, beispielsweise.


Gruß

Eberhard


Danke für eure Antworten! (o.T.)
geschrieben von: w123coupe (IP-Adresse bekannt)
Datum: 18. Januar 2003 21:26

~Hallo Michael,

~bei der Zulassung mit H-Kennzeichen gibt es eigentlich nur ein Problem: die Versicherung! Denn die lassen zumeist nicht zu, daß ein Fahrzeug als Oldtimer versichert, aber als Alltagsfahrzeug genutzt wird. Ent- oder weder! Daher wirst du den Wagen vermutlich als Alltagsfahrzeug ohne Oldie-Tarif zulassen müssen.

~Zusätzlich kommt dazu, daß du Dein fahrzeug eindeutig als Alltagsfahrzeug deklarierst, wenn du die 07-Nummer beantragst. Ich fürchte, das macht keine Versicherung mit!

~Eigentlich gilt der Oldie-fahrer bei den VG´s als gemäßigter Fahrer, der sein Fahrzeug schont, aber im Alltagseinsatz setzt Du den Wagen hohen Risiken aus, die die VG nicht zum verbilligten Tarif tragen will. Es wird Dir wohl nichts anderes übrigbleiben, als den normal zu versichern.

~Gruß Roland








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