Datum: 17. Januar 2003 21:44
Hallo,
~Ich bin eigentlich aus dem Lager der w123-Fahrer, möchte mir jetzt aber einen /8 zulegen! !
Hihi, ich habe es genau andersherum gemacht
~Kann ich einen /8 mit H-Zulassung nach freiem Belieben bewegen und auch an öffentlichen Straßen/Parkplätzen stehen lassen!
Ja. Das gilt auch fuer jeden anderen H-Kennzeichen-Oldtimer, wobei ein /8 natuerlich besonders schoen auf der Strasse ist. Er rostet dann aber auch besonders schoen.
~Welche anderen Nutzungseinschränkungen gibt es (Ziehen eines Anhängers)?
Keine.
~Ich habe gehört, dass bei Dieseln mit EZ vor 1.1.77 die AU wegfällt. Mein zukünftiger (EZ:70)braucht eine Vollabnahme, braucht er diesmal auch eine AU?
Nein. Er wird niemals eine AU brauchen.
~Muss der Wagen zur H-Zulassung nur TÜV-Mäßig i.O. oder auch besonders schön sein?
Es werden Anforderungen an die historische Zulassung gestellt, die ueber die uebliche Vollabnahme hinausgehen. Beim TUeV Sued gibt es im Internet eine Liste mit Kriterien fuer die H-Zulassung:
[
www.tuevs.de]
Und dann musst Du suchen, "Privatkunden", "Zulassungsarten", "Gutachten" und so weiter, die tatsaechliche Seite laesst sich leider nicht verlinken.
~Kann der /8 als Erstwagen für das rote 07er-Kennzeichen genommen werden (damit ich dann meine W123 bewegen kann)?
Wenn er ein H-Kennzeichen hat, kannst Du ihn nicht zusaetzlich auf eine rote 07er-Nummer anmelden, obwohl das ganz hart am Gesetz entlang moeglich sein sollte, denn eine 07er-Nummer bedeutet KEINE Zulassung. Meine Zulassungsstelle sagte damals dazu: "Machen wir nicht, verklagen Sie uns!".
Schoenen Gruss,
Christian
1971 200/8
1975 240D/8-Export
Mercedes-Benz /8-Limousine