Datum: 17. Juni 2003 17:33
wie will er nachweisen, dass das Fahrzeug zu den Papieren passt, wenn die FG-Nr. weggeflext ist? Ich hab mal gehört, dass man in so einem Fall eine zusätzlich Bescheinigung des Kraftfahrtbundesamtes vorlegen muss.
eingeschlagenen Grüße
Franz
~...du bekommst dann einen Eintrag im Brief, etwa so: "Fahrgestellnummer neu eingeschlagen und beidseitig durch Prüfzeichen begrenzt"
~Wenn sie allerdings wie weggeflext aussieht, dann solltest du auf alle Fälle das Eigentum an dem Fahrzeug gut dokumentieren können damit kein Misstrauen aufkommt.
~Neben Brief und Kaufvertrag, könnte da eine Kopie der Datenkarte vom Classic Center (bzw. das Original wenn noch vorhanden) helfen, mit der kannst du schlüssig nachweisen, dass das Auto auch zum Brief passt. Hoffentlich ist dem auch so...
~Grüße aus Münster
~Stefan Schorlemmer - ebenfalls neu begrenzt