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Öffentliches Forum 
Hallo Besucher!
AHK aus Norwegen
geschrieben von: Thomas Merz (IP-Adresse bekannt)
Datum: 25. November 2016 16:53

Moin,

Habe heute die AHK die ich übers Forum erworben habe ausgepackt und das überlackierte Typschild mit Verdünnung freigelegt.
Da steht ETNA fabrikker norway Type 2155A max.1500 kg Mercedes 1968
Kennt die jemand bzw. Hat einer irgendwelche. Unterlagen dazu? Einbau...gar eine ABE Ironie! Gibt's je Chance das Ding vom Tüv eintragen zu lassen?

Danke...

Grüße
Thomas
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1-mal bearbeitet. Zuletzt am 25.11.16 16:54.

Re: AHK aus Norwegen
geschrieben von: michael aus köln (IP-Adresse bekannt)
Datum: 26. November 2016 21:07

Hallo

Zeig doch mal ein Foto von dem Teil.

Muss man eine AHK heute noch extra eintragen lassen?

Ne schöne Jrooß

Michael

Eintragung Anhängerkupplung
geschrieben von: michael aus köln (IP-Adresse bekannt)
Datum: 26. November 2016 21:16

Habe gerade folgendes im Netz gefunden:

"Anhängerkupplung Eintragung TÜV Nicht erforderlich...

Wenn die Anhängerkupplung bereits über eine EG-Prüfnummer verfügt, ist diese bereits nach europäischer Norm geprüft.

Sie entspricht damit den EG - Richtlinien, ist TÜV geprüft, und auf den deutschen Markt zugelassen.

Unter bestimmten Vorraussetzungen ist es nicht mehr notwendig, die AHK nach den Anbau von einen Sachverständigen oder Prüfer abzunehmen und in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen.

Folgende Vorgaben sind notwendig:

Die AHK muss eine EU-Zulassung haben ( Prüfzeichen mit e beginnend ) (Beispiel: e11 94/20 3386 00)
Der Anbau- bzw. Montageanleitung liegt eine Skizze mit den notwendigen Freiräumen gemäß Richtlinie 94/20/EG Anhang VII, ABB 30 bei.
Das Fahrzeug muss eine EU-Zulassung haben (EC Prüfzeichen auf den Typenschild vom Fahrzeug.)
Bei allen nach der EG-Richtlinie 94/20 geprüften Anhängezugvorrichtungen ist somit eine Abnahme durch einen Sachverständigen nicht erforderlich.

Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere umgehend nach der Montage ist ebenfalls nicht erforderlich.

Lediglich wenn die Fahrzeugpapiere sowieso geändert werden müssen (z.B. bei Halterwechsel) oder wenn sich die Anhängelasten ändern, muss ein Eintrag der Anhängezugvorrichtung sofort erfolgen."


Quelle

Also: Wenn sie fahrzeugspezifisch ist, dann sollte das ohne Beamte gehen...

Ne schöne Jrooß

Michael

Re: Eintragung Anhängerkupplung
geschrieben von: Thomas Merz (IP-Adresse bekannt)
Datum: 27. November 2016 07:47

Hi Michael,

danke für Deine Recherche aber das Teil hat keine EG Prüfnummer. Damit muss sie eingetragen werden .Das Geht mit einer deutschen ABE. Die ich auch nicht hab. Deswegen die Frage ob es sowas für dies Teil
irgendwo gibt. Ansonsten wär sie teurer Sperrmüll...

grüsse
Thomas

Grüße
Thomas
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Re: Eintragung Anhängerkupplung
geschrieben von: schreyhalz (IP-Adresse bekannt)
Datum: 12. Dezember 2016 19:24

Moin Moin !

Ist (teurer) Sperrmüll ! Norwegen ist nicht einmal in der EU , schon von daher hat eine norwegische AHK wohl kaum eine Prüfung nach EG Recht. Selbst wenn das neuere möglicherweise haben, ist doch eher anzunehmen ,dass diese Kupplung hergestellt wurde ,als das Fzg noch halbwegs aktuell war , und zu dem Zeitpunkt träumten wir noch von einem europäischen Binnenmarkt.

MfG Volker

Re: Eintragung Anhängerkupplung
geschrieben von: Thomas Merz (IP-Adresse bekannt)
Datum: 12. Dezember 2016 20:23

schreyhalz schrieb:
-------------------------------------------------------
> Moin Moin !
>
> Ist (teurer) Sperrmüll ! Norwegen ist nicht einmal
> in der EU , schon von daher hat eine norwegische
> AHK wohl kaum eine Prüfung nach EG Recht. Selbst
> wenn das neuere möglicherweise haben, ist doch
> eher anzunehmen ,dass diese Kupplung hergestellt
> wurde ,als das Fzg noch halbwegs aktuell war , und
> zu dem Zeitpunkt träumten wir noch von einem
> europäischen Binnenmarkt.
>
> MfG Volker

Hallo Volker,

Hergestellt wurde sie anfang der 70er. Der Hersteller hat wohl 81 dicht gemacht. Mittlerweile habe ich eine Österreicher Typrüfung vorliegen. Mal sehen ob das Der Tüv akzeptiert....Bin gespannt.

Grüße
Thomas
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