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Hallo Besucher!
Endlich Klarheit bei 07-Kennzeichen !
geschrieben von: digger (IP-Adresse bekannt)
Datum: 07. Mai 2001 16:39

Hallo Leute,


bin heute mal zum Straßenverkehrsamt und hab mich schlau gemacht wegen der roten Dauerkennzeichen für Oldtimer. Da erzählt einem ja jeder etwas anderes. Deshalb dachte ich, tippste das Merkblatt, das ich dort bekommen habe, hier fürs Forum einfach mal ab. Also das Straßenverkehrsamt Wolfenbüttel gibt folgendes Merkblatt zu dem Thema heraus:


Merkblatt für die Zuteilung roter Kennzeichen für Oldtimer-Kraftfahrzeuge


Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-Fahrzeuge können an zuverlässige Fahrzeughalter für Probe- und Überführungsfahrten sowie zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge ausgegeben werden.


Folgende Unterlagen sind vorzulegen:


- ein formloser Antrag

- Führungszeugnis (darf nicht älter als 6 Monate sein)

- Versicherungs-Doppelkarte für rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung

- Kopie des Fahrzeugbriefes (oldtimer-Fahrzeuge müssen mindestens 20 Jahre alt sein)


Seitens des Straßenverkehrsamtes wird eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister eingeholt.


Innerhalb von 14 Tagen nach Zuteilung eines Dauerkennzeichens hat der Fahrzeughalter ein Testat eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs einer Überwachungsstation vorzulegen, in dem bestätigt wird, daß das Fahrzeug hinsichtlich der wichtigsten Einrichtungen (Bremsen, Lenkung, Reifen und Beleuchtung) verkehrssicher ist. Die Überprüfung ist im Abstand von jeweils 3 Jahren zu wiederholen.


Das Dauerkennzeichen kann für mehrere Fahrzeuge eines Fahrzeughalters als sog. Wechselkennzeichen zugeteilt werden.


Von dem Fahrzeughalter ist ein Fahrtenbuch zu führen.

Abfahrtort und Ziel der Fahrt sind jeweils vor Fahrtbeginn aufzuzeichnen; der Fahrer hat das Fahrtenbuch sowie das Verkehrssicherheitstestat bei den Fahrten bei sich zu führen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.


Rote Kennzeichen für Oldtimer unterliegen der Steuerpflicht.


Die Gebühren für die Zuteilung roter Dauerkennzeichen betragen 125.-DM zuzüglich 10.-DM für den Fahrzeugschein / die Fahrzeugscheine.




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