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Hallo Besucher!
Anhängerkupplung baugleich ?
geschrieben von: Dirk Schneider (IP-Adresse bekannt)
Datum: 16. November 2019 18:28

Guten Abend,
leider ist einer von den Idioten, die an der Ampel die Gelbphase vor "Rot" als Aufforderung zum Gasgeben verstehen, auf meine Wanderdüne aufgefahren.
Der Schaden hält sich in Grenzen, aber die AHK hat einen mitgekriegt. Ich überlege sie zu ersetzen, auch wenn man auch bei Gebrauchtteilen nicht wissen kann, was die schon alles erlebt haben.
Jedenfalls, jetzt ist eine PEKA K 25 M3621 angebaut. Weiß jemand, ob die baugleich mit der ypsilonförmigen ORIS-AHK ist? Die wird wohl eher mal angeboten.
Wenn jemand eine AHK abgeben möchte, bitte anbieten.
Schon mal Dank und Grüße
Dirk

Re: Anhängerkupplung baugleich ?
geschrieben von: schreyhalz (IP-Adresse bekannt)
Datum: 16. November 2019 18:47

Moin Moin !

Ich nehme an , die Schuldfrage ist eindeutig geklärt , d.h. dich trifft 0 Schuld.
Damit haftet der Auffahrer zu 100% , wobei seine Haftpflicht die Regulierung übernimmt.

Du solltest sofort einen RA beauftragen , der dich vertritt. Achte darauf , dass er sich mit der Regulierung von Haftpflichtschäden auskennt !

Des weiteren solltest du einen Gutachter beauftragen , der den Schaden einschätzt.

Um dich abzusichern , solltest du als allererstes Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufnehmen , diese wird allerdings einen Gutachter fordern.
Sollte sie anbieten , ihren eigenen zu schicken , lehnst du ab.

Als Geschädigter hast du
1. das Recht auf einen Anwalt , dieser muss von der gegn. Vers. bezahlt werden !
2. das Recht auf einen Gutachter deiner Wahl


Eine in einen Heckschaden verwickelte AHK muss immer ersetzt werden !

Das weiss auch dein Schadensgutachter! Alleine dadurch wird die Schadenssumme schon so hoch sein , dass ein Kostenvoranschlag nicht ausreicht , es sei denn , dieser ist zu deinem Nachteil falsch.
Des weiteren wird die Vers. selbtst bei absoluten Bagatellschäden ein Gutachten fordern , sie werden nämlich das Fzg als schrottreife Möhre ohne jeden Wert ansehen.

Wenn sie dann das Gutachten haben , werden sie erfahrungsgemäss nicht danach regulieren , sondern unberechtigte Kürzungen vornehmen und nur eine Teilzahlung vornehmen.

Und jetzt , warum sofort der RA einzuschalten ist : Dieser wird, wie geschrieben , von der Vers. bezahlt , wobei sich sein Honorar nach der Gebührenordnung richtet , die wiederum vom Streitwert abhängt.

Hat die Vers. bereits einen Grossteil des Schadens reguliert , so ist natürlich der Streitwert extrem gesunken , er beträgt nur noch die Höhe der Streichungen. Demzufolge ist auch das Honorar des RA kaum noch der Rede wert, du wirst dann keinen kompetenten mehr finden , alle werden leider Termine erst am St. Nimmerleinstag frei haben.

MfG Volker

Re: Anhängerkupplung baugleich ?
geschrieben von: Dirk Schneider (IP-Adresse bekannt)
Datum: 16. November 2019 19:36

Vielen Dank für die umfangreiche rechtliche Würdigung.
Das ist mir alles bekannt und war nun jetzt wirklich nicht die Frage. Ist zwar gut gemeint, hilft mir aber nicht weiter.
Ich gehe mal davon aus, dass für unsere Schätzchen eine neue AHK nicht angeboten wird, so dass ich nach einem vertrauenswürdigen Gebrauchteil schauen muss.
Falls neue zu bekommen sind, bin ich an der Bezugsquelle interessiert.
Wer die dann bezahlt, liegt eigentlich auf der Hand smile
Grüße

Re: Anhängerkupplung baugleich ?
geschrieben von: Knut (IP-Adresse bekannt)
Datum: 16. November 2019 21:37

Toller Beitrag Volker!

Hut ab,

Knut

Re: Anhängerkupplung baugleich ?
geschrieben von: RSTHOMAS (IP-Adresse bekannt)
Datum: 25. November 2019 15:28

Hallo Dirk, ich habe noch eine "große" Kupplung von Oris die vollständig ist.
Gruss, Thomas

Re: Anhängerkupplung baugleich ?
geschrieben von: Alexander Jeitler (IP-Adresse bekannt)
Datum: 01. Dezember 2019 21:16

Also ich hatte etwa 6 oder sieben /8 mit AHK, aber keine davon sah der anderen auch nur irgendwie ähnlich...
Vielleicht ist das jetzt ein österreichisches Phänomen, aber ich bin gespannt was bei Euch da rauskommt.

MFG
AJ



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