Datum: 05. September 2022 10:12
Moin Moin !
ich denke , der TE hat das Problem , mit den Grössenbezeichnungen auf den Reifen nichts anfangen zu können.
Grundsätzliche Erläuterung
185/60 R14 88T
185 = konstruktive Reifenbreite im Felgensitz , daraus ergibt sich die Normfelgenbreite von 5 1/2 Zoll.
Entgegen oft geäusserter Meinung ist das nicht die Reifenbreite im Profil , dort können grosse Abweichungen auftreten !
/60 bedeutet, das die Flankenhöhe ( das Mass von Sitz zum Profil ) 60 % der Nennbreite beträgt , also hier 111 mm.
Auf alten Reifen findet man noch die Grössenangabe 185 R14 .... , also ohne Angabe der Flankenhöhe. Trotzdem haben diese Reifen natürlich auch eine Flankenhöhe, diese beträgt in diesem Fall 82 % , also 151,7 mm.
Sind aber abgelöst durch 185/80 R14... .
Die Flankenhöhe beträgt 148mm. Den Unterschied von 2,5 % im ASbrollumfang nimmt man in Kauf , ein Reifen mit der Angabe .. /80... ersetzt einen Reifen ohne diese Angabe. (Eine Berichtigung / Änderung der Fzg-Papiere ist nicht erforderlich)
R = Radial = Gürtelbauweise
14 = Durchmesser im Felgensitz , im Gegensatz zum Sitz in der Normfelge zur Reifenbreite kann von diesem Mass bei der Auswahl der Felge nicht abgewichen werden , wogegen bei der Breite je nach Reifentyp kleinere Abweichungen möglich sind.
88 = Loadindex, hierzu gibt es Tabellen , in denen die Zahl aufgeführt ist und die Tragfähigkeit in kg angegeben ist.
z.B. hier:
[
www.reifensuchmaschine.de]
Der Loadindex auf dem Reifen muss
mindestens so hoch sein , wie in den Fzg-Papieren gefordert.
T = Geschwindigkeitsindex , analog zum Loadindex gibt dieser die zulässige Höchstgeschwindigkeit an.
Tabelle z.B. hier:
[
www.uniroyal.de]
Auch der Geschwindigkeitsindex auf dem Reifen muss mindestens so hoch sein , wie in den Papieren Gefordert.
Ausnahme : als Winterreifen gekennzeichnete Reifen , hier darf der Geschwindigkeitsindex niedriger sein . Liegt die eingetragene Höchstgeschwindigkeit über der des Geschwindigkeitsindex, so muss entweder ein Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers darauf aufmerksam machen oder eine optische oder akustische Warnung erfolgen.
Tja , und dann gibt es noch 2 grosse Ausnahmen. Ein Reifen mit der Bezeichnung VR ( für Fzge über 210 km/h) oder ZR ( über 240 km/h) ist
nicht genormt ! Diese Reifen waren und sind immer Typgebunden!
Diese Reifen sind fast nicht mehr zu finden , gelegentlich tauchen insbesondere ZR Reifen noich auf , haben aber fast immer eine zusätzliche, der Norm entsprechende Bezeichnung , z.b. 92 Y ! Diese ist dann auch die entscheidende Bezeichnung.
nun gibt es aber noch alte Fzge, die einen ZR oder VR -reifen mit Typbindung eingetragen haben , dieser Reifentyp ist natürlich längst nicht mehr lieferbar. Kein Problem , ein guter Reifenhändler, der Markenclub oder Dekra, TÜV usw. können anhand Achslasten und Höchstgeschwindigkeit die Mindestanforderungen an den Loadindex (Li) und Geschwindigkeitsindex (Gi) errechnen.
Nun gibt es Fzge, die laufen weit unter 210 km/h Höchstgeschwindigkeit , haben aber Reifengrössen mit dem Gi "V" oder "W" oder noch höher eingetragen.
Teilweise auch andere Reifengrössen mit abweichenden Gi. So kann es sein , dass ein Fzg mit einer Höchstgeschwindigkeit an zulässigen Reifen eingetragen hat :
175/70 R13 82T und ausserdem alternativ 205/50 R15 82V .
Das funktioniert , da beide Reifen fast den gleichen Aussendurchmesser haben , Tragfähigkeit ist auch gleich , aber muss der 205/50 R15 unbedingt den Geschwindigkeitsindex "V" haben? Nein , auch hier wäre "T" mehr als ausreichend, aber vermutlich gibt oder gab es zum Zeitpunkt der ABE-Erstellung für dieses Fzg , den Reifen 205/50 R15 gar nicht oin einer Ausführung mit niedrigerem Gi zu kaufen.
Den umgekehrten Fall gibt es auch , bei vielen Ford findet man in den Fzg-Papieren die Forderung nach einem Reifen mit dem Gi "U". Mir ist im Leben bislang noch kein Reifen mit diesem Gi untergekommen , aber was nicht ist , kann ja noch kommen! In diesem Fall muss einfach der nächsthöhere , erhältliche Gi genommen werden , also "H".
Mfg Volker