Datum: 05. Februar 2004 17:50
Also, es scheint in der Oldtimermarkt mal nen Artikel gegeben haben, welcher behauptet, daß ein H_Kennzeichen und gewerbliche Nutzung sich ausschließt.
Zitat:
Dieses Kennzeichen entspricht im Prinzip einer ganz normalen Zulassung, will heißen: Es gibt keinerlei Nutzungseinschränkungen, das Fahrzeug kann überall und jederzeit gefahren und abgestellt werden – mit einer Ausnahme: Gewerbliche Nutzung, also etwa der Miet-Oldie für Hochzeitsfahrten, das Oldtimer-Taxi oder der Veteranen-Lkw in Speditionsdiensten, ist nicht erlaubt und wird als Steuerhinterziehung geahndet!
Demnach ist auch eine gewerblich Nutzung als Oldtimerverleiher nicht möglich.
Aber warum haben dann z.B. folgende Verleiher an seinen Wagen durchgehend H-Kennzeichen?
Dieser: [
www.auto-nostalgie.de]
Oder dieser: [
www.oldtimer-selbstfahrer.de]
hmmm... in den entsprechenden Gesetzestexten zur Strassenverkehrs Zulassungs Ordnung kann ich auch nichts dazu finden.
Weiß vielleicht jemand genaueres?
Danke,
./Tom