Datum: 13. März 2002 10:55
~Hallo, ab irgendeiner Überziehungsdauer ist das mit dem Rückdatieren hinfällig, ich weiß aber nicht mehr ab wie lange. Ich hab ganz legal mit meinem sträflich heftig langüberfälligen Trecker 2 Jahre gekriegt. Tobias
Hallo Schrauber,
~in der "Oldtimer Markt" stand vor ein paar Monaten, daß sich der TÜV Saarland als einziges nicht an die Richtlinie halten würde, den TÜV bei Überziehung zurückzudatieren (Also bei TÜV Feb/02 und HU in März gibt es trotzdem nur bis Feb/04 TÜV).
~Als ich einen Verwandten im Saarland fragte, ob dies richtig sei, verneinte er dies. Es wäre insofern für mich wichtig, als daß ich ein Fahrzeug besitze mit TÜV April/01 (!) und wieder in Stand gesetzt habe; wenn ich in diesen Tagen TÜV mache ist der ja gerade mal ein Jahr gültig. Ich wohne etwa eine Fahrstunde vom Saarland weg, könnte sich also durchaus lohnen. Wer weiß hierüber Bescheid? Auf www.tuv-saarland.de gibt es jedenfalls keine brauchbare Info.
~Gruß Alexander