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Hallo Besucher!
KFZ Brief nach §21
geschrieben von: ralf (IP-Adresse bekannt)
Datum: 17. April 2002 21:40

Mit welcher Begründung kann man den alten Originalbrief bei Wiederzulassung nach §21 weiter behalten? Die Kumpels auf der Zulassungsstelle wollen das gute Teil nämlich einsacken.

Re: KFZ Brief nach §21
geschrieben von: cui bono (IP-Adresse bekannt)
Datum: 17. April 2002 22:48

~Mit welcher Begründung kann man den alten Originalbrief bei Wiederzulassung nach §21 weiter behalten? Die Kumpels auf der Zulassungsstelle wollen das gute Teil nämlich einsacken.


wie alt ist denn das teil?


habe damals bei meiner h-zulassung den alten Pappbrief zurückbekommen, begründung: dokumentation, autentizität.


außerdem bin ich der meinung, der brief gehört mir, den habe ich doch bezahlt. wie begründet denn die behörde?


wenn die den alten brief behalten wollen, sollen sie gefälligtst die taschen aufmachen und löhnen.


Der alte brief wird abgeschnitten und ungültig gestempelt.


gruß herbert


Mann kann..
geschrieben von: Garak (IP-Adresse bekannt)
Datum: 18. April 2002 18:47

..den Bief doch entwerten lassen(Stempel und oder Gelocht), darf man den Brief behalten. Macht die Zulassungsstelle.

Gruß Garak



Re: KFZ Brief nach §21
geschrieben von: Stefan Sikeler (IP-Adresse bekannt)
Datum: 18. April 2002 19:31

Bei mir wars vor Jahren so, daß ich keine Chance hatte den Brief zu behalten (200/( Bj. 72). Hab dann eben noch schnell den Brief kopiert. Heute würde ich den Brief als verloren melden und einen neuen beantragen, den alten würd ich gut und gerne aufbewahren. Ist zwar außerhalb jeglicher Glaubwürdigkeit und rechtlich mit Sicherheit bedenklich, aber nochmals würd ich meinen schönen Brief nicht einstampfen lassen /sch..ß Bürokratie).

/8-Gruß Stefan Sikeler

meine erfahrung
geschrieben von: Claus. (IP-Adresse bekannt)
Datum: 19. April 2002 17:24

vielleicht ist das bei jeder zulassungsstelle anders, ich hab auf jeden Fall auch mal nachgefragt, da hiess es, es gäbe keine chance einen normalen alten Brief zu behalten, die haben mir auch nur angeboten, den zu kopieren.

den alten pappbrief hingegen hab ich behalten dürfen, nachdem ich als begründung meinte, da wären noch eintragungen drin (AHK), die ich evtl später wieder aktivieren möchte. auf jeden fall hat mich der spass damals 50DM zusätzlich gekostet und knapp zwei stunden zusatzaufenthalt auf der zulassungsstelle, weil der zulassungsstellenchef auch unterschreiben musste und was weiss ich noch alles. und wiederzuerkennen war der brief auch nicht mehr, da auf jeder seite mehrere dicke rote stempel draufwaren und natürlich noch gelocht und die ecke abgeschnitten (ja, wirklich alle drei sachen auf einmal).

ich würde es nicht mehr machen,

Gruss, Claus.

Re: KFZ Brief nach §21
geschrieben von: ano (IP-Adresse bekannt)
Datum: 19. April 2002 19:12

Die deutsche Bürokratie ist ein riesen

Schweineverein. Mit wurde grade auch der PAppbrief eingezogen. DA ich jemand geschickt habe und nicht selber vor Ort war konnte ich leider nicht intervenieren. Diesen intellektuell minderwertigen Arschlöchern auf dem Amt hätte ich ordentlich den Marsch geblasen. Der PAppbrief ist Teil eines wertvollen originalen Fahrzeugs. Es gibt keinerlei vernünftige Begründung diesen wegen § 21 einzuziehen. Ich ziehe jede Bananenrepublik einen Staat wie der BRD vor wo tagtäglich Steuergelder verschwendet werden um das Leid in diesem LAnde zu vergrößern. Ich kann nur hoffen, daß Leute die an solchen Entscheidungen beteiligt sind vor dem jüngsten Gericht zur Rechenschaft gezogen werden.

Re: KFZ Brief nach §21
geschrieben von: Volker G. (IP-Adresse bekannt)
Datum: 20. April 2002 13:27

Eigene Erfahrungen mit dem Thema habe ich zum Glück noch keine, aber man hört ja so einiges:

Ein Stammtischkollege hat z.B. seinen alten, seit ca. 5 Jahren abgelaufenen Pappbrief nach Zahlung von 50,- DM problemlos zurückbekommen - allerdings auf jeder Seite ungültig gestempelt (Kreis Wesel). Ecken werden angeblich nur dann abgeschnitten, wenn das Auto endgültig aus dem Verkehr gezogen wird (?).


Bei einem Oldtimertreffen hat mir auch mal jemand erzählt, dass die alten Briefe nicht sofort vernichtet werden, sondern erstmal 30 Jahre beim KBA in Flensburg archiviert werden müsssen. Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen, wäre ja eine riesige Halle voller Kfz-Briefe...


Gruß

Volker

(240D mit Originalbrief)


dann wander halt aus... sauer
geschrieben von: Robert_D (IP-Adresse bekannt)
Datum: 21. April 2002 12:53

Dann wander halt aus in den Kongo - da will niemand deinem heiligen Fahrzeugbrief die Ohren abschneiden, höchstens dir ein bißchen den Bauch aufschlitzen... http://bilder.parsimony.net/smilies/sauer-rot.gif


~Die deutsche Bürokratie ist ein riesen

~Schweineverein. Mit wurde grade auch der PAppbrief eingezogen. DA ich jemand geschickt habe und nicht selber vor Ort war konnte ich leider nicht intervenieren. Diesen intellektuell minderwertigen Arschlöchern auf dem Amt hätte ich ordentlich den Marsch geblasen. Der PAppbrief ist Teil eines wertvollen originalen Fahrzeugs. Es gibt keinerlei vernünftige Begründung diesen wegen § 21 einzuziehen. Ich ziehe jede Bananenrepublik einen Staat wie der BRD vor wo tagtäglich Steuergelder verschwendet werden um das Leid in diesem LAnde zu vergrößern. Ich kann nur hoffen, daß Leute die an solchen Entscheidungen beteiligt sind vor dem jüngsten Gericht zur Rechenschaft gezogen werden.


*****


Natürlich ist es ärgerlich, wenn der Brief eingezogen oder auch nur beschädigt/eingeschnitten/gelocht wird - aber deswegen die zuständigen Bearbeiter derartig zu beschimpfen ist absolut daneben!


Der typische Schaltermensch im Straßenverkehrsamt hat sich auch nur nach den Weisungen seiner Dienststellenleitung zu richten - und wenn "von oben" die Anweisung kommt, die Briefe seien einzuziehen, dann haben die Leute das eben so zu machen! Anderenfalls bekommen sie einen Einlauf vom Chef, und der ist DEUTLICH unangenehmer als einer vom wildgewordenen Kunden auf der anderen Seite des Schalters.


Außerdem ist nicht jeder Angestellte oder Beamte in der Zulassung ein glühender Oldtimerfan - und wer das nicht ist, ahnt mitunter nicht einmal, weshalb in Gottes Namen jemand diese alte und ungültige Urkunde wieder zurückhaben wollen sollte.


Und letzten Endes ist es auch immer noch eine Frage deines persönlichen Auftretens, ob dir der Mensch im Amt entgegenkommen WILL oder nicht.


Meine Schwiegermutter arbeitet selber im hiesigen Straßenverkehrsamt, und was die schon für Geschichten erlebt hat...


Allerdings hatte sie sich vor einigen Jahren sogar selber bei Ihrem Chef dafür stark gemacht, daß ein Kunde entgegen allen Vorschriften seinen alten Fahrzeugbrief wieder UNZERSCHNITTEN und UNGELOCHT wieder mit nach Hause nehmen durfte - und das sogar GANZ OHNE BESTECHUNGSGELDER (um solchen Mutmaßungen vorzubeugen)

In diesem Fall hatte es sich um den Brief eines hochwertigen und teuren Oldtimers gehandelt, bei dem der Brief nicht nur ein schnöder Pappdeckel war, sondern eine regelrechte Broschüre des Autos mit Bild und technischer Beschreibung ähnlich wie ein besserer Werbeprospekt. (Kann das ein 300SL gewesen sein? Meine Schwiegermama erinnert sich nicht mehr ganz sicher, meint aber es wäre ein Mercedes gewesen... http://www.strichacht-forum.de/mods/smileys/images/smile.gif)

Hier wurde dann tatsächlich der Brief lediglich ungültig gestempelt und per schriftlicher Verfügung dazu bescheinigt, daß von der eigentlich fälligen Einziehung des Fahrzeugbriefs abgesehen wird, weil es sich um ein historisches Dokument von eigenem Wert handelt.


Daß man sich für einen übellaunigen und überheblichen bis herablassenden Zulassungskunden nicht so sehr ins Zeug legt versteht sich wohl von selbst... (und wenn Du dich hier schon schriftlich über angeblich "intellektuell minderwertige Arschlöcher" ausläßt, möchte ich nicht wissen wie Du jemandem persönlich entgegentrittst. http://www.strichacht-forum.de/mods/smileys/images/feuer.gif

DA wird dann - in meinen Augen völlig zu Recht! - das Gesetz buchstabengetreu angewandt und Du guckt in die Röhre! http://bilder.parsimony.net/smilies/aetsch.gif)


PROST MAHLZEIT


Robert


PS: ich glaube nicht, daß das Einziehen oder Zerschneiden von Fahrzeugbriefen eine Todsünde ist, dementsprechend glaube ich auch nicht, daß beim jüngsten Gericht solche "Verfehlungen" angesprochen werden... Jähzorn und üble Beschimpfungen sind da eventuell eher gefragt! http://bilder.parsimony.net/smilies/aetsch.gifhttp://bilder.parsimony.net/smilies/aetsch.gifhttp://bilder.parsimony.net/smilies/aetsch.gif


Moralist!!!
geschrieben von: ano (IP-Adresse bekannt)
Datum: 22. April 2002 17:44

Tolle TAnte,


scheint ihren Job ja sehr ernst zu nehmen. Du scheinst ja ein ziemlicher Moralist zu sein. Mir sind doch die Sachbearbeiten auf dem verschissen Straßenverkehrsamt total egal. Ich wollte hier nur ein bischen meinem (inzwischen verflogenen) Aerger Luft machen. Ich dachte immer Alt-Mercedesfahrer wären locker drauf und humorvoll genug um so einen Beitrag nicht ganz so ernst zu nehmen. Dennoch nichts für ungut und Gruß an deine Tante. Es scheint doch noch gute Menschen auf dieser WElt zu geben. Und was das jüngste Gericht angeht können wir alle nur hoffen!!, daß dies eine Institution ist die es nur in der Bibel gibt.


Tu felix Austria....
geschrieben von: (IP-Adresse bekannt)
Datum: 23. April 2002 22:47

ich hab meine Papiere alle noch, auch die meisten Fg.nummern(bleche)

Aber das ist eben Österreich, bei uns wird weniger heiß gegessen, als gekocht.

Wenn man bei uns eine Behörde als "Ordnungsamt" titulieren wollte, würde die halbe Bevölkerung das als Wiederbetätigung sehen, denn Ordnung ist angeblich ein faschistischer Begriff.

Manchmal liebe ich das Leben...

Gruß, Alex



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