Datum: 08. August 2002 17:02
Hi Norbert,
bei wem bzw. welcher Versicherung hast Du denn nachgefragt?
Ich nehme an, dass der 123er aufgelastet ist, im Kfz-Schein also "Kombinationspersonenwagen" (oder war es -fahrzeug?!) steht. Dann ist er nur fiskalisch ein Lkw (Steuer 177 EUR p.a.), aber z.B. nicht vom Sonntagsfahrverbot betroffen. Mein G-Modell habe ich zwar nicht als Youngtimer, aber ganz normal per Typklassen versichert bekommen. Bei einer echten Zulassung als Lkw ist die Berechnungsgrundlage die maximale Zuladung. Aber selbst dann kann ich mir nicht vorstellen, dass irgendwelche Langschnautzer oder Furri-Welter etc. nicht zu einem günstigeren Oldie-Tarif versichert werden können.
Viele Grüße,
Alexandra