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Hallo Besucher!
Ohne TÜV mit roten Nummern
geschrieben von: Ralf (IP-Adresse bekannt)
Datum: 16. August 2002 08:34

Letztens gab´s hier die Diskussion, mit der einhelligen Meinung, dass man nicht ohne TÜV herrumbrummseln kann. Ein Gericht in Minden hat jetzt aber einem Käfer Fahrer genau dies zugestanden, da sie sagen, ein Oldiefahrer würde eh schon die Fahrtüchtigkeit, durch die besondere Fürsorge an seinem Fahrzeugs gewährleisten. Er fährt jetzt ohne Plakette. Wer das Aktenzeichen haben will, sagt Bescheid, ich scroll die Zeitung morgen noch mal durch.

Re: Ohne TÜV mit roten Nummern
geschrieben von: Kanickel (IP-Adresse bekannt)
Datum: 16. August 2002 08:44

haett ich gerne, alleine schon fuer meine kuriositaetensammlung smile

her damit!
geschrieben von: CEBE (IP-Adresse bekannt)
Datum: 16. August 2002 08:51

~Letztens gab´s hier die Diskussion, mit der einhelligen Meinung, dass man nicht ohne TÜV herrumbrummseln kann. Ein Gericht in Minden hat jetzt aber einem Käfer Fahrer genau dies zugestanden, da sie sagen, ein Oldiefahrer würde eh schon die Fahrtüchtigkeit, durch die besondere Fürsorge an seinem Fahrzeugs gewährleisten. Er fährt jetzt ohne Plakette. Wer das Aktenzeichen haben will, sagt Bescheid, ich scroll die Zeitung morgen noch mal durch.


Ich hab nicht vor, mit Müll auf der Strasse rum zu fahren, aber das will ich jetzt mal wissen!


Gruß

CB


Ich dachte, das wäre normal...
geschrieben von: Hans-Christian (IP-Adresse bekannt)
Datum: 16. August 2002 09:11

... und der TÜV sieht das auch so, zumindest auf seiner Homepage. Wohlgemerkrt für rote 07er-Nummern.


Zitat:

------------------------------------------------------

Das rote Dauerkennzeichen

Die Kriterien

Mindestens 20 Jahre muss der Oldie alt sein, damit er die Chance auf ein rotes Dauerkennzeichen hat. Und er muss „kfz-technisches Kulturgut“ sein.



Weder eine amtliche Zulassung noch eine gültige Betriebserlaubnis werden verlangt. Veränderungen am Wagen müssen genehmigt sein. Der Halter ist zudem verpflichtet, für einen verkehrssicheren Zustand des Gefährts zu sorgen.



In Zweifelsfällen kann die Kfz-Zulassungsstelle verlangen, dass der Wagen von einem Sachverständigen begutachtet wird (§21 StVZO).



Eine Hauptuntersuchung ist bei rotem Dauerkennzeichen nicht vorgeschrieben. Sie ist aber auf freiwilliger Basis zu empfehlen – damit Sie in Sachen Verkehrssicherheit auf Nummer sicher gehen und bei einem Unfall einen entsprechenden Nachweis in der Hand haben.

------------------------------------------------------

Zitat Ende.


[www.tuev-sued.de]


Ich denke, es geht eher darum, daß sich ein Käferfahrer von einem Gericht sein recht hat bestätigen lassen müssen.


Gruß


Hans-Christian


haben will... kanns auch aufn webspace stellen! o.t.
geschrieben von: Wolfi (IP-Adresse bekannt)
Datum: 16. August 2002 13:20

~Letztens gab´s hier die Diskussion, mit der einhelligen Meinung, dass man nicht ohne TÜV herrumbrummseln kann. Ein Gericht in Minden hat jetzt aber einem Käfer Fahrer genau dies zugestanden, da sie sagen, ein Oldiefahrer würde eh schon die Fahrtüchtigkeit, durch die besondere Fürsorge an seinem Fahrzeugs gewährleisten. Er fährt jetzt ohne Plakette. Wer das Aktenzeichen haben will, sagt Bescheid, ich scroll die Zeitung morgen noch mal durch.

haben wollen
geschrieben von: Dennis-230T (IP-Adresse bekannt)
Datum: 16. August 2002 15:57

wenn dies möglich ist ... mit bestem Dank


Dennis


Keine Prüfung für alten VW Käfer
geschrieben von: Ralf (IP-Adresse bekannt)
Datum: 16. August 2002 21:35

Ich hab´s mit dem Einstellen eines Scans nicht geregelt bekommen, also daher in abgetippter Form__

WN 16.8.02

von Klaus Brandt

Minden. Weil Eigentümern von Oldtimern als Autoliebhaber ihre "alten Schätzchen" sorgfältig warten und pflegen, benötigen sie keinen Nachweis der Verkehrsicherheit. Dies hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden und entgegen der Rechtsauffassung der Strassenverkehsbehörde einem Oldtimer-Fan das rote Dauerkennzeichen für seinen alten VW-Käfer von 1963 ohne Prüfung der Verkehrssicherheit zugesprochen. Dem Kläger war die Zulassung des Käfers für den öffentlichen Strassenverkehr ohne Sicherheitsnachweis verweigert worden. Nun bekommt er das rote Dauerkennzeichen problemlos. (AZ: 32213K01)


Knoten im Finger--Tschüs dann




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