Datum: 16. August 2002 09:11
... und der TÜV sieht das auch so, zumindest auf seiner Homepage. Wohlgemerkrt für rote 07er-Nummern.
Zitat:
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Das rote Dauerkennzeichen
Die Kriterien
Mindestens 20 Jahre muss der Oldie alt sein, damit er die Chance auf ein rotes Dauerkennzeichen hat. Und er muss „kfz-technisches Kulturgut“ sein.
Weder eine amtliche Zulassung noch eine gültige Betriebserlaubnis werden verlangt. Veränderungen am Wagen müssen genehmigt sein. Der Halter ist zudem verpflichtet, für einen verkehrssicheren Zustand des Gefährts zu sorgen.
In Zweifelsfällen kann die Kfz-Zulassungsstelle verlangen, dass der Wagen von einem Sachverständigen begutachtet wird (§21 StVZO).
Eine Hauptuntersuchung ist bei rotem Dauerkennzeichen nicht vorgeschrieben. Sie ist aber auf freiwilliger Basis zu empfehlen – damit Sie in Sachen Verkehrssicherheit auf Nummer sicher gehen und bei einem Unfall einen entsprechenden Nachweis in der Hand haben.
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Zitat Ende.
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www.tuev-sued.de]
Ich denke, es geht eher darum, daß sich ein Käferfahrer von einem Gericht sein recht hat bestätigen lassen müssen.
Gruß
Hans-Christian