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Öffentliches Forum 
Hallo Besucher!
H-Kennzeichen
geschrieben von: Trevor (IP-Adresse bekannt)
Datum: 23. September 2002 14:45

Eine kurze Frage zum H-Kennzeichen. Das Grundsätzliche Verfahren mit dem Gutachten etc. ist mir schon bekannt. Meine Frage ist folgende: Ist für die Erteilung des Kennzeichens auch der Erstzulassungsmonat entschiedend? Oder reicht das Jahr? ...Konkret: Mein 250/8 ist EZ 10/73. Muß ich demnach bis Oktober nächsten Jahres warten, oder kann ich schon im Januar beim Tüv und der Zulassungstelle (in diesem Fall Ebersberg bei München) vorsprechen?

Grüße aus dem regnerischen München

Re: H-Kennzeichen
geschrieben von: Norbert (IP-Adresse bekannt)
Datum: 23. September 2002 14:59

~Eine kurze Frage zum H-Kennzeichen. Das Grundsätzliche Verfahren mit dem Gutachten etc. ist mir schon bekannt. Meine Frage ist folgende: Ist für die Erteilung des Kennzeichens auch der Erstzulassungsmonat entschiedend? Oder reicht das Jahr? ...Konkret: Mein 250/8 ist EZ 10/73. Muß ich demnach bis Oktober nächsten Jahres warten, oder kann ich schon im Januar beim Tüv und der Zulassungstelle (in diesem Fall Ebersberg bei München) vorsprechen?

~Grüße aus dem regnerischen München


Liegt im Ermessen der Zulassungsstelle! In Cuxhaven zählt der Zulassungsmonat.

MfG Norbert


Bei uns auch
geschrieben von: CeBe (IP-Adresse bekannt)
Datum: 23. September 2002 21:11

Kreis Borken




Gruß

CB


Es liegt nicht im Ermessen,
geschrieben von: Michael.B (IP-Adresse bekannt)
Datum: 23. September 2002 23:33

~Kreis Borken

~

~Gruß

~CB

Nix Ermessen...
geschrieben von: Michael.B (IP-Adresse bekannt)
Datum: 23. September 2002 23:39

Es steht ganz eindeutig im Gesetz : 30 Jahre seit Erstzulassung ( Das ist keine Ausnahmeverordnung wie beim 07er, sondern ein Gesetztestext!)

Ein Auto, dass am 02.10. 30 wird darf frühestens am 03.10 mit H zugelassen werden!

Zulassungsstellen,die dieses nicht beachten,handeln nicht gesetzteskonform - allerdings hege ich die Befürchtung,dass in diesem unseren Land im Zweifellsfalle dem Halter die Anzeige wegen Steuerhinterziehung ins Haus steht - nicht der Zulassungsstelle...

Michael

Re: H-Kennzeichen
geschrieben von: Ralf (IP-Adresse bekannt)
Datum: 24. September 2002 10:55

Das Gutachten beim TÜV kannst du dir schon vorher holen, die Zulassung ist wie unten beschrieben abhängig vom Zulassungstag.

Korrekt....
geschrieben von: Chris (IP-Adresse bekannt)
Datum: 24. September 2002 13:30

...im Landkreis Emsland ebenfalls!

Danke für die Antworten...dann werd ich wohl noch warten müssen... o.T.
geschrieben von: Trevor (IP-Adresse bekannt)
Datum: 24. September 2002 13:33

~Eine kurze Frage zum H-Kennzeichen. Das Grundsätzliche Verfahren mit dem Gutachten etc. ist mir schon bekannt. Meine Frage ist folgende: Ist für die Erteilung des Kennzeichens auch der Erstzulassungsmonat entschiedend? Oder reicht das Jahr? ...Konkret: Mein 250/8 ist EZ 10/73. Muß ich demnach bis Oktober nächsten Jahres warten, oder kann ich schon im Januar beim Tüv und der Zulassungstelle (in diesem Fall Ebersberg bei München) vorsprechen?

~Grüße aus dem regnerischen München

Stimmt im Prinzip, aber...
geschrieben von: tudor (IP-Adresse bekannt)
Datum: 01. Oktober 2002 10:33

~Ein Auto, dass am 02.10. 30 wird darf frühestens am 03.10 mit H zugelassen werden!


==~ Ganz korrekt darf das FZ schon am 02.10. mit H zugelassen werden. Da es in jedem Jahr nur einen 02.10. gibt, sind die 30 Jahre dann schon um.

*klugscheissklugscheiss*


D-Day
geschrieben von: Stumpfi (IP-Adresse bekannt)
Datum: 01. Oktober 2002 12:43

Mein Coupé wird am 04.10.2002 30 Jahre alt und ich habe gerade telefonisch nachgefragt, ob ichs denn "ganz ausnahmsweise" mittwochs den 02.10. zulassen könnte, da mi-nachmittags geöffnet ist.

Die Antwort lautete bei meiner sonst so pingeligen Zulassungsstelle, wenn ich das Gutachten vom TÜV schon hätte, wäre das nicht weiters schlimm wenn da jetzt für die 30 Jahre noch 5 Tage oder so fehlen. Das ginge in Ordnung.


Mal schauen obs morgen nachmittag wirklich so ist.....


Ralf




~~Ein Auto, dass am 02.10. 30 wird darf frühestens am 03.10 mit H zugelassen werden!

~==~ Ganz korrekt darf das FZ schon am 02.10. mit H zugelassen werden. Da es in jedem Jahr nur einen 02.10. gibt, sind die 30 Jahre dann schon um.

~*klugscheissklugscheiss*




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