Datum: 24. Oktober 2002 09:21
...illegal, da das Rumschrauben an abgemeldeten Fahrzeugen, die nicht mehr in den Verkehr gebracht werden sollen, unerlaubtes Behandeln von Abfall ist. Strafmaß nahezu unendlich.
Eine Möglichkeit ist es, den Wagen über das ATC anzubieten. Oder geheim selbst zu schlachten und die Teile einzeln verticken.
Ein teilzerlegtes, morsches Coupe will fast niemand.
Gruß
Eberhard