Datum: 02. Mai 2014 16:26
Hallo Zusammen,
nach relativ neuer Verordnung kann man ja den TÜV - Termin um 2 Monate überziehen, ohne
a) eine Geldbuße zu bekommen
b) ohne 20% "Aufpreis" beim TÜV zu zahlen.
Ich habe dies ganz bewusst gemacht, da eines meiner Fahrzeuge im März TÜV hatte und dieser Monat ungünstig ist, Eigenleistungen/Nachbesserungen/TÜV-Vorbereitung bei u.U. saukalten Wetter nicht so toll.
Gesagt getan, heute beim TÜV vorgefahren und ....wegen poröser Bremsleitungen hinten durchgefallen. Nachbesserungsfrist bis zum 2.6.!
Jetzt zur Frage: Ich tausche brav sofort die Leitungen und würde aber erst am 2.6. zum neuen Termin fahren. Bekomme ich dann eine Plakette 06/16 oder doch nur 05/16?
Nicht wirklich ernst gemeint, aber doch eine interessante Frage für eine ausklingende Arbeitswoche
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Gruß
Mmickey