Datum: 27. Oktober 2023 10:49
Moin Moin !
Hast du die Beiträge nicht gelesen oder nicht verstanden?
Zitat:Das macht das Objekt vielleicht nicht schöner aber authentischer. Beim H wird das weg diskutiert, aber grotesken Weise dann sportausstattungen, neue Radios oder untypisch Veränderungen mit H belohnt
genau das ist nicht der Fall und hier fragen sich alle , wie angeblich dieses verbastelte Schaueobjekt ein H-KZ bekommen haben soll.
Der zeigt auch nicht die Gebrauchsspuren der letzten 50 Jahre , sondern einfach nur wilde Basteleien, die in den letzten Jahren vorgenommen wurden.
Nun fordert aber der Oldtimerkatalog weitestgehende Originale, und wenn Änderungen daran sind, müssen diese auch zeittypisch sein. Keines davpon trifft hier zu, ich bezweifele auch , dass eine normale Zulassung legal möglich ist.
Zitat:
Ich hab mal versucht mich da einzulesen und wenn es stimmt, dann würde man bei einer möglichen Aberkennung des H Kennzeichens unterscheiden müssen, ob die Zuteilung vor oder nach dem 01.11.2011 erfolgte.
Bis 31.10.2011 galt die Zustandsnote 3 als Kriterium durch die Regelung des Paragraf 21c STVZO.
Ab dem 01.11.2011 benötigte man wegen der Änderung des Anforderungskatalogs nach Paragraf 23 STVZO schon einen guten Pflege- und Erhaltungszustand.
Bedingt dadurch wird dann auch bei einer Aberkennung nach unterschiedlichen Maßstäben vorgegangen.
Also darf ein Oldtimer mit H Zuteilung vor der neuen Regelung weiterhin ( etwas )schlechter sein als einer mit Zuteilung danach
Das ist vielleicht theoretisch so , aber in der Praxis völlig ohne Belang. Erstens ist gar nicht nachvollziehbar, wann die H-KZ Zuteilung erfolgte.
Zweitens ist schon immer ein überdurchschnittlicher Pflege- und Erhaltungszustand vorgeschrieben gewesen, durch falsche Informationen waren früher viele nach oberflächlichem Lesen der Meinung, es wäre die Zustandsnote 2 vorgeschrieben gewesen, diese Falschmeinung geisterte lange durch die Medien.
Zweitens interessiert es bei einer Momentaufnahme , wie es die HU nun einmal logischerweise ist, überhaubt nicht, wie irgendetwas vor 12 Jahren war.
Wenn das Fzg damals den Zustand 1 hatte , so kann dieser jetzt 5 sein.
Umgekehrt natürlich genauso. Die Nutzung , aber auch Standzeiten nagen nun einmal an der Substanz eines Fzges, damit ist die ständige Beschäftigung mit diesem zwingend nötig, um den Zustand über Jahre hinweg zu erhalten.
Wers nicht glaubt, möge sich ein beliebiges 12 jahre altes Fzg ansehen. Das hat vor 23 Jahren das Werk im Zustand 1 verlassen, und den hat es nach 12 Jahren der Nutzung ohne weitere Pflege, Wartung und Reparaturen sicher nicht mehr.
MfG Volker