Datum: 20. September 2010 11:44
hallo und herzlich willkommen im kreis der /8-liebhaber!
wenn das auto bereits ein h-kennzeich hatte, ist es auch schon dementsprechend in den papieren mit einer entsprechenden schlüsselnummer versehen. somit brauchst du nur aller zwei jahre eine aktuelle HU und das wars.
für die zulassung deines autos brauchst du also nur eine gültige HU und fertig.
war das fzg. allerdings noch nie als oldtimer mit h-kennzeichen zugelassen, muß sich die zulassungsstelle nur 18 monate nach dem gutachten richten. ist es älter als 18 monate wird meist ein neues fällig - ist aber auslegungssache der zulassunsstelle.
da dein neuerwerb ja noch bis 4/11 tüv hat (ist doch der hier [
www.strichacht-forum.de] oder?), gehe ich davon aus, dass er auch schon mit h-kennzeichen zugelassen war und ihn du somit nur um/anmelden musst.
gute fahrt!
lg kristian
kristian-1969-250CE-LPG
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