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Hallo Besucher!
Oldtimer zulassen
geschrieben von: Fleischmann (IP-Adresse bekannt)
Datum: 20. September 2010 11:31

Hi,

ich habe mir einen /8 250 gekauft (vorstellung mit Bildern folgt noch zwinker ) Ist mein erster Oldtimer und dementsprechend habe ich noch eine Frage. Wie ist das nun beim zulassen mit H-Kennzeichen, da wird ja ein Gutachten benötigt, muss das Gutachten regelmäsig erneuert werden, oder kann ich die Zulassung auch mit einem älteren Gutachten machen? Wie alt darf das Gutachten maximal sein?

Wäre euch sehr dankbar für eine Antwort da ich bisher im Internet keine konkreten Aussagen dazu gefunden habe.

Gruß Jan

Re: Oldtimer zulassen
geschrieben von: kristian b (IP-Adresse bekannt)
Datum: 20. September 2010 11:44

hallo und herzlich willkommen im kreis der /8-liebhaber!

wenn das auto bereits ein h-kennzeich hatte, ist es auch schon dementsprechend in den papieren mit einer entsprechenden schlüsselnummer versehen. somit brauchst du nur aller zwei jahre eine aktuelle HU und das wars.
für die zulassung deines autos brauchst du also nur eine gültige HU und fertig.

war das fzg. allerdings noch nie als oldtimer mit h-kennzeichen zugelassen, muß sich die zulassungsstelle nur 18 monate nach dem gutachten richten. ist es älter als 18 monate wird meist ein neues fällig - ist aber auslegungssache der zulassunsstelle.

da dein neuerwerb ja noch bis 4/11 tüv hat (ist doch der hier [www.strichacht-forum.de] oder?), gehe ich davon aus, dass er auch schon mit h-kennzeichen zugelassen war und ihn du somit nur um/anmelden musst.

gute fahrt!

lg kristian

kristian-1969-250CE-LPG

http://up.picr.de/14998271iw.gif
Hier geht's zur Restaurierung meines 250CE

Re: Oldtimer zulassen
geschrieben von: Fleischmann (IP-Adresse bekannt)
Datum: 20. September 2010 12:24

Hallo Kristian,

ja genau der ist es smile

Super vielen Dank für die tolle Information, hast mir sehr weitergeholfen. Werde dann am Wochenende Bilder in der neuen Heimat für den /8 machen und im Vorstellungsthread einstellen.

Ergänzung
geschrieben von: Thorsten Weiss (IP-Adresse bekannt)
Datum: 20. September 2010 12:45

Mahlzeit!

Die Geschichte mit dem H-Kennzeichen ist das eine Thema. Jetzt gehts noch um die Versicherung. Du kannst ihn ganz normal als PKW zulassen, dann brauchst Du u.U. kein Gutachten. Willst Du ihn bei Deiner Versicherung als Oldtimer zulassen, gibt es gewisse Kriterien, die Du erfüllen mußt. Z.B. abschließbarer Einzelstellplatz, max. 5000km / Jahr, Fahrer nicht unter 25 Jahre, aktuelles Gutachten. Kommt aber auf die Versicherung und deren Reglement an.

Grüße, Thorsten
--------------------------------
www.mb-w115.de
vdh-Stammtisch München
https://images.spritmonitor.de/210261.png

Re: Ergänzung
geschrieben von: Fleischmann (IP-Adresse bekannt)
Datum: 20. September 2010 12:56

Danke für den Hinweis. Thema Versicherungen ist alles schon geklärt smile



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